Zuwanderung Ständerat entscheidet über Gegenvorschlag zur RASA-Initiative

SDA

7.12.2017 - 05:03

Vor zwei Jahren ist die RASA-Initiative mit 110'000 Unterschriften eingereicht worden. Falls die Initianten diese nicht zurückziehen, kommt das Volksbegehren bald an die Urne. (Archivbild)
Vor zwei Jahren ist die RASA-Initiative mit 110'000 Unterschriften eingereicht worden. Falls die Initianten diese nicht zurückziehen, kommt das Volksbegehren bald an die Urne. (Archivbild)
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Die RASA-Initiative ist inzwischen nur noch eines von vielen losen Enden der Schweizer Europapolitik. Heute Donnerstag ist der Ständerat am Zug. Danach ist der Ball wieder bei den Initianten.

Diese müssen demnächst entscheiden, ob sie die Initiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA) zurückziehen wollen. Ein Entscheid könnte noch vor Weihnachten fallen. Inhaltlich spricht nichts dagegen.

Die Initiative will den Zuwanderungsartikel aus der Verfassung streichen. Inzwischen ist die Masseneinwanderungsinitiative aber ohne Schaden für die Personenfreizügigkeit umgesetzt worden.

Zudem könnte eine deutliche Ablehnung der RASA-Initiative das Gegenteil von dem bewirken, was die Initiantinnen und Initianten beabsichtigen. Ein Rückzug ist möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festgesetzt hat.

Diskussion um Gegenvorschlag

Der Nationalrat hatte die Initiative in der Herbstsession ohne Gegenvorschlag abgelehnt. In der Debatte war der Ruf nach einem Rückzug laut geworden. SP und Grüne versuchten, die Initiative als Hebel für die Stärkung der flankierenden Massnahmen zu nutzen.

Auch die Ständeratskommission beantragt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine Minderheit unter Führung des Ausserrhoder FDP-Ständerats Andrea Caroni macht sich jedoch für einen Gegenentwurf stark.

Ziel ist es, den Zuwanderungsartikel zu ergänzen. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die gegen den Artikel verstossen, wäre nicht mehr verboten. Die Zuwanderungssteuerung soll dabei aber berücksichtigt werden müssen. Zudem soll in der Verfassung verankert werden, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten muss.

Die Mehrheit der Kommission sieht darin keinen Mehrwert. Ihrer Meinung nach wurden bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die völkerrechtlichen Verpflichtungen gerade berücksichtigt. Sie will auch vermeiden, dass die Debatte neu aufgerollt wird, da dadurch ihrer Meinung nach mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen würde.

Grosse Unsicherheit

Die Verwirrung in der Europapolitik ist ohnehin schon gross. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Niemand weiss, wie sich die Stellenmeldepflicht auf die Zuwanderung auswirken wird. Auch sind die politischen Flurschäden der "Umsetzung light" noch nicht zu Tage getreten.

Parallel dazu laufen seit Jahren die Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen über institutionelle Fragen. Nächstes Jahr soll es endlich zum Abschluss kommen. Es wäre nicht die erste Frist, die folgenlos verstreicht. Selbstredend ist auch unklar, was im Rahmenabkommen letztlich stehen wird.

Über allem schwebt das Damoklesschwert der "Begrenzungsinitiative" von SVP und AUNS, die das Ende der Personenfreizügigkeit und damit der Bilateralen einleiten könnte. Der Text des Volksbegehrens liegt derzeit bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung.

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