Herrenlose GrundstückeSo wappnet sich der Kanton Jura gegen den «König der Schweiz»
Oliver Kohlmaier
21.4.2026
Jonas Lauwiner, hier in Oberburg im Kanton Bern, nennt sich selbst «König der Schweiz».
Bild: Keystone/Gaetan Bally
Er nennt sich «König der Schweiz» und eignet sich im ganzen Land herrenlose Grundstücke an. Ob Jonas Lauwiner im Jura ähnliche Pläne hat? Der Kanton will jedenfalls präventiv vorgehen und ein Gesetz ändern.
Redaktion blue News
21.04.2026, 22:30
Oliver Kohlmaier
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Der Kanton Jura plant eine Gesetzesänderung, die den Gemeinden bei herrenlosen Grundstücken ein Vorkaufsrecht einräumt.
Der Berner Jonas Lauwiner, selbsternannter «König der Schweiz», sucht seit Jahren gezielt nach herrenlosen Grundstücken, um sich diese anzueignen.
Bereits über 100'000 Quadratmeter besitzt er im ganzen Land.
Der Berner Jonas Lauwiner eignet sich seit Jahren herrenlose Grundstücke an und besitzt bereits über 100'000 Quadratmeter im ganzen Land. Mit dem Grundbuchamt von Neuenburg liegt der selbsternannte «König der Schweiz» im Clinch, auch in Luzern gibt es Probleme.
Wie RTS berichtet, will der Kanton Jura nun präventiv vorgehen, um die einfache Aneignung von Land zu unterbinden. Demnach soll nach dem Vorbild der Kantone Wallis und Waadt eine Gesetzesänderung den Gemeinden beim Kauf Vorrang einräumen, sollten die Grundstücke niemandem gehören.
Lauwiner sucht gezielt nach herrenlosen Grundstücken
Dem Bericht zufolge gibt es im Kanton Jura weniger als zehn herrenlose Grundstücke, insgesamt einige tausend Quadratmeter. Daran besteht offenbar Interesse.
Laut einer schriftlichen Anfrage des Parlaments hätten sich bereits zwei Personen an das Grundbuchamt gewandt, um Informationen über die Parzellen zu bekommen. Die Identität der Interessenten sei unbekannt, auch sei die Regierung noch nicht tätig geworden.
Jonas Lauwiner bedient sich bei seinem Vorgehen eines simplen Tricks: Er sucht gezielt nach herrenlosen Grundstücken, die sich meist leicht aneignen lassen. Es genügt eine einfache Anmeldung beim Grundbuchamt. Zu bezahlen sind dann lediglich die amtlichen Bearbeitungsgebühren, meist in Höhe einiger hundert Franken.