Coronavirus – SchweizSparsamere Ständeratslinie dürfte sich bei Covid-Gesetz durchsetzen
gg, sda
17.3.2021 - 18:22
Zur Unterstützung von Härtefällen sollen maximal 10 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. In der Einigungskonferenz zum Covid-19-Gesetz hat sich mehrheitlich die sparsamere Linie des Ständerats durchgesetzt – auch zur Freude von Finanzminister Ueli Maurer.
gg, sda
17.03.2021, 18:22
SDA
Nach je drei Beratungsrunden zur zweiten Revision des Covid-19-Gesetzes hatten sich National- und Ständerat in der laufenden Frühjahrssession in mehreren Punkten nicht einigen können. Es ging um Unterschiede bei den Corona-Finanzhilfen im Umfang von mehreren Milliarden Franken. Am Mittwochnachmittag arbeitete die Einigungskonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aus beiden Räten einen Kompromiss aus.
Gemäss der veröffentlichten Gesetzesfahne hat sich mehrheitlich die weniger grosszügige Linie des Ständerats durchgesetzt. Die Wirtschaftshilfe im Covid-Gesetz soll demnach nur minim ausgebaut werden.
Keine neue Härtefalldefinition
Konkret soll auf eine Ausweitung der Härtefalldefinition verzichtet werden. Wie heute soll ein Unternehmen als Härtefall gelten, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet. Der Nationalrat wollte in den letzten Tagen und Wochen an dieser Schwelle schrauben. Der Ständerat lehnte das jeweils ab – mit dem Verweis, dass die Spielregeln nicht während des Spiels geändert werden sollten.
Bei den Finanzhilfen für grosse Unternehmen ging es in der Einigungskonferenz noch um Details. Grundsätzlich will das Parlament hohe Ausschüttungen von Härtefallgeldern an zusätzliche Bedingungen knüpfen und die Unternehmen verpflichten, im Falle eines Gewinns die Summe zurückzuerstatten. Wenn der À-fonds-perdu-Beitrag 5 Millionen Franken übersteigt, soll das Unternehmen eine Eigenleistung nachweisen müssen.
Erfolglose Offensive des Nationalrats
Die nun präsentierte Lösung bei den Härtefällen entspricht dem Willen des bürgerlich dominierten Ständerats. Dieser hatte die Warnrufe von Finanzminister Ueli Maurer von Anfang an erhört. Es könne nicht jedes Unternehmen gerettet, jedes Einzelschicksal berücksichtigt werden, argumentierte Maurer. Er warnte davor, die Corona-Schulden weiter zu erhöhen. Happige Sparprogramme würden drohen.
Die Einigungskonferenz pflichtete ihm bei. Zur Unterstützung von Härtefällen sollen demnach maximal 10 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, das sind 7,5 Milliarden Franken mehr als heute. Der Nationalrat hatte sich zuletzt noch für eine Lösung ausgesprochen, die bis zu 12 Milliarden Franken vorgesehen hätte. In der ersten Beratungsrunde wollte die grosse Kammer die Finanzhilfen sogar auf beinahe 20 Milliarden Franken verdoppeln.
Schutzschirm für Veranstaltungen
Einen Kompromiss hat die Einigungskonferenz für abgesagte grosse Veranstaltungen gefunden. Das Parlament will Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe zusätzlich unterstützen. Sie sollen mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können für abgesagte Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen.
Laut der Einigungskonferenz soll der Bund jedoch nur Veranstaltungen «von überkantonaler Bedeutung» entschädigen. Sofern die Kantone die Hälfte des Ausfalls übernehmen, ist der Bund bereit, die andere Hälfte zu bezahlen. Der Nationalrat wollte auch Publikumsanlässe «von regionaler Bedeutung» berücksichtigen. Die Unterstützung von regionalen und lokalen Veranstaltungen soll gemäss Antrag der Einigungskonferenz nun aber Sache der Kantone sein.
Mehr Selbstständige berücksichtigt
Bereits einen Kompromiss gefunden hatten die Räte bei der Hilfe für Selbstständigerwerbende. Gemäss Parlamentsentscheid sollen künftig Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Heute ist ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend.
Finanzminister Maurer warnte auch hier davor, die Spielregeln zu ändern. «Die Kantone werden damit an ihre Grenzen kommen.» In diesem Punkt blieben seine Worte aber ungehört.
Keine Erleichterungen für Mietende
Keine Änderungen soll es beim Mietrecht geben. Der Nationalrat wollte Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter im Gesetz verankern, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Die Zahlungsfrist für Betroffene sollte ausgedehnt werden. Der Ständerat war dagegen.
Die Einigungskonferenz beantragt nun wie die kleine Kammer, beim geltenden Recht zu bleiben. Bereits früher gestrichen wurde der Passus, wonach Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklärt werden sollten.
Neue Regeln will das Parlament dagegen bei der Unterstützung von Profisportklubs. Sie sollen nicht mehr zwingend Lohnkürzungen vornehmen müssen, um an À-fonds-perdu-Beiträge zu kommen. Wer die Regeln für Lohnkürzungen nicht einhält, könnte nach dem Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz immer noch die Hälfte der Beiträge erhalten.
Zustimmung ist Formsache
Schliesslich beantragt die Einigungskonferenz, dass Personen mit tiefen Löhnen bei Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt erhalten. Der Nationalrat wollte die Bestimmung bis Ende Jahr ausweiten.
Der Vorschlag der Einigungskonferenz muss am Donnerstag von beiden Räten gutgeheissen werden. Ein Nein kann praktisch ausgeschlossen werden. Würde nur ein Rat den Einigungsantrag ablehnen, wäre die Gesetzesrevision vom Tisch. Dies dürften selbst die unterlegenen Linksparteien im Nationalrat nicht riskieren. In der Einigungskonferenz haben alle dem Kompromissvorschlag zugestimmt, es liegt kein Minderheitsantrag für Ablehnung vor.
Dass nicht alle mit der Lösung zufrieden sind, zeigte eine Reaktion von Nationalrätin Regula Rytz (Grüne). «Anstatt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, wurden neue Bürokratiemonster, Hürden und Fallstricke kreiert», schrieb sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Das sei frustrierend.
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