Hickhack in ZürichPolizei soll Nationalität von Tätern nicht mehr nennen dürfen
aru
1.12.2023
Fortan soll die Zürcher Stadtpolizei die Nationalität von Täter*innen und Verdächtigen in Medienmitteilungen nicht mehr nennen. Dies verlangt der Gemeinderat – obwohl das Volk vor zwei Jahren anders entschieden hat.
aru
01.12.2023, 10:28
aru
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Soll die Zürcher Polizei die Nationalitäten von Verdächtigen oder Täter*innen nennen dürfen oder nicht?
Dieser Frage nahm sich das Gemeindeparlament der Stadt Zürich an.
Das Parlament will, dass die Nennung künftig verboten wird. Dies entgegen eines Volksentscheids von vor zwei Jahren.
Soll die Zürcher Polizei die Nationalitäten von Täter*innen nennen oder nicht? In dieser Frage sind sich Stadt und Kanton uneinig.
Auf kantonaler Ebene hatte vor zwei Jahren eine Vorlage Erfolg, welche die Nennung der Nationalität verlangte. Nun aber fand im Zürcher Gemeinderat – dem Stadtparlament – ein Vorstoss eine Mehrheit, der genau das Gegenteil verlangt.
Wie «Nau» berichtet, verhalfen SP, Grüne, GLP und AL einer entsprechenden Vorlage zu einer 73:36 Stimmen-Mehrheit.
Nationalität ein Merkmal wie Alter oder Grösse
Anna-Beatrice Schmaltz, die Präsidentin der Stadtzürcher Grünen, sagte, dass die Nationalität keine Ursache für Kriminalität sei. Sie sei lediglich ein Merkmal wie das Alter oder die Grösse. «Wenn Nationalität so selektiv rausgegriffen und unnötigerweise genannt wird, führt das nur zu Vorurteilen und zur Bestätigung von Stereotypen.»
Samuel Balsiger sieht dies anders. Er ist Präsident der SVP-Fraktion im Gemeinderat und betont, dass das Land, aus dem jemand komme, die Person sozialisiere: «Wenn ein Ausländer eine Straftat begeht, soll die Bevölkerung wissen, woher er kommt, damit gewisse Schlüsse gezogen werden können.»
So wollte die SVP gar weitergehen: Die Partei schlug vor, dass die Polizei neben der Herkunft auch den Aufenthaltsstatus der Täter und Verdächtigen in ihren Medienmitteilungen nennt. Damit blieb sie aber chancenlos im Gemeinderat.
SVP bezeichnet Vorstoss als Zwängerei
Weil das Stimmvolk auf kantonaler Ebene bereits vor zwei Jahren entschieden habe, bezeichnet Balsiger den Vorstoss von SP, Grüne, AL und GLP als Zwängerei.
Bei ihrer Argumentation stützen sich die linken Parteien auf ein Bundesgerichtsurteil. Laut diesem gelte das kantonale Gesetz lediglich bei Vermissten und Unfallopfern.
Der Vorstoss geht nun vom Gemeinde- zum Stadtrat, der diesen prüft.