Üble Nachrede Strafbefehl gegen SVP-Nationalrat Glarner erlassen

SDA/uri

9.9.2021 - 12:59

SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird in einem jahrelangen Rechtsstreit mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe sanktioniert. (Archiv)
SVP-Nationalrat Andreas Glarner wird in einem jahrelangen Rechtsstreit mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe sanktioniert. (Archiv)
Bild: Keystone

Wegen übler Nachrede hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner erlassen. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit einem Wettinger Musiker erhält der Politiker nun eine Busse.

In einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem Kontrahenten hat die Staatsanwaltschaft den Aargauer SVP-Nationalrat und Kantonalpräsidenten Andreas Glarner in einem Strafbefehl mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe sanktioniert. Glarner habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Er habe sich noch nicht entschieden, ob er Einsprache einlege und den Fall weiterziehe, sagte Glarner am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Artikel der «Aargauer Zeitung».

Der Strafbefehl geht auf eine Anzeige von Glarner gegen einen Wettinger Musiker vor vier Jahren zurück. Der Politiker veröffentlichte in der Folge den Strafbefehl gegen seinen Widersacher im Internet. Dieser sei «erstinstanzlich verurteilt», schrieb Glarner. Der Strafbefehl war indessen noch nicht rechtskräftig.

Glarner kann noch Einsprache erheben

Der Musiker nämlich rekurrierte gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Baden freigesprochen. Das akzeptierte wiederum Glarner nicht und gelangte vor das Obergericht, das den Freispruch aber bestätigte.

Wegen der Veröffentlichung des Strafbefehls durch Glarner reichte der Musiker vor drei Jahren Strafanzeige ein. Aufgrund dieser Anzeige verurteilte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den SVP-Exponenten nun zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 400 Franken (12'000 Franken).

Die Bewährungsfrist dauert zwei Jahre. Der Strafbefehl datiert vom 2. September. Glarner hat zehn Tage Zeit, gegen den Entscheid Einsprache zu erheben.

Pikant: Bekannt wurde der – notabene nicht rechtskräftige – Strafbefehl gegen Glarner, weil ihn der Musiker zunächst auf Facebook veröffentlicht hatte, die Veröffentlichung später aber wieder zurückzog.

SDA/uri