Basler Behörden haben falsch reagiertStadt schmeisst Schrebergärtner fristlos raus – und kassiert Ohrfeige vor Gericht
Sven Ziegler
17.10.2025
Der Mann musste seine Parzelle per sofort räumen – zu Unrecht.
KEYSTONE
Ein Freizeitgärtner in Basel wurde fristlos rausgeschmissen, weil er angeblich Abfälle verbrannt hatte. Doch nun zeigt ein Entscheid des Appellationsgerichts: Der Vorwurf war nicht haltbar – und die Stadtgärtnerei hat überreagiert.
Was nach einem simplen Grillabend aussah, endete in einem handfesten Rechtsstreit: Ein Freizeitgärtner aus Basel wurde von der Stadtgärtnerei fristlos rausgeschmissen, weil er auf seiner Parzelle angeblich Abfälle verbrannt haben soll – darunter Kabelbinder, Plastik, Folien und Schrauben. Darüber berichtete zuerst die «BZ Basel».
Das Reglement der Stadt ist klar: Wer Abfälle verbrennt oder illegal entsorgt, riskiert den sofortigen Rausschmiss.
Die Freizeitgartenkommission als Rekursinstanz bestätigte den Entscheid der Stadtgärtnerei – der Mann musste seinen Garten räumen. Doch der Gärtner gab sich nicht geschlagen und zog vor Gericht. Er beteuerte, nichts verbrannt zu haben, sondern lediglich Abfälle kurzzeitig beim Grill deponiert zu haben.
Rekurs wurde gutgeheissen
Als sich schliesslich das Appellationsgericht Basel-Stadt mit dem Fall befasste, kam es zu einer überraschenden Wendung: Die Stadtgärtnerei hatte ihre Meinung geändert und beantragte, die Kündigung zurückzuziehen. Doch so einfach war das nicht. Eine Behörde kann ihren Entscheid nicht mehr aufheben, wenn er bereits von einer höheren Instanz bestätigt wurde und das Verfahren vor dem Appellationsgericht läuft.
Das Gericht entschied deshalb selbst – und gab dem Rekurs des Freizeitgärtners statt. Es stellte fest, dass nicht erwiesen sei, dass tatsächlich Abfall verbrannt worden war. Die fristlose Kündigung war somit ungerechtfertigt. Gerichtskosten wurden keine erhoben.