Stimmrecht Ständeratskommission für Stimmrechtsalter 16 auf Bundesebene

gg, sda

2.2.2021 - 17:19

Künftig könnte das Stimm- und Wahlrechtsalter in der Schweiz bei 16 statt bei 18 Jahren festgesetzt werden. Das Projekt hat eine wichtige Hürde geschafft. (Themenbild)
Künftig könnte das Stimm- und Wahlrechtsalter in der Schweiz bei 16 statt bei 18 Jahren festgesetzt werden. Das Projekt hat eine wichtige Hürde geschafft. (Themenbild)
Keystone

Das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige auf nationaler Ebene rückt einen Schritt näher: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat am Dienstag ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Änderung der Bundesverfassung zu erarbeiten.

Mit dem Ja der Ständeratskommission hat die parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Grüne/BS) die nächste Hürde geschafft. Der Nationalrat hatte der Einführung des Stimmrechtsalters 16 im vergangenen Herbst mit 98 zu 85 Stimmen zugestimmt. Dafür waren die Grünen, die SP, die GLP und Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Arslan hatte zuvor den Rat aufgefordert, die Gelegenheit zu nutzen, «Schweizer Geschichte zu schreiben». Das Abstimmungsresultat wurde im Saal mit Applaus quittiert. 2017 mit dem «alten» Parlament war das Anliegen im Nationalrat noch chancenlos gewesen.

Glarus als Vorreiterkanton

Die Gegner der Idee wollen die Entwicklung in den Kantonen abwarten. Heute dürfen nur im Kanton Glarus junge Leute ab 16 abstimmen. Selbst wählen lassen können sie sich aber erst mit 18 Jahren. In Neuenburg wurde das Stimmrechtsalter 16 dagegen im vergangenen Februar deutlich abgelehnt. Diskussionen zum Thema laufen aber auch in anderen Kantonen, etwa Bern, Luzern, Uri, Zürich oder Zug.

Die Nationalratskommission kann nun einen Entwurf ausarbeiten, Artikel 136 der Bundesverfassung zu ändern. Konkret soll im Absatz drei neu stehen: «Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, haben das aktive Wahl- und Stimmrecht.» Mit 16 Jahren könnte man dann zwar über Initiativen und Referenden abstimmen, diese aber nicht unterschreiben.

Bei einer Verfassungsänderung bräuchte es neben dem Ja des Parlaments zwingend eine Volksabstimmung. Für die definitive Einführung des Stimmrechtsalter 16 auf nationaler Ebene wäre das Volks- und das Ständemehr notwendig.

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