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Wer in Chiasso TI mit dem Hund spazieren geht, muss künftig nicht nur Kotbeutel, sondern auch Wasser dabeihaben. Hinterlässt der Vierbeiner Urin, soll dieser sofort weggespült werden. Bei Verstössen droht eine Busse von bis zu 100 Franken.
Kotbeutel gehören für Hundehalterinnen und Hundehalter längst zum Spaziergang dazu. In Chiasso TI reicht das künftig nicht mehr, wie die Zeitung «La Regione» schreibt.
Die Gemeinde verlangt neu, dass auch das kleine Geschäft der Tiere beseitigt wird. Wer mit dem Hund unterwegs ist, muss deshalb stets eine kleine Flasche oder einen anderen geeigneten Behälter mit Wasser dabeihaben.
Pinkelt der Hund auf eine Fläche, soll der Urin laut der überarbeiteten Verordnung unverzüglich mit ausreichend Wasser «neutralisiert» werden.
Mit der neuen Vorschrift will die Gemeinde Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum verbessern. Rücksichtsloses Verhalten wirke sich negativ auf das Stadtbild und das Wohlbefinden von Bewohnerinnen, Bewohnern und Gästen aus, hält der Gemeinderat fest.
Wer den Urin seines Hundes nicht wegspült, kann mit bis zu 100 Franken gebüsst werden.
Die Regelung gilt als schweizweites Novum. In anderen Schweizer Gemeinden und Kantonen wird in erster Linie das Liegenlassen von Hundekot bestraft.
Ähnliche Regeln gibt es bereits in Italien. Die Stadt Livorno führte im Mai eine vergleichbare Vorschrift ein, nachdem sich Einwohnerinnen und Einwohner über Geruch und Hygieneprobleme beschwert hatten.
Dort dürfen Hunde ihr Geschäft zudem nicht in der Nähe von Türen, Fenstern sowie Eingängen zu Wohnungen, Büros und Geschäften verrichten. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 500 Euro.
Anders als in Chiasso gilt die Regel in Livorno nur von Mai bis Oktober. Die Stadt bezeichnet diesen Zeitraum als klimatisch besonders kritisch.