Lobbying Ständeratskommission will weniger Lobbyisten im Bundeshaus

SDA

25.1.2018 - 11:50

Das Gedränge in der Wandelhalle erschwert die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Nun soll der Zugang eingeschränkt werden. (Archivbild)
Das Gedränge in der Wandelhalle erschwert die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Nun soll der Zugang eingeschränkt werden. (Archivbild)
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Die Lobbyisten in der Wandelhalle bringen die Arbeit des Parlaments in Misskredit. Zudem sind sie vielen Parlamentariern ein ständiges Ärgernis. Nun soll der Zugang ins Bundeshaus eingeschränkt werden.

Das Thema ist seit Jahren auf der politischen Tagesordnung. Zahlreiche Vorstösse sind gescheitert, einige haben jedoch eine Mehrheit gefunden. Am Donnerstag hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die Regeln für den Zugang zum Parlamentsgebäude verschärfen soll.

Heute dürfen alle National- und Ständeräte für zwei Personen einen Zutrittsausweis ausstellen lassen. Diese gehen an Familienmitglieder, persönliche Mitarbeitende, meist aber an Vertreter von Verbänden und Organisationen oder an professionelle Lobbyistinnen und Lobbyisten.

Mehr Transparenz

Die neue Regelung sieht vor, dass nur noch ein Zutrittsausweis an eine Interessenvertreterin oder einen Interessenvertreter ausgestellt werden darf. Diese müssten angeben, für wen sie arbeiten. Lobbyistinnen und Lobbyisten müssten zudem offenlegen, mit welchen Mandaten sie im Bundeshaus unterwegs sind. Die Angaben sollen in einem öffentlichen Register publiziert werden.

Ratsmitglieder können ihren Besuchern auch einen Tagesausweis ausstellen lassen. Damit diese Möglichkeit nicht zur Umgehung der neuen Regeln missbraucht wird, sollen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Besucher in Zukunft ständig begleiten müssen.

Nach Angaben der Parlamentsdienste hat sich die SPK mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für dieses System ausgesprochen. Dieses sei einfach, kostengünstig und vollzugstauglich, heisst es in einer Mitteilung. Zudem sei es informativ, weil sich die Bürgerinnen und Bürger in einem Register über Auftraggeber und Mandate informieren könnten und auch erfahren würden, wer diesen den Zugang gewährt hat.

Der Entscheid darüber würde weiterhin bei den Mitgliedern des Bundesparlaments liegen. In der Kommission sprach sich nur eine Minderheit dafür aus, die Verantwortung für die Ausstellung von Zutrittsausweisen einem parlamentarischen Organ zu übertragen.

Fehlende Kriterien

Analysen von Zutrittsregelungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass sich solche Systeme nicht bewährten, heisst es in der Mitteilung. Es gebe keine tauglichen Kriterien für die Gewährung oder Verweigerung des Zutritts. Wer den Zugang nicht erhalte, werde gegenüber anderen diskriminiert und würde wahrscheinlich den Rechtsweg beschreiten. Dieser sei im schweizerischen System für Parlamentsentscheide bisher nicht vorgesehen ist.

Die meisten Länder sehen deshalb automatisierte Registrierungen vor. Wer alle Angaben macht, erhält den Zugang. In der Kommission überwog jedoch die Befürchtung, dass so zu viele Personen Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten würden. Der Ansatz wurde in der SPK daher nicht weiterverfolgt. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Mai 2018.

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