Zuger Kantonsgericht Spiess-Hegglin erringt Sieg gegen den «Blick»

SDA/uri

10.5.2019

Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild)
Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild)
Bild: Keystone

Die Berichterstattung des «Blick» hat laut einem Gerichtsentscheid die Persönlichkeitsrechte der Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzt und ist somit widerrechtlich.

Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier im Kanton Zug hat der «Blick» die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt.

Das Zuger Kantonsgericht hat mit Urteil vom vergangenen Mittwoch die Zivilklage von Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG als Herausgeberin des «Blicks» teilweise gutgeheissen. Spiess-Hegglin wurde eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.



Die Anträge auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» oder auf Verbieten künftiger Berichterstattung in diesem Zusammenhang in der Tageszeitung wies das Kantonsgericht ab, soweit es darauf eingetreten ist.

«Blick» prüft Weiterzug

Nicht Gegenstand des Verfahrens bildeten Forderungen auf Herausgabe des Gewinns, den der «Blick» mit der Verletzung der Persönlichkeit allenfalls erzielt hatte.

Ringier nahm das Urteil zur Kenntnis, hielt aber in einer Stellungnahme fest, dass die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht geteilt würden. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. Deshalb werde ein Weiterzug ans Obergericht des Kantons Zug geprüft.



Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

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