Keine AltersguillotineBundesanwälte dürfen länger arbeiten
su, sda
17.3.2021 - 12:16
Der künftige Bundesanwalt oder die Bundesanwältin sowie deren Stellvertreter sollen bis zum 68. Altersjahr im Amt bleiben dürfen. Das will der Ständerat. Er begrüsst einen Antrag seiner Rechtskommission.
Keystone-SDA, su, sda
17.03.2021, 12:16
17.03.2021, 12:39
SDA/aka
Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreter am Ende des Jahres aus dem Amt ausscheiden, in dem sie ihren 64. respektive 65. Geburtstag feiern. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben. In der Bundesverwaltung ist gar eine «Verlängerung» bis 70 Jahre möglich.
Seit dem Abgang von Michael Lauber ist die Stelle des Bundesanwalts nicht besetzt. Die zuständige parlamentarische Gerichtskommission (GK) hat nach zwei Ausschreibungen keine überzeugende Kandidatur gefunden. Sie will den Posten ein drittes Mal ausschreiben, zunächst aber den Entscheid des Parlaments zum Höchstalter abwarten.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S), die die parlamentarische Initiative ausgearbeitet hatte, hält die Erhöhung für nötig, unabhängig von der zurzeit laufenden Suche nach einem neuen Bundesanwalt. Für ein so wichtiges Amt sei die heutige Altersgrenze nicht gerechtfertigt und die heutige Regelung diskriminiert in den Augen der RK-S die Geschlechter.
Die Schwesterkommission des Nationalrates, die RK-N, lehnte die höhere Altersschwelle allerdings mit knappem Mehr ab. Die Mehrheit sah keinen objektiven Grund für die höhere Alterslimite.
Die RK-N habe keine Kandidaten begünstigen wollen, der sich für das Amt des Bundesanwaltes beworben hatte, sagte Beat Rieder (CVP/VS), Präsident der RK-S. Eine solche Sonderregelung wolle indes auch die RK-S nicht.
Als Bundesanwalt beworben hatte sich unter anderen Thomas Würgler, der pensionierte frühere Kommandant der Zürcher Kantonspolizei. Er hatte seine Kandidatur Anfang Januar öffentlich gemacht, fiel aber nach der Anhörung der GK Anfang Jahr aus dem Rennen.
Der Ständerat gab der Initiative seiner Rechtskommission oppositionslos Folge. Nach dem Ja des Ständerates zur parlamentarischen Initiative geht diese an den Nationalrat.
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