Mit einem Taser ruhiggestelltMutter stirbt in Basler Spital, nachdem Sohn Hilfe verweigerte
ai-scrape
27.11.2024 - 07:20
Eine 94-jährige Frau erhielt erst verspätet medizinische Hilfe, da ihr Sohn den Zugang der Rettungskräfte blockierte. Die Polizei musste eingreifen, um die Situation zu entschärfen.
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27.11.2024, 07:20
27.11.2024, 07:38
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Eine 94-jährige Frau in Basel starb, nachdem ihr Sohn keine Hilfe gerufen hatte.
Die Polizei musste den Sohn mit einem Taser ruhigstellen, um der Frau helfen zu können.
Der Mann wurde nun von der Staatsanwaltschaft Basel verurteilt.
Eine 94-jährige Frau in Basel erhielt erst nach Tagen medizinische Hilfe, da ihr Sohn keinen Arzt rief und die Rettungskräfte am Betreten der Wohnung hinderte. Die Polizei musste eingreifen und den 58-jährigen Mann mit einem Taser ruhigstellen, um den Sanitätern den Zugang zu ermöglichen.
Bereits Tage vor dem Rettungseinsatz drängten die Geschwister des Mannes darauf, ärztliche Hilfe für die Mutter zu holen, wie «20 Minuten» schreibt. Erst kurz vor dem Einsatz wurde ein Arzt gerufen, der die Dringlichkeit der Situation erkannte und die Sanität alarmierte. Als die Rettungskräfte eintrafen, verweigerte der Sohn den Zugang zur Wohnung, was die Sanitäter dazu zwang, die Polizei um Unterstützung zu bitten.
Polizisten wurden bedroht
Der Mann bedrohte die eintreffenden Polizisten und verhielt sich aggressiv, indem er vom Balkon aus mit Stöcken um sich schlug und ein Holzstück warf, schreibt die Zeitung weiter. Erst, nachdem ein Schlüsseldienst die Tür geöffnet hatte, konnten die Beamten die Wohnung betreten. Der Mann wurde nach einer Warnung mit einem Taser ruhiggestellt, was den Sanitätern ermöglichte, die Seniorin zu versorgen.
Die Frau wurde in die Notfallstation eines Basler Spitals gebracht, wo sie wenige Tage später an einer Coronainfektion verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verurteilte den Sohn per Strafbefehl wegen Unterlassens der Nothilfe sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken mit einer zweijährigen Bewährungsfrist, eine Busse von 600 Franken sowie die Verpflichtung, Auslagen und Gebühren in Höhe von insgesamt 2970.70 Franken zu zahlen.
Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.