Sommersession Ständerat will Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial erleichtern

sr, sda

7.6.2023 - 11:55

Für eine erleichterte Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial in Frage käme etwa Deutschland, das der Ukraine Schweizer Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard weitergeben möchte. (Archivbild)
Für eine erleichterte Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial in Frage käme etwa Deutschland, das der Ukraine Schweizer Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard weitergeben möchte. (Archivbild)
Keystone

Der Ständerat will anderen Ländern die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial ermöglichen. Dies jedoch unter bestimmten Bedingungen.

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  • Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen anderen Ländern die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial ermöglichen.
  • Er hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) angenommen.

Der Ständerat will unter bestimmten Bedingungen anderen Ländern die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial ermöglichen. Er hat eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) angenommen. Ein Gesetzesprojekt aufgrund einer weiteren Initiative ist bereits in Arbeit.

Für Länder, die Schweizer Werten verpflichtet sind und die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, soll die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auf fünf Jahre begrenzt werden.

Bedingung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen Konflikt verwickelt ist und die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt respektive von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch macht.

Weniger verstanden

Der Ständerat sagte mit 22 zu 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen Ja zu dieser Initiative. Mit Nein stimmten SP und Grüne, Nein-Stimmen kamen aber auch aus der SVP und der Mitte. Die Initiative geht nun wieder an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N). Diese hat sie im Februar abgelehnt.

Im Ausland werde die zu restriktive Haltung zur Nichtwiederausfuhr immer weniger verstanden, sagte Charles Juillard (Mitte/JU) namens der Mehrheit. Die Regelung der Nichtwiederausfuhr betreffe nationales Recht und nicht Neutralitätsrecht, wenn wie gefordert ein Automatismus verankert werde.

Die Mehrheit befürchtet durch das strenge Regime beim Kriegsmaterial auch Folgen für Schweizer Unternehmen. Die Schweiz brauche für die eigene, autonome Verteidigung eine sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib).

Für eine erleichterte Weitergabe infrage kommen gemäss Initiativtext Länder, die den Werten der Schweiz verpflichtet sind und über ein vergleichbares Exportkontrollregime verfügen. Es geht um Staaten wie Deutschland, Italien, die USA oder auch Ungarn. Massgebend ist eine Liste im Anhang der Kriegsmaterialverordnung.

«Waffen-Solidarität»

Der Vorstoss sehe eine Gleichbehandlung aller Länder vor, differenziere aber aufgrund sachlicher Gründe, fügte Thierry Burkart (FDP/AG) hinzu. Und: «Solidarität in Europa ist zurzeit auch eine Waffen-Solidarität.» Andrea Gmür (Mitte/LU) plädierte für ein Ja und damit für Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.

Eine Minderheit um Mathias Zopfi (Grüne/GL) stellte sich gegen die Initiative. Dasselbe Konzept hätten der Ständerat und auch die SIK-N zuvor abgelehnt, sagte Zopfi. Gefordert werde eher eine «Lex Rüstungsindustrie» denn eine «Lex Ukraine». Und erst 2021 seien die Bestimmungen zu Nichtwiederausfuhren verschärft worden.

Auch könnte die verlangte Gesetzesänderung aufgrund der Verfahren erst etwa 2025 in Kraft treten. Zopfi plädierte für ein humanitäres Engagement: «Die Ukraine braucht Hilfe und nicht einfach Waffen.»

«Irritiert»

«Irritiert» äusserte sich Heidi Z'graggen (Mitte/UR), namentlich wegen der in der Initiative verlangten rückwirkenden Aufhebung von Beschlüssen. Der Ständerat solle beim Entscheid gegen die Lockerung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung vom März bleiben.

Das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gefallen. Zurzeit arbeitet die SIK-N an einer Gesetzesänderung, über die dann die Räte entscheiden sollen. Auch diese sieht vor, dass der Bundesrat künftig im Einzelfall eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung ausnahmsweise auf fünf Jahre befristen kann.

Dies dann, wenn das Bestimmungsland die Menschenrechte nicht schwerwiegend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.

Die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in einen kriegführenden Staat wäre möglich, wenn dieser von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht - und dies von der Uno-Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit respektive vom Uno-Sicherheitsrat mit einer Resolution festgestellt wurde.

Letzteres ist aufgrund des Vetorechts der ständigen Mitglieder unwahrscheinlich. Die Gesetzesänderung würde gemäss dem Vorschlag auch rückwirkend gelten.

Motion vom Tisch

Nein sagte der Ständerat am Mittwoch zur Motion der SIK-N für eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Der Bundesrat sollte demnach die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial ausnahmsweise bewilligen können, wenn der Uno-Sicherheitsrat eine Situation als Widerspruch gegen das Gewaltverbot deklariert.

Der Ständerat ist wie der Bundesrat der Auffassung, das sei schon heute möglich. Diese vom Nationalrat nur teilweise angenommene Motion sei also unnötig. Mit dem Nein ist die Motion vom Tisch.

sr, sda