«Ich wollte ihn nicht verletzen» Frau geht mit Spritzen auf ihren Ex los – jetzt muss sie 6 Jahre ins Gefängnis

Von Samuel Walder

26.2.2026

Am Bezirksgericht in Zürich verweigert die Angeklagte mehrheitlich die Aussage. 
Am Bezirksgericht in Zürich verweigert die Angeklagte mehrheitlich die Aussage. 
(Keystone/Ennio Leanza

Mit drei Spritzen soll eine Frau 2019 in einem Zürcher Wohnquartier auf ihren Ex-Partner losgegangen sein. Am Donnerstag stand die Frau vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Verteidigung fordert einen Freispruch, der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. 

Von Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau steht vor dem Bezirksgericht Zürich wegen versuchter einfacher Körperverletzung und eventualiter versuchten Mordes, nachdem sie 2019 ihrem Ex-Partner mit Spritzen voller Muskelrelaxanzien aufgelauert haben soll.
  • Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat einen möglichen Mordversuch mit lebensgefährlichen Folgen, während die Verteidigung von einem Missverständnis beziehungsweise Rollenspiel spricht und einen Freispruch fordert.
  • Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes zu 6 Jahren Haft verurteilt.

Dunkles Oberteil, schwarzer Mantel, grosser Schal. Die Haare etwas zerzaust, das Handy umgehängt. Die Angeklagte wirkt erschöpft, nervös – immer wieder weint sie. Im Saal geht es um eine zentrale Frage: Wollte die Frau ihren Ex-Partner töten?

Bereits 2021 stand sie vor Gericht – damals wegen Körperverletzung. Nun ist die Lage deutlich ernster. Am Donnerstag steht die Frau wegen versuchter einfacher Körperverletzung und eventualiter versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht Zürich.

Die vermeintliche Tat im September 2019

Doch zuerst zur vorgeworfenen Tat: Im September 2019 lauert eine Frau ihrem Ex-Partner in einem Zürcher Wohnquartier auf. In ihrer Jacke trägt sie zwei Spritzen, eine dritte hält sie in der Hand – gefüllt mit Muskelrelaxanzien. Als der Mann seine Wohnung verlässt, geht sie auf ihn los und will ihm die Nadel in den Oberkörper rammen, heisst es in der Anklageschrift. Er kann sich wehren und nimmt ihr die Spritzen ab.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchte einfache Körperverletzung und eventualiter versuchten Mord vor. Laut Anklage wusste sie, dass eine Injektion schwere Folgen haben könnte – bis hin zu einer Vergiftung mit Muskellähmung von zehn bis 50 Minuten. Im schlimmsten Fall hätte die Lähmung der Atemmuskulatur zu einem Atemstillstand und damit zum Tod führen können.

Antrag auf eingeschränkte Berichterstattung

Am Donnerstag wird der Prozess am Bezirksgericht Zürich verhandelt. Doch dieser beginnt nicht wie andere. Zu Beginn stellt der Verteidiger einen Antrag: Die Medien sollen nur eingeschränkt über den Prozess berichten. Seine Mandantin sei aufgrund ihres Profils und Hintergrunds in der Schweiz besonders exponiert.

Das Gericht zieht sich daraufhin wenige Minuten nach dem Beginn des Prozesses zurück. Nach knapp 20 Minuten folgte der Entscheid: «Antrag abgelehnt.»

«Mir geht es nicht gut»

Bei der Befragung zur Person sagt die Angeklagte: «Mir geht es in den letzten Tagen nicht gut.» Seit 2019 mache sie eine Therapie, unter anderem wegen einer Angststörung. Zu ihrem Beruf will sie nichts sagen. 

Zur Sache verweigert sie die Aussage weitgehend, betont immer wieder, es sei über sechs Jahre her. An Details könne sie sich nicht erinnern.

Auf die Frage nach ihren Zukunftsplänen antwortet sie leise: «Ich will etwas zur Gesellschaft beitragen.»

Zum Vorfall selbst sagt sie nur: «Ich möchte sagen, dass es mir leid tut, was da passiert ist.» Sie habe nie die Absicht gehabt, ihren Ex-Partner, der als Privatkläger auftritt,  zu verletzen. Damals sei sie in einer «sehr instabilen psychischen Krise» gewesen. Das Verfahren habe sie gezwungen, sich der Realität zu stellen.

Drei Spritzen – was war drin?

Unbestritten ist: Am Tatort wurden Muskelrelaxanzien sichergestellt. In zwei Spritzen sollen Medikamente gewesen sein, in einer Wasser. Diese Information wurde erst am Prozesstag bekannt. In der Anklageschrift stand nichts von Wasser. Die Angeklagte sagt, sie habe Wasser aufgezogen. Gefundene Ampullen würden allerdings der Menge in den Spritzen entsprechen.

Auf die Frage des Bezirksrichters, was damals genau passiert sei und wie sie sich das mit den Spritzen erklären würde, blockt sie ab: «Ich will nichts dazu sagen.»

Der Chatverlauf zwischen ihr und dem Privatkläger zeigt, dass er sie zuvor nach Medikamenten gefragt hatte. Die Präsidentin des Gerichts will wissen, wieso der Chatverlauf nicht schon eher bei den Untersuchungsakten abgelegt worden sei. Die Ermittler hätten ihn schliesslich angefordert. «Das alles zusammenzusuchen, ist ein bisschen mühsam», antwortet die Angeklagte.

Als es um die Spritzen geht, wirkt sie überfordert. Sie weint, seufzt, ringt nach Worten: «Ich war damals in einem Stress. Ich weiss nicht, was damals in meinem Kopf war.» Amtliche Gutachten attestieren ihr eine psychische Störung, eine Anpassungsstörung, Bindungsprobleme und emotionale Instabilität in Intimbeziehungen.

Staatsanwalt: «Die einzig schlüssige Erklärung»

Das Plädoyer des Staatsanwalts folgt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine ambulante Therapie – es sei künftig mit weiteren Delikten zu rechnen.

Für die Anklage ist der Fall klar. «Die Knacknuss liegt im inneren Sachverhalt: Was war der Plan der Beschuldigten?» Weil sie keine entlastende Erklärung liefere, bleibe die naheliegendste: Sie wollte den Privatkläger töten.

Die Behauptung, es habe sich um einen Scherz gehandelt, sei «nicht glaubhaft». Auch die spätere Aussage, sie habe sich mit den Spritzen selbst töten wollen, überzeuge nicht. Die Beweislage lasse «wirklich keinen Raum» für die Version mit Wasser in der Spritze.

Verteidigung: «Rollenspiel und Missverständnis»

Dann ist der Verteidiger mit seinem Plädoyer dran und beantragt Freispruch. Das Beschleunigungsgebot sei massiv verletzt worden. Seine Mandantin habe die Vorwürfe stets bestritten.

Die Beschuldigte und der Privatkläger hätten eine Beziehung geführt, die beendet worden sei. Bei der vermeintlichen Tat soll es sich laut Verteidiger um ein Missverständnis gehandelt haben. Als der Mann die Wohnung verlassen wollte, sei sie ihn angesprungen und habe ihn umarmt. Der Privatkläger selbst habe den ersten Eindruck als «kollegial und verzweifelt» geschildert.

Erst als er die Spritze gesehen habe, sei für ihn klar gewesen: Angriff. Laut Verteidiger könne der Privatkläger jedoch nur angenommen haben, dass es sich um einen Angriff handeln würde: «Denn Gedanken lesen kann er nicht.»

War es ein Scherz oder ein Rollenspiel?

Der Verteidiger besteht darauf, den Vorfall nicht als Scherz abzutun, wie der vermeintliche Überfall mehrfach genannt wurde. Die Angeklagte habe damit vielmehr ein Rollenspiel gemeint. Und zudem sei es gar nicht abwegig, dass seine Mandantin dem Privatkläger helfen wollte. Der Mann hatte nämlich zuvor über Husten und Migräne geklagt. Sie habe lediglich signalisieren wollen: Sie kümmere sich um ihren Ex-Freund. 

Zwei Tage vor dem Vorfall sei die Beschuldigte suizidal gewesen. Sie habe Muskelrelaxanzien für sich selbst aufgezogen, es aber nicht geschafft, sich einen intravenösen Zugang zu legen. Stattdessen habe sie starke Medikamente genommen und lange geschlafen.

«Ich hoffe, dass es heute endet»

Dann kommt die Angeklagte zu einem Schlusswort, bevor sich das Gericht zur Urteilsbesprechung zurückzieht. Im Schlusswort wirkt die Angeklagte erschöpft und müde. «Dieses Verfahren dauert seit vielen Jahren an. Für mich war es eine berufliche und persönliche Belastung. Ich bedaure es sehr.» Dann sagt sie: «Ich hoffe, dass dieses Verfahren heute endlich abgeschlossen wird.»

Das Gericht muss nun entscheiden: War es ein tragisches Missverständnis – oder ein Mordversuch?

Das Urteil

Dann steht es fest. Um 17 Uhr eröffnet das Gericht die Urteilsverkündung. Das Gericht spricht die Angeklagte des versuchten Mordes schuldig. Die Frau wird mit einer sechsjährigen Freiheitsstrafe bestraft. Zusätzlich wird eine ambulante Therapie angeordnet, die Freiheitsstrafe wird nicht aufgeschoben. Eine Genugtuung in Höhe von 5000 Franken soll die Beschuldigte zudem dem Privatkläger bezahlen. 

Das Gericht begründet das Urteil wie folgt: «Nicht bestritten war, dass es am Morgen im September zu einem Zusammentreffen vom Privatkläger und der Beschuldigten kam und sie dabei eine Spritze in der Hand hatte», sagt die Richterin. Das Gericht hat den Sachverhalt klar als erstellt erachtet. 

Das Gericht sei zum Schluss gekommen, dass die Aussagen des Privatklägers glaubwürdig seien. Auf den Kleidern des Privatklägers sollen ebenfalls Beweismittel sichergestellt worden sein, heisst es vom Gericht.

«Wir sind zum Schluss gekommen, dass sie an diesem Tag nicht zum Privatkläger gegangen sind, wegen Rollenspielen oder um ihm zu helfen, sondern um ihn zu töten», sagt die Richterin. Das Motiv wird vom Gericht so erklärt, dass der Privatkläger kurze Zeit vor der Tat die Beziehung mit der Beschuldigten beendet hat. 

Die Parteien haben 10 Tage Zeit, Berufung beim Bezirksgericht Zürich einzulegen.