Neue Details enthülltSo zweifelhaft verlaufen die Ermittlungen zur Tragödie in Crans-Montana wirklich
Noemi Hüsser
18.1.2026
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht zündeten zahlreiche Menschen Kerzen als Zeichen der Trauer an.
Antonio Calanni/AP/dpa
Nach dem verheerenden Brand von Crans-Montana VS werfen Ermittlungsakten Fragen zur Arbeit der Walliser Strafverfolgungsbehörden auf – von verspäteten Durchsuchungen bis hin zu unterlassenen Autopsien.
Keystone-SDA
18.01.2026, 10:23
Noemi Hüsser
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Die Ermittlungen zum Brand in Crans-Montana weisen laut einem Medienbericht gravierende Mängel auf.
Berichtet wird etwa von verspäteter Beschlagnahmung von Beweismitteln und unterlassenen Autopsien.
Die Staatsanwaltschaft habe zudem gegenüber Walliser Behörden auffallend zurückhaltend agiert, obwohl mögliche Interessenkonflikte bestanden.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schreibt.
Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde.
Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie von Opfern «schlicht vergessen hat». Am 14. Januar schrieb die Staatsanwaltschaft demnach in einem Brief: «Wir haben festgestellt, dass kein Autopsiebefehl an die Gerichtsmedizin erteilt wurde.» Tags darauf war die Beerdigung eines 18-jährigen Opfers aus Lausanne geplant. Die Staatsanwaltschaft konfiszierte die Leiche dann aber plötzlich doch noch.
Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
Ungehörter Hilferuf von Staatsanwältin
Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud hat gemäss Tamedia fünf Tage nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana von den Behörden zusätzliche Ressourcen gefordert. Sie beantragte die Einstellung eines Vollzeit-Gerichtsschreibers, «um den Ereignissen vom 1. Januar 2026 nachzugehen», wie «Le Matin Dimanche» und die «SonntagsZeitung» schrieben. Der Staatsrat habe dem Antrag zugestimmt.
Angesichts des Ausmasses des Falls sei die geforderte Unterstützung marginal, schrieb Tamedia. Denn Pilloud habe bereits im Frühling 2025 «einen Hilferuf» ausgesendet. Die Bezirksstaatsanwälte seien überlastet und «das System ist in Gefahr», zitierte die Zeitung aus dem Jahresbericht 2024 der Walliser Staatsanwaltschaft.