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Ein Überschlag, erheblicher Sachschaden und ein ungewöhnliches Verhalten nach dem Unfall: Ein betrunkener Bauer aus dem Kanton Schwyz verliess nach einem nächtlichen Selbstunfall die Unfallstelle, lief nach Hause und organisierte Hilfe für die Bergung seines Autos. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.
Ein Unfall wie aus einem Actionfilm. Im Jahr 2025 fuhr ein Bauer aus dem Kanton Schwyz besoffen nach Hause. Dabei kam er von der Strasse ab und landete in einer Hauswand. Doch statt die Polizei zu informieren, spazierte der Mann zu seinem Stall.
Doch alles von Anfang an: Der Unfall ereignete sich am 7. Dezember 2025 gegen 3.35 Uhr in Ibach SZ. Laut Strafbefehl fuhr der Mann mit seinem Auto von der Asetstrasse in Richtung Morschach SZ.
Aufgrund «seines fahrunfähigen Zustands» (auf deutsch: Trunkenheit) verlor er auf der Höhe einer Liegenschaft in Oberschönenbuch die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Auto geriet rechts von der Fahrbahn ab, prallte zunächst gegen einen Metallpfosten und anschliessend gegen eine Leitplanke. Danach fuhr der Wagen auf die Leitplanke, überschlug sich einmal, stürzte einen Abhang hinunter und kam an der Hauswand der Liegenschaft zum Stillstand.
Beim Unfall wurden der Metallpfosten und die Leitplanke beschädigt. Der Pfosten wurde umgeknickt, die Leitplanke verbogen. Auch das Auto wurde beschädigt.
Nach dem Unfall stieg der Mann laut Strafbefehl selbstständig aus dem Auto. Er ging zunächst nach Hause, wechselte seine Kleidung und begab sich danach in seinen Kuhstall. Anschliessend kontaktierte er einen Kollegen und bat ihn um Hilfe bei der Bergung des Autos.
Obwohl der Mann den Unfall und die Sachschäden bemerkt hatte, informierte er weder die Polizei noch den Eigentümer des beschädigten Hauses. Stattdessen meldete erst der Bekannte den Unfall um 6.45 Uhr der Polizei.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Mann mit Hilfe von Bekannten bereits ins Spital begeben. Die Staatsanwaltschaft ordnete um 7.59 Uhr eine Blut- und Urinprobe an. Diese wurde um 8.11 Uhr im Spital Schwyz durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der Mann mit seinem Verhalten versucht habe, die Feststellung seiner Fahrunfähigkeit zu vereiteln. Aufgrund des Unfallhergangs, der Sachschäden, der Endlage des Fahrzeugs und der Uhrzeit habe er damit rechnen müssen, dass die Polizei entsprechende Massnahmen anordnen würde.
Der Mann wurde wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall schuldig gesprochen.
Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 150 Franken. Der Vollzug wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zusätzlich wurde eine Busse von 6050 Franken ausgesprochen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 2936.95 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.