Ständerat will Ausnahmen Keine Verschärfung bei Tabakwerbeverbot

sda/tgab

16.9.2024 - 18:20

Ein Plakat wirbt im Februar 2022 im Zürcher Hauptbahnhof für die Tabekwerbeverbotsinitiative. (Archivbild)
Ein Plakat wirbt im Februar 2022 im Zürcher Hauptbahnhof für die Tabekwerbeverbotsinitiative. (Archivbild)
Keystone

Der Ständerat will weiterhin kein umfassendes Werbeverbot zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Er hat am Montag an früheren Beschlüssen festgehalten und Ausnahmebestimmungen im Gesetz belassen.

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  • Kinder und Jugendliche sollen vor Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten besser geschützt werden, so das Ziel des Bundesrats.
  • Die kleine Kammer sprach sich dafür aus, Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten im Gesetz zu verankern.
  • Zudem sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, solange Minderjährige diese Werbung nicht zu sehen bekommen können.

Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision erreichen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten Kinder und Jugendliche wie verfassungsrechtlich vorgeschrieben nicht mehr erreicht.

Wie schon im Herbst 2023 sprach sich die kleine Kammer dafür aus, Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten im Gesetz zu verankern. Zudem sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.

Bei der zweiten Behandlung des Geschäfts verschärfte der Ständerat lediglich die Formulierung einer Ausnahmebestimmung. Minderheitsanträge, der Landesregierung zu folgen und auf die Ausnahmen zu verzichten, lehnte er aber mit einer Ausnahme ab.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Bei der ersten Beratung des Geschäfts im Februar hatte er die Vorlage in der Gesamtabstimmung aufgelehnt. Dies kam einem Nichteintretensentscheid gleich. Der SVP ging die geplante Regelung zu weit. Die Linke dagegen hielt die vorgesehenen Ausnahmen für nicht verfassungskonform und forderte strengere Regeln.

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