Verhüllungsverbot Ständerat will 1000-Franken-Busse für verbotene Gesichtsverhüllung

SDA / tchs

5.6.2023 - 18:06

Wer sich in der Schweiz verschleiert, soll in Zukunft mit 1000 Franken gebüsst werden können. (Archivbild)
Wer sich in der Schweiz verschleiert, soll in Zukunft mit 1000 Franken gebüsst werden können. (Archivbild)
Keystone

Als Erstrat hat der Ständerat am Montag dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. 1000 Franken kann die Vermummung an öffentlichen Orten kosten.

5.6.2023 - 18:06

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  • Am Montag hat der Ständerat als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt.
  • Die Zustimmung erfolgte ohne Änderungen und mit 36 zu 8 Stimmen.
  • Wer sich an öffentlich zugänglichen Orten vermummt, kann mit 1000 Franken gebüsst werden.

Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Ausnahmen sind möglich.

Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.

Ausnahmen in Gotteshäuser und bei Fasnacht

Das Verhüllungsverbot gilt etwa für Hooligans und verbietet im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen. Verboten sind auch das Tragen der Ganzkörperschleier oder Burkas in der Öffentlichkeit. Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern oder an der Fasnacht. Behörden können an Demonstrationen Verhüllungen ausserdem bewilligen, wenn diese zum Schutz der Personen notwendig ist.

Das Gesetz setzt die im März 2021 mit 51,2 Prozent angenommene Initiative für ein Verhüllungsverbot um. Die vorberatende Kommission hatte dem Ständerat zunächst empfohlen, die Bestimmungen kantonal zu regeln. Der Rat lehnte dies auf Antrag von Marco Chiesa (SVP/TI) ab.

SDA / tchs