Arbeitsmarkt SGB bekräftigt Nein zu EU-Rahmenabkommen

SDA

15.1.2019 - 10:19

SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva betont, dass das Bekenntnis zum Lohnschutz sich nicht gegen Europa richtet. (Archivbild)
SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva betont, dass das Bekenntnis zum Lohnschutz sich nicht gegen Europa richtet. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/MARCEL BIERI

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat an seiner Jahresmedienkonferenz in Bern sein Nein zum vorliegenden Rahmenabkommen mit der EU bekräftigt. Es brauche zudem mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.

SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva verwies am Dienstag vor den Medien in Bern auf den jüngsten SGB-Verteilbericht. Dieser hält fest, dass Löhne und Renten in der Schweiz nicht mit der Produktivitätsentwicklung Schritt halten. Die Belastung mittlerer und tiefer Einkommen durch Krankenkassenprämien und Mieten nehme zu, trotz solidem Wachstumskurs der Schweizer Wirtschaft.

Balance zwischen Wirtschaft und Gesellschaft

Gleichzeitig hätten die Arbeitgeber "einen massiven Flexibilisierungsangriff" auf Ebene des Arbeitsgesetzes und der Gesamtarbeitsverträge (GAV) lanciert. Falls es den Gewerkschaften nicht gelinge, "diese extremen Angriffe" abzuwehren und den Trend zu mehr sozialer Ungleichheit zu kehren, würden Wirtschaft und Gesellschaft aus der Balance geraten, erklärte Alleva.

Das sei auch der Grund dafür, warum der SGB entschlossen gegen jeden Abbau der Flankierenden Massnahmen und damit des Lohnschutzes in der in der Schweiz kämpfe. "Schweizer Arbeitsbedingungen und Löhne müssen für alle Arbeitnehmenden im Land gelten, unabhängig von ihrer Herkunft", betonte Alleva.

Das vorliegende Rahmenabkommen mit der EU sei inakzeptabel. Es gebe nicht nur unerlässliche Instrumente der engmaschigen Kontrollen, der Kautionspflicht, der Voranmeldung und der Selbständigenprüfung auf.

Wenn die Schweiz die EU-Richtlinien übernehmen müsse und die Flankierenden Massnahmen der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes unterliegen würden, sei der heutige Vollzug in Frage gestellt. Die EU-Durchsetzungsrichtlinie sei dafür kein ausreichender Ersatz, denn sie erlaube keine Sanktionierung der Verstösse durch paritätische Kontrollorgane.

Bewährtes Schweizer System

"Das Schweizer System der sozialpartnerschaftlichen Vertragsdurchsetzung ist europaweit einzigartig", sagte Alleva. Es sei zwar weit davon entfernt, perfekt zu sein. Aber es sei unbürokratisch, flexibel und vergleichsweise erfolgreich.

Das Bekenntnis zum Lohnschutz richte sich aber nicht gegen Europa. Gemeinsam mit den Schwester-Gewerkschaften in anderen Ländern kämpfe der SGB überall für die Stärkung gleicher Arbeitnehmerrechte für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft, sagte Alleva.

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