Kita-VorlageStänderatskommission will neue Betreuungszulage für Familien prüfen
gg, sda
23.8.2023 - 13:14
Ständeratskommission tritt auf die Kita-Vorlage ein.
Bild:Uwe Anspach/dpa
Mehr Mütter sollen nach der Geburt ihrer Kinder eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Das will nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission. Sie möchte jedoch ein alternatives Konzept mit einer Betreuungszulage prüfen. Dazu sind weitere Abklärungen nötig.
Keystone-SDA, gg, sda
23.08.2023, 13:14
23.08.2023, 14:39
SDA
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat mit einer Mehrheit von zehn zu drei Stimmen beschlossen, die Kita-Vorlage des Nationalrats zu prüfen.
Statt des bisherigen Bund-finanzierten Unterstützungsbeitrags schlägt die Kommission vor, eine Betreuungszulage im System der Familienzulagen zu integrieren.
Diese Zulage soll nur für Eltern mit bestimmtem Beschäftigungsgrad gelten, und im Gegensatz zur Nationalrats-Version sollen Empfänger dieser Zulage mehr Freiheit bei der Betreuungsorganisation haben.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) ist mit zehn zu drei Stimmen auf die sogenannte Kita-Vorlage des Nationalrats eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie möchte aber einen anderen konzeptionellen Ansatz zur Entlastung der Eltern vertieft prüfen.
Anstelle des durch den Bund finanzierten Unterstützungsbeitrages soll im bewährten System der Familienzulagen ein neues Element – eine sogenannte Betreuungszulage – eingebaut werden, wobei nur Eltern mit einem bestimmten Beschäftigungsgrad einen Anspruch haben sollen. Im Unterschied zum Modell des Nationalrats sollen Empfänger der Betreuungszulage frei sein, wie sie die Betreuung organisieren.
Zur Vertiefung dieses Modells hat die Kommission gemäss Mitteilung verschiedene Prüfaufträge erteilt. Sie will Mitberichte einholen und an der nächsten Sitzung eine Anhörung durchführen. Ziel der WBK-S sei unter anderem, dass die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen respektiert wird.
Finanzierung läuft Ende 2024 aus
Konsens herrscht indes darüber, dass die Nutzung von familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten günstiger und somit attraktiver gemacht werden soll. Die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie soll in der Schweiz weiter verbessert werden. Zudem kann mit der vermehrten Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre lang bis zu zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernimmt, die die Eltern zu tragen haben. Danach würde der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken pro Jahr.
Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72’271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2024.
Kritik von Initianten
Anfang Juli hatte ein breit aufgestelltes Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Linken bis zur Mitte 105’000 Unterschriften für «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie fordert, dass Eltern insgesamt höchstens zehn Prozent ihres Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.
Vor diesem Hintergrund kritisierte die SP den Entscheid der WBK-S, die Vorlage des Nationalrats in eine Zusatzschlaufe zu schicken. «Bürgerliche blockieren Anstossfinanzierung für Kitas», hiess es in einer Mitteilung der Partei. Es sei davon auszugehen, dass die Bürgerlichen den Entscheid auf nach den Wahlen verschöben, um die Vorlage dann abzulehnen.
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