Geld sparen oder Risiko erhöhen? Ständeratskommission will Lärmregeln für Schiessplätze lockern

Jenny Keller

5.8.2024

Aspiranten auf die Schweizergarde üben das Schiessen mit der Tessiner Kantonspolizei auf dem Waffenplatz in Isone, Tessin.
Aspiranten auf die Schweizergarde üben das Schiessen mit der Tessiner Kantonspolizei auf dem Waffenplatz in Isone, Tessin.
KEYSTONE

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats plant, die Lärmschutzvorschriften für Waffen- und Schiessplätze zu lockern. Diese Entscheidung polarisiert, da es bereits zahlreiche Ausnahmen gibt.

Jenny Keller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Ständeratskommission will die Lärmvorschriften für Schiessplätze lockern, um Kosten für Lärmschutzmassnahmen zu sparen.
  • Trotz vieler bestehender Ausnahmen stösst der Vorschlag auf Widerstand.
  • Rund 40 von 140 Schiessplätzen in der Schweiz weisen eine zu hohe Lärmbelastung auf.
  • Bereits jetzt gibt es viele Ausnahmen, bei denen Schallschutzfenster für Anwohner finanziert werden, wodurch der Spareffekt der neuen Regelung fraglich ist.

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat vorgeschlagen, die Lärmschutzvorschriften für Waffen- und Schiessplätze zu lockern. Diese Massnahme soll dazu beitragen, Gelder zu sparen, die sonst für Lärmschutzsanierungen aufgewendet würden.

Wie die Luzerner Mitte-Ständerätin und Kommissionspräsidentin Andrea Gmür gegenüber «SRF» sagte, sollen dadurch auch realitätsnahe und glaubwürdige Ausbildungsbedingungen für die Rekrut*innen gewährleistet werden, insbesondere in Zeiten wachsender globaler Unsicherheit.

40 Schiessplätze sind zu laut

Die Kommission steht nahezu geschlossen hinter diesem Vorschlag. Einzige Ausnahme bildet die Solothurner SP-Ständerätin Franziska Roth. Sie ist der Meinung, dass die Armee andere Prioritäten haben sollte und argumentiert, die Armee würde sich besser auf Naturkatastrophen, hybride Angriffe und terroristische Bedrohungen vorbereiten, anstatt sich auf bewaffnete Konflikte im eigenen Land zu konzentrieren.

Derzeit sind etwa 40 der insgesamt 140 Schiessplätze in der Schweiz aufgrund hoher Lärmbelastung für die Anwohner problematisch. Das Verteidigungsdepartement VBS hat Massnahmen wie den Bau von Lärmschutzwänden, gedämmten Hallen und den Einsatz von Schiesssimulatoren ergriffen, um den Lärm zu reduzieren.

Diese Arbeiten müssen laut Gesetz bis nächstes Jahr abgeschlossen sein. Gmür argumentiert, dass gelockerte Vorschriften diese teuren Schutzmassnahmen überflüssig machen könnten und damit zusätzliche Einsparungen möglich wären.

Lockerung der Vorschriften bringt bisher keine Einsparungen

Franziska Roth widerspricht dem jedoch vehement und bezeichnet den Vorschlag als unredlich und unnötig. Sie betont, dass der Lärmschutz wichtig sei und die Lockerung der Vorschriften keine signifikanten Einsparungen bringen würde.

Bereits jetzt gibt es viele Ausnahmen bei den Lärmvorschriften, die es der Armee erlauben, nicht alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Bei über der Hälfte der lärmbelasteten Schiessplätze wurden Ausnahmen genehmigt, wobei das VBS den Anwohnern zumindest Schallschutzfenster zur Verfügung stellt. Dies zeigt, dass gelockerte Vorschriften kaum einen zusätzlichen Spareffekt haben würden.