Prozess in Basel Seniorin wegen Mordes an einem Kind verwahrt

SDA

11.8.2020 - 16:58

Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 auf dem Heimweg von der Schule am Basler St.-Galler-Ring von der 76-Jährigen niedergestochen worden.
Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 auf dem Heimweg von der Schule am Basler St.-Galler-Ring von der 76-Jährigen niedergestochen worden.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Im Prozess um die Tötung eines Schülers ist in Basel eine 76-Jährige wegen Mordes verurteilt worden. Die Seniorin, die im März 2019 einen Schüler erstochen hatte, wird verwahrt.

Das Basler Strafgericht hat am Dienstagnachmittag eine 76-jährige Seniorin, die im März 2019 einen Schüler getötet hatte, des Mordes verurteilt. Sie wird verwahrt.

Somit folgte das Strafgericht dem Antrag der Basler Staatsanwaltschaft, die Frau zu verwahren. Die 76-Jährige habe den Tatbestand des Mordes erfüllt – sei aber schuldunfähig und nicht strafbar, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Sie habe das Kind aus Eigeninteressen kaltblütig wie ein Lamm abgestochen.



Das Gericht lehnte die Forderungen der Eltern nach Genugtuung in der Höhe von 185'000 Franken und eine Schadenersatzzahlung von rund 18'700 Franken ab.

Mit Küchenmesser niedergestochen

Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 kurz vor 12:40 Uhr am St.-Galler-Ring in Basel auf dem Heimweg von der Schule mit einem Küchenmesser niedergestochen worden. Er erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, begründete die Tötung des ihr unbekannten Kindes am Montag vor Gericht mit ihrer Verzweiflung. Sie habe im Affekt gehandelt, sagte die Seniorin. Sie bereue die Tat jeden Tag. Die Behörden hätten sie allerdings so weit getrieben.

Die Angeklagte leidet gemäss Gutachten an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn.

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