«Späte Genugtuung»Das sagt der Beschwerdeführer zu Stockers Absetzung
SDA
26.3.2025 - 10:49
Simon Stocker verliert sein Amt als Ständerat.
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Simon Stocker verliert sein Amt als Ständerat. Jetzt äussert sich auch der Beschwerdeführer dazu.
Keystone-SDA
26.03.2025, 10:49
26.03.2025, 11:34
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Für den Beschwerdeführer ist der Bundesgerichtsentscheid zum «Fall Stocker» eine «späte Genugtuung». Laut seinem Anwalt stellten die Lausanner Richter klar fest, dass der Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker am Tag der Wahl seinen Wohnsitz in Zürich hatte.
Es sei aber «inakzeptabel», dass es ein Jahr dauerte, bis die Wahl aufgehoben wurde, teilte der Anwalt am Mittwoch mit.
Das Bundesgericht habe festgestellt, dass die politischen Rechte zwingend am zivilrechtlichen Wohnsitz wahrgenommen werden müssen, schreibt er weiter. «Gefälligkeitsanmeldungen» bei der Einwohnerkontrolle zur Wahrnehmung politischer Ämter würde damit «ein Riegel geschoben».
Kanton entscheidet über Neuwahl
Das Bundesgericht hielt fest, dass der Schaffhauser Regierungsrat eine Neuwahl ansetzen muss. Entgegen des Antrags des Beschwerdeführers rückt Thomas Minder (parteilos), der die zweitmeisten Stimmen erzielte, nicht automatisch nach. Der Kanton Schaffhausen will heute noch entscheiden, wann der Termin für die Ersatzwahl angesetzt wird, wie es auf Anfrage von Keystone-SDA hiess.
Stocker und sein damals unterlegener Konkurrent Minder waren bisher telefonisch nicht erreichbar.