Sozialhilfe «Sippenhaft» für Ausländerkinder: Amherd kontert Keller-Sutter

sob

16.1.2020

Da war die Welt noch in Ordnung: Viola Amherd (links) und Karin Keller-Sutter freuen sich am 5.Dezember 2018 gemeinsam über ihre Wahl in den Bundesrat.
Da war die Welt noch in Ordnung: Viola Amherd (links) und Karin Keller-Sutter freuen sich am 5.Dezember 2018 gemeinsam über ihre Wahl in den Bundesrat.
Keystone

Im Bundesrat bremst Viola Amherd (CVP) Justizministerin Karin Keller-Sutter aus. Die FDP-Magistratin wollte Kinder von ausländischen Sozialhilfebezügern abstrafen. Amherd spricht von «Sippenhaft».

Zoff statt Harmonie zwischen den beiden Bundesrätinnen, die vor gut einem Jahr gleichzeitig in die Landesregierung gewählt wurden. Karin Keller-Sutter (FDP) hatte als Justizministerin den Auftrag, Pläne umzusetzen, die schon seit Jahren auf dem Tisch liegen: Sozialhilfe für Ausländer, die weder Asylsuchende noch EU-Bürger sind, einzuschränken.

Amherd: «Sippenhaft»

Nun hat Keller-Sutter offenbar übers Ziel hinausgeschossen. Ihre Vorschläge wurden im Regierungsgremium nicht nur von der SP abgelehnt, sondern auch von der CVP-Bundesrätin Viola Amherd, schreibt der «Tages-Anzeiger». Er stützt sich dabei auf einen vertraulichen Mitbericht aus Amherds Verteidigungsministerium an den Bundesrat. Darin wirft die CVP-Bundesrätin der Justizministerin vor, die «Sippenhaft» gegen ausländische Kinder einführen zu wollen.

Worum geht es? Keller-Sutter wollte Kindern die Einbürgerung verbieten, falls deren Eltern irgendeinmal Sozialhilfe bezogen haben. Eine ähnliche Verknüpfung gibt es zwar schon heute, aber nur für Erwachsene: Wer vor seinem Einbürgerungsgesuch Sozialhilfe bezog, bekommt den roten Pass in der Regel nicht. Dieser Ausschlussgrund gilt jedoch nicht für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern das Bürgerrecht beantragen. Keller-Sutter wolle Kinder wegen ihrer Eltern bestrafen, kritisierte Amherd. Dabei seien solche Kinder meist seit ihrer Geburt in der Schweiz.

Weniger Sozialhilfe für nicht EU-Bürger

In allen andern drei Punkten war sich der Bundesrat einig: Die Schweiz soll Ausländern aus Drittstaaten, die Sozialhilfe beziehen, leichter die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) wegnehmen können. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sollen weniger leicht die Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) erhalten. Und Ausländer mit B-Ausweis sollen in den ersten drei Jahren weniger Sozialhilfe erhalten als Schweizer.

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