Verteidigung Sicherer Rahmen für heikles Sponsoring

SDA

5.12.2019 - 13:36

Jahresrapporte von grossen Armeeverbänden, im Bild jener der Schweizer Luftwaffe 2018 auf dem Flugplatz in Emmen, profitieren auch von privatem Sponsoring. Ein Prüfbericht bezeichnet dieses passive Sponsoring als «heikel».
Jahresrapporte von grossen Armeeverbänden, im Bild jener der Schweizer Luftwaffe 2018 auf dem Flugplatz in Emmen, profitieren auch von privatem Sponsoring. Ein Prüfbericht bezeichnet dieses passive Sponsoring als «heikel».
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Bundesrätin Amherd will im Verteidigungsdepartement VBS eine Offenlegungspflicht für passive Sponsoring-Leistungen einführen. Ein Prüfbericht schlägt eine Transparenzschwelle von 5000 Franken vor. Für aktives Sponsoring will Amherd eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Von externen PR-Firmen hergestellte Info-Broschüren, private Einzelbeiträge oder Naturalleistungen für Rapporte von grossen Verbänden: Im VBS betreibt in erster Linie die Armee aktives und passives Sponsoring in nicht unbedeutendem Umfang, wie ein am Donnerstag veröffentlichter Prüfbericht «Sponsoring im VBS» festhält.

In genauen Zahlen kann das Volumen nicht beziffert werden, weil nicht alle Einzelleistungen erfasst werden und diese teilweise kaum quantifizierbar sind. Eine systematische Erfassung und Überwachung der Sponsoringaktivitäten, namentlich in der Gruppe Verteidigung, findet heute laut Prüfbericht kaum statt.

Beim aktiven Sponsoring sehen die Prüfer primär Risiken wegen der unklaren Rechtslage. Angesichts des doch beträchtlichen Volumens der Leistungen zur Imagepflege der Armee plädiert der Bericht dafür, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.

«Vertiefte Überlegungen»

Wie das VBS in seiner Mitteilung schreibt, hat es gestützt auf den Prüfbericht diesbezüglich Massnahmen eingeleitet. So wird eine bereits bestehende Arbeitsgruppe «vertiefte Überlegungen» anstellen, wie eine rechtliche Grundlage für aktives Sponsoring geschaffen werden könnte.

Laut einem 2012 im Auftrag des Aussendepartementes EDA erstellten Gutachtens ist Sponsoring verwaltungsrechtlich zwar zulässig, der Bund darf als Subventionsgeber oder Sponsor aber nur aktiv auftreten, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Und sich sponsern lassen darf der Bund demnach nur, wenn dadurch «die Erfüllung von in öffentlichem Interesse durchgeführten Tätigkeiten nicht gefährdet wird».

Von 2008 bis 2018 gab es im VBS die «Weisungen über Sponsoring und Werbung». Diese verloren jedoch Ende 2018 ihre Gültigkeit und wurden bis heute nicht durch ein neues Regelwerk ersetzt. Das sorgte teilweise für Unsicherheiten. Über eigene Regelwerke verfügen heute innerhalb des VBS nur das Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) und das Bundesamt für Sport (Baspo).

Einige Aktivitäten sind «heikel»

Beim passiven Sponsoring erachtet der Prüfbericht einige der dargelegten Aktivitäten als «heikel». Nicht angebracht sei beispielsweise, wenn Rüstungsfirmen sich finanziell an militärischen Rapporten engagierten. Es könne der Anschein entstehen, das diese Unternehmen die Armee ungebührlich beeinflussten, auch wenn vertragsrechtlich nichts dagegen spreche.

Die Leistungen an die Armee bei Rapporten grosser Armeeverbände betragen pro Sponsor in der Regel zwischen 1000 und 10'000 Franken. Die Prüfer sehen hier eine gewisse Gefahr, dass sich die Informationsvermittlung der Armee mit Botschaften von Unternehmen aus der Privatwirtschaft vermischt.

Das VBS hat diese Empfehlung aufgenommen und am Donnerstag angekündigt, beim passiven Sponsoring unter anderem eine Offenlegungspflicht für entsprechende Leistungen einzuführen. Es gelte, jeden Anschein von fremder Einflussnahme zu verhindern.

Der Prüfbericht empfiehlt, Einzelleistungen von passivem Sponsoring ab einem Betrag von 5000 Franken offenzulegen, inklusive Verwendungszweck und Sponsor. Das Babs plädiert in seiner internen Stellungnahme für eine Offenlegungsgrenze von 10'000 Franken.

Offenlegungsschwelle in Diskussion

Was unter dieser noch festzulegenden Grenze liegt, soll jede Verwaltungseinheit in zusammengefasster Form publizieren können, so der Vorschlag der Prüfer. Bei welchem Betrag diese Schwelle anzusetzen sei und über welche Kanäle publiziert werde, gehöre zu den weiteren Arbeiten, schreibt das VBS.

Ein generelles Verbot von Sponsoring erachten die Verfasser des Prüfberichts als «nicht zielführend». Die Armee müsse jedoch künftig vermehrt Vorsicht walten lassen und dem Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip «konsequent Folge leisten».

Die neue Leitlinie, die als Dach für die bereits bestehenden Sponsoringweisungen dienen soll, wird Verteidigungsministerin Amherd bis Ende 2020 vorgelegt. Die Leitlinie soll für eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring sorgen.

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