Schweiz – EU SP hat viele Fragen zum Rahmenabkommen

SDA

29.3.2019 - 18:13

Christian Levrat, SP-Parteipräsident, spricht während einer Medienorientierung zur Konsultation zum Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens Schweiz – EU, am Freitag im Bundeshaus in Bern.
Christian Levrat, SP-Parteipräsident, spricht während einer Medienorientierung zur Konsultation zum Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens Schweiz – EU, am Freitag im Bundeshaus in Bern.
Source: Keystone/Anthony Anex

Mit einem grossen Fragenkatalog begegnet die SP dem institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (Insta). Der Bundesrat soll Antworten liefern.

Die SP hat keine gefestigte Haltung zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (Insta). Dafür hat sie zu viele offene Fragen. Nun verlangt sie Antworten vom Bundesrat.

Allein zum Kern des Abkommens habe die SP-Geschäftsleitung 65 Fragen formuliert, sagte Parteipräsident Christian Levrat am Freitag vor den Bundeshausmedien. So lange diese nicht beantwortet seien, könne das Abkommen nicht unterzeichnet werden. «Zuerst muss der Bundesrat seine Hausaufgaben machen.»

Die Fragen der SP betreffen jene vier Bereiche, die derzeit alle Parteien umtreiben: Flankierende Massnahmen, staatliche Beihilfen, Unionsbürgerrichtlinie und Streitbeilegung. Zur den flankierenden Massnahmen will die SP zum Beispiel wissen, ob die Verhandlungen über das Insta überhaupt abgeschlossen werden können, so lange die Rechtsstreitigkeiten über die EU-Regeln nicht geklärt sind.

Sie fragt weiter, welche mit EU-Recht vereinbaren Lohnschutzmassnahmen der Bundesrat vorschlagen will, um eine Lohnunterbietung in der Schweiz zu verhindern. Auch zur Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf neue Branchen verlangt die Partei eine Stellungnahme.

Subventionen im Visier

Ein langer Fragenkatalog betrifft die staatlichen Beihilfen. Unklar ist für die SP insbesondere, welche Bereiche die EU-Regeln betreffen würden. Ihre Fragen betreffen unter anderem die Anschubfinanzierung für Kinderkrippen, den öffentlichen Verkehr oder das Gesundheitswesen.

Zum Thema Streitbeilegung fragt die SP, wer die Position der Schweiz in den verschiedenen Gremien festlegt oder welches die Rolle und die Zuständigkeiten des Bundesgerichts wären. «Bisher hat der Bund darauf keine Antworten», sagte Levrat.

Unklar ist auch, ob die Schweiz vom Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Übernahme der Unionsbürgerrichtline verpflichtet werden kann. Das dürfe nicht an ein Gericht delegiert werden, sagte Levrat. «Das ist eine politische Frage!»

Die Konsultation von Parteien und Sozialpartnern durch den Bundesrat bezeichnete der SP-Präsident als «merkwürdige Übung». Es gebe keine Vernehmlassung und keine Botschaft. Es fehle eine ausreichende Grundlage für eine seriöse Stellungnahme, sagte Levrat.

Umsetzungs-Gesetz zum Abkommen

Die SP ist nicht die einzige Partei, die Zweifel und offene Fragen hat. Die CVP will insbesondere den Einbezug von Volk, Parlament und Kantonen bei der Rechtsübernahme sicherstellen. In ihrer schriftlichen Stellungnahme verlangt sie, dass der Bundesrat dem Parlament mit dem Insta ein Genehmigungs- und Umsetzungsgesetz vorlegt.

Das Niveau des Schweizer Lohnschutz will die CVP unbedingt beibehalten. Spielraum für Anpassungen beim Lohnschutz sieht sie nur dann, wenn diese durch effizientere Verfahren, erhebliche Verschärfungen der Sanktionen oder durch verlängerte Übergangsfristen ausgeglichen würden.

Weiter verlangt die CVP, dass die Unionsbürgerrichtline explizit aus dem Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen wird. Kritisch sieht sie auch den Einbezug des EuGH. Sie fordert, dass dessen Rolle präziser dargestellt wird. Insbesondere dürfe der EuGH bei der Auslegung und Anwendung von EU-Recht nicht den Schlussentscheid haben, schreibt die CVP.

Eine klare Haltung haben die FDP und die SVP. Die Bundeshausfraktion der FDP verlangt zwar Präzisierungen, sagt aber Ja zum Rahmenabkommen. Die SVP lehnt ein solches rundweg ab.

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