UnternehmenssteuerreformStand der Umsetzung in den Kantonen
SDA
19.5.2019 - 13:29
Kern der am Sonntag angenommenen AHV-Steuervorlage (Staf) ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Diese wird in erster Linie von den Kantonen umgesetzt. Die haben bereits konkrete Pläne.
Gemäss einer aktuellen Umfrage der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben die Regierungen in 19 Kantonen einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. In Basel-Stadt wurde dieser am 10. Februar an der Urne angenommen. Die Glarner Landsgemeinde stimmte der Umsetzungsvorlage am 5. Mai zu.
In den Kantonen St. Gallen und Neuenburg wurde kein Referendum ergriffen. Genf hat der Umsetzungsvorlage am Sonntag zugestimmt. Hinzu kommt der Kanton Waadt, der bereits 2016 über eine Unternehmenssteuerreform abstimmte. Diese wird seit Anfang Jahr umgesetzt. Im Kanton Solothurn droht die Vorlage zur Umsetzung der Staf zu scheitern. Noch sind nicht alle Gemeinden ausgezählt.
Volksabstimmungen geplant
In den meisten anderen Kantonen liegt die jeweilige Vorlage noch beim Parlament. In den Kantonen Freiburg, Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Jura sollen noch im Lauf dieses Jahres Volksabstimmungen stattfinden. In Bern, den beiden Appenzell, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin wird voraussichtlich 2020 abgestimmt. Der Kanton Wallis machte gemäss KdK keine Angaben.
Inhaltlich gehen die Vorlagen weit auseinander: Fast alle Kantone senken die Gewinnsteuern für Unternehmen, teilweise fast auf die Hälfte. In Bern ist eine Senkung an der Urne gescheitert, in Aargau hat das Parlament darauf verzichtet. Keine Gewinnsteuersenkung ist auch in den Tiefsteuerkantonen Luzern, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden geplant.
Aus dem «Werkzeugkasten» der Unternehmenssteuerreform bedienen sich die Kantone ebenfalls ausgiebig. Die Patentbox ist obligatorisch. Mehr als die Hälfte der Kantone schöpfen die maximale Ermässigung von 90 Prozent voll aus. Luzern, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Genf auf der anderen Seite gewähren lediglich 10 Prozent Ermässigung bei der Besteuerung von Erträgen aus Patenten und vergleichbaren Rechten.
Wenige Kantone gehen ans Limit
16 Kantone wollen auch zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung zulassen. Die meisten von ihnen schöpfen den vorhandenen Spielraum voll aus. Das gilt jedoch nicht für die Obergrenze aller geplanten Entlastungen: Weniger als die Hälfte der Kantone gehen ans Limit von 70 Prozent.
Auch bei der Teilbesteuerung von Dividenden üben die Kantone Zurückhaltung. Nur acht Kantone gehen bei Privatvermögen bis zur Untergrenze von 50 Prozent – bei Geschäftsvermögen sind es zehn. Die meisten Kantone besteuern 60 oder 70 Prozent der Dividendeneinkünfte.
18 Kantone planen ausserdem Ausgleichsmassnahmen gegenüber natürlichen Personen. Meist handelt es sich um höhere Familienzulagen oder zusätzliche Steuerabzüge für Versicherungsprämien. In den meisten Kantonen sind auch konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Gemeindeklausel vorgesehen.
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