Basler Behörden haben falsch reagiert Stadt schmeisst Schrebergärtner fristlos raus – und kassiert Ohrfeige vor Gericht

Sven Ziegler

17.10.2025

Der Mann musste seine Parzelle per sofort räumen – zu Unrecht. 
Der Mann musste seine Parzelle per sofort räumen – zu Unrecht. 
KEYSTONE

Ein Freizeitgärtner in Basel wurde fristlos rausgeschmissen, weil er angeblich Abfälle verbrannt hatte. Doch nun zeigt ein Entscheid des Appellationsgerichts: Der Vorwurf war nicht haltbar – und die Stadtgärtnerei hat überreagiert.

Sven Ziegler

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  • Ein Basler Freizeitgärtner wurde wegen angeblicher Abfallverbrennung fristlos rausgeschmissen.
  • Das Appellationsgericht kam zum Schluss, dass kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
  • Die Stadtgärtnerei wollte den Entscheid zurückziehen, durfte dies aber nicht mehr – die Kündigung ist damit aufgehoben.

Was nach einem simplen Grillabend aussah, endete in einem handfesten Rechtsstreit: Ein Freizeitgärtner aus Basel wurde von der Stadtgärtnerei fristlos rausgeschmissen, weil er auf seiner Parzelle angeblich Abfälle verbrannt haben soll – darunter Kabelbinder, Plastik, Folien und Schrauben. Darüber berichtete zuerst die «BZ Basel». 

Das Reglement der Stadt ist klar: Wer Abfälle verbrennt oder illegal entsorgt, riskiert den sofortigen Rausschmiss.

Die Freizeitgartenkommission als Rekursinstanz bestätigte den Entscheid der Stadtgärtnerei – der Mann musste seinen Garten räumen. Doch der Gärtner gab sich nicht geschlagen und zog vor Gericht. Er beteuerte, nichts verbrannt zu haben, sondern lediglich Abfälle kurzzeitig beim Grill deponiert zu haben.

Rekurs wurde gutgeheissen

Als sich schliesslich das Appellationsgericht Basel-Stadt mit dem Fall befasste, kam es zu einer überraschenden Wendung: Die Stadtgärtnerei hatte ihre Meinung geändert und beantragte, die Kündigung zurückzuziehen. Doch so einfach war das nicht. Eine Behörde kann ihren Entscheid nicht mehr aufheben, wenn er bereits von einer höheren Instanz bestätigt wurde und das Verfahren vor dem Appellationsgericht läuft.

Das Gericht entschied deshalb selbst – und gab dem Rekurs des Freizeitgärtners statt. Es stellte fest, dass nicht erwiesen sei, dass tatsächlich Abfall verbrannt worden war. Die fristlose Kündigung war somit ungerechtfertigt. Gerichtskosten wurden keine erhoben.

Es ist nicht der einzige skurrile Gerichtsfall, der in der Schweiz für Aufsehen sorgt. Der mutmassliche Betrüger Ahsan Ali Syed soll weltweit Unternehmer um rund 26 Millionen Franken betrogen haben. Vor dem Bezirksgericht Zürich zog sich seine Anhörung wie Kaugummi – Dolmetscher, Dokumente und ausschweifende Antworten verzögerten den Ablauf. Irgendwann platzte dem Richter der Kragen.