Terrorismus im Schengen-Raum Ständerat will Polizei europaweit besser vernetzen

SDA/nf

3.12.2020 - 12:30

Grenzwächter bei der Fahrzeugkontrolle an der Grenzstation Chiasso-Strada: Der Ständerat will  eine Beteiligung an der Schengen-Datenbank SIS – der  Nationalrat lehnt die SIS-Vorlage ab. (Archiv)
Grenzwächter bei der Fahrzeugkontrolle an der Grenzstation Chiasso-Strada: Der Ständerat will  eine Beteiligung an der Schengen-Datenbank SIS – der  Nationalrat lehnt die SIS-Vorlage ab. (Archiv)

Der Ständerat möchte Terroristen im Schengen-Raum einfacher aufspüren – mit der Teilnahme an der SIS-Datenbank. Im Nationalrat war der Bundesrat damit aufgelaufen.

Kommt jetzt der gläserne Bürger? Die Schweiz soll sich an der ausgebauten Schengen-Datenbank SIS beteiligen, die Anwendungen aber einschränken. Das hat der Ständerat entschieden. Mit der Vorlage sollen neue EU-Verordnungen umgesetzt werden, die nach den Terroranschlägen der vergangenen Jahre in Europa erarbeitet worden waren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll verbessert und die innere Sicherheit im Schengen-Raum erhöht werden.

Dafür wird die SIS-Datenbank ausgebaut, verschiedene Behörden bekommen erweiterten Zugang. Zudem soll ein automatisiertes System eingeführt werden, bei dem Risiken bei Personen von Nicht-EU-Staaten geprüft werden. Dadurch würden Sicherheitslücken geschlossen, sagte Kommissionssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).

Bundesrätin Keller-Sutter warnt

Im Nationalrat war die Vorlage in der Herbstsession am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Wenn die Vorlage abgelehnt würde, würde die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen rausfallen, warnte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Donnerstag im Ständerat. Als Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet zur Übernahme des neuen Rechts. Im Extremfall droht der Ausschluss aus dem Schengen/Dublin-Verbund.

Der Ständerat hiess die Vorlage daraufhin ohne Gegenstimme aber mit einer Enthaltung gut – aber mit drei von der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) beantragten Änderungen. Zunächst einmal soll die Richtlinie nicht auf die Anordnung und den Vollzug der Landesverweisung anwendbar sein. Zum zweiten beschloss der Ständerat Ausnahmen bei der Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten.

Weitere Bestimmungen aufgenommen

In die Vorlage aufgenommen hat der Ständerat schliesslich auch Bestimmungen zur Verbesserung der Aufsichtsfunktion des Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der Datensicherheit und der Zusammenarbeit mit den kantonalen und den europäischen Stellen. Die Datensicherheit war gemäss Kommissionssprecherin Gmür-Schönenberger ein Anliegen des Nationalrats.

Dieser wird sich nun noch einmal mit der Vorlage beschäftigen. Lehnt die grosse Kammer sie erneut ab, ist das Geschäft vom Tisch.

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