Aufbau der Ukraine «Sie können nicht einfach generell sagen, wir nehmen die Oligarchen-Gelder»

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6.7.2022

Monika Roth von der Hochschule Luzern ist skeptisch: Hier auf einem Foto aus dem Jahr 2013.
Monika Roth von der Hochschule Luzern ist skeptisch: Hier auf einem Foto aus dem Jahr 2013.
KEYSTONE

Kiew will den Wiederaufbau mit russischen Geldern finanzieren. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass in der Schweiz eingefrorene Vermögen dazu herangezogen werden können. Eine Rechtsprofessorin sagt warum.

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Derzeit sind rund 6,5 Milliarden Franken von Russ*innen auf Schweizer Bankkonten blockiert. Eine der Forderungen an der Lugano Konferenz: Dieses Geld soll für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden.

Dass dies aber nicht so einfach möglich ist, sagt Monika Roth, Rechtsprofessorin mit Spezialgebiet Finanzmarktrecht an der Hochschule Luzern. «Die Schweiz tut gut daran, hier keine Versprechungen einzugehen, die sie gar nicht halten kann.»

Wie das SRF schreibt, ist die Eigentumsgarantie in der Verfassung festgeschrieben. Eingriffe in das Eigentum würden einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Zwar gebe es in der Schweiz das Embargogesetz, in welchem vorgesehen ist, dass das Geld allenfalls behalten werden kann.

«Dann nämlich, wenn, ungeachtet, ob sie auf einer Straftat beruhen oder nicht, ihr Verwendungszweck unsicher oder auch verwerflich ist. Das würde eines Entscheides in jedem Einzelfall bedürfen», sagt Roth.

Dies hätte zur Folge, dass jeder Oligarch einzeln überprüft werden müsste, um nachzuweisen, dass die Gelder zur Stützung des Krieges verwendet wurden. «Sie können nicht einfach generell sagen, wir nehmen die Oligarchen-Gelder», so Roth.

Des Weiteren sei Oligarch kein fester Begriff und nicht jeder Oligarch stehe Putin nahe. Zudem: Im Embargogesetz und in den damit verbundenen Verordnungen sei lediglich festgehalten, dass Vermögen gesperrt oder beschlagnahmt werden dürfen. «Mehr aber eben nicht.»

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