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Falsch abgestellte Scooter können für Menschen mit Sehbehinderungen gefährlich werden.
Keystone
Wild parkierte E-Trottinetts sind für viele blinde und sehbehinderte Menschen ein alltägliches Problem. Laut ihrem Verband hat sich die Situation in den vergangenen Jahren kaum verbessert. Gefordert werden strengere Regeln und mehr Rücksicht.
E-Scooter sind in Schweizer Städten längst ein gewohntes Bild. Für viele blinde und sehbehinderte Menschen werden E-Trottinetts jedoch zum Hindernis. Werden sie achtlos auf Trottoirs, vor Eingängen oder auf taktilen Leitlinien abgestellt, können sie die selbstständige Orientierung erschweren und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen. Ebenso wird mit mit dem E-Trottinett verbotenerweise auch immer wieder auf dem Trottoir gefahren.
Viele sehende Menschen realisieren nicht, welche Folgen falsch abgestellte Fahrzeuge für Menschen mit Sehbehinderungen haben. Für Martin Abele, Leiter Departement Interessenvertretung und Kommunikation beim Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (sbv), ist das Thema alles andere als neu.
«Das wird immer wieder von Betroffenen angesprochen», sagt Abele. Praktisch überall dort, wo Sharing-E-Trottinetts angeboten werden, werde der Verband auf entsprechende Probleme aufmerksam gemacht. Besonders ausgeprägt sei die Situation in Zürich. Dort seien mehrere Anbieter aktiv, entsprechend hoch sei die Zahl der Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
Abele beobachtet das Problem seit Jahren – ohne eine grundlegende Verbesserung zu erkennen. «Ich war erst kürzlich wieder in Zürich unterwegs und war ehrlich gesagt überrascht, dass es eigentlich immer noch gleich ist wie vor fünf Jahren. Die Trottinetts stehen nach wie vor häufig im Weg.»
Für sehende Menschen ist ein quer abgestelltes E-Trottinett oft nur ein kleines Ärgernis. Für blinde oder stark sehbehinderte Personen kann derselbe Gegenstand jedoch zur ernsthaften Barriere werden.
Viele Betroffene orientieren sich mit dem weissen Langstock oder einem Blindenführhund entlang fester Strukturen im öffentlichen Raum. Dazu gehören Trottoirkanten, Hausfassaden oder sogenannte taktil-visuelle Leitlinien – spezielle Bodenmarkierungen, die ertastet werden können und den sicheren Weg beispielsweise zu Fussgängerstreifen, Haltestellen oder öffentlichen Gebäuden weisen. Städte und Kantone investieren seit Jahren in solche Orientierungshilfen, um Betroffenen eine möglichst selbstständige Mobilität zu ermöglichen.
Genau diese Hilfen können jedoch durch wild parkierte E-Trottinetts blockiert werden.
«Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung haben ihre gewohnten Wege, auf denen sie sich orientieren können», erklärt Abele. «Wenn diese verstellt sind, besteht einerseits eine Unfallgefahr, andererseits müssen sie ihren gewohnten Weg verlassen und haben danach Mühe, sich wieder richtig zu orientieren.»
Der Verlust der Orientierung könne weitreichende Folgen haben. Wer den sicheren Weg verlassen müsse, gerate unter Umständen näher an den Strassenverkehr oder finde wichtige Bezugspunkte nicht mehr.
Selbst Blindenführhunde können solche Situationen nicht immer problemlos lösen.
«Je nachdem, wie das Trottinett steht, hat auch ein Blindenführhund Mühe, einen sicheren Weg darum herum zu finden», sagt Abele. Besonders problematisch werde es, wenn das Fahrzeug den gesamten Durchgang versperre. Ein Führhund dürfe seinen Halter nämlich nicht einfach auf die Strasse ausweichen lassen, sondern müsse innerhalb des sicheren Fussgängerbereichs navigieren.

Damit Elektro-Trottinetts nicht mehr auf Trottoirs stehen, fordert der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband definierte Abstellflächen.
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Kommt hinzu, dass nicht jede sehbehinderte Person einen Führhund besitzt. Viele sind ausschliesslich mit dem weissen Langstock oder einem Signalstock unterwegs und müssen Hindernisse ertasten oder rechtzeitig erkennen können. Liegt ein Trottinett quer auf dem Gehweg oder ragt der Lenker in den Gehbereich hinein, wird das Vorankommen deutlich erschwert.
Grundsätzlich richtet sich die Kritik des sbv nicht gegen E-Trottinetts als Verkehrsmittel. «Viele Nutzer überlegen sich schlicht nicht, wo sie das Fahrzeug abstellen», sagt Abele. In manchen Fällen werde ein Scooter einfach dort stehen gelassen, wo die Fahrt endet – mitten auf dem Trottoir. «Sie stellen ihn einfach irgendwo hin, wo es ihnen gerade passt.»
Auch eine Studie im Auftrag des Bundes kommt zum Schluss, dass gerade das sogenannte «Wildparkieren» zu den grössten Herausforderungen von Sharing-E-Trottinetts gehört – besonders in Fussgängerzonen. Deshalb testen verschiedene Städte inzwischen hybride oder vollständig stationsgebundene Parksysteme.
Heisst konkret: Anbieter dürfen ihre Fahrzeuge in einzelnen Stadtteilen (hybrid) oder im gesamten Stadtgebiet nur noch in definierten Parkzonen abstellen. Eine Lösung, die auch der sbv bevorzugt: «Unsere bevorzugte Lösung wäre, dass E-Trottinetts nur noch an klar definierten Standorten abgestellt werden dürfen.»
Auch international setzen immer mehr Städte auf feste Parkzonen, beispielsweise Lyon oder Prag. Gerade in dicht bebauten Innenstädten gilt dieses Modell inzwischen als wirksames Mittel gegen blockierte Fusswege.
Daneben begrüsst der sbv weitere Einschränkungen. So seien Tempolimits oder Fahrverbote in stark frequentierten Fussgängerzonen sinnvolle Massnahmen, um Konflikte mit Fussgängern zu reduzieren.
Bereits vor einigen Jahren startete der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband gemeinsam mit den Sharing-Anbietern Voi, Lime und Tier eine Sensibilisierungskampagne. Ziel war es, Nutzerinnen und Nutzer dafür zu sensibilisieren, wie wichtig korrekt abgestellte Fahrzeuge für blinde und sehbehinderte Menschen sind.
Trotz Kampagnen habe der sbv feststellen müssen, dass das Verhalten der Nutzenden nur bedingt beeinflusst werden kann. «Aus Sicht der Menschen mit Sehbehinderung wäre es tatsächlich am besten, wenn es keine E-Trotti-Verleihs gäbe», so Abele. In der Stadt Luzern beispielsweise gebe es das Problem nicht, in Wetzikon seit 2023 nicht mehr. Damals hat die Stadt im Zürcher Oberland das Angebot nach negativen Reaktionen aus der Bevölkerung wieder verboten.