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Jugendlicher in Aesch BL niedergestochen «Es tut mir unendlich leid»: Angeklagter spricht nach Bluttat noch einmal vor Gericht
Dominik Müller
2.2.2026
Ein tödlicher Streit unter Jugendlichen in Aesch BL erschütterte im Sommer 2024 die Schweiz – nun steht der mutmassliche Täter in Muttenz vor Gericht. Die Anklage wiegt schwer, die Tatversionen sind unterschiedlich.
02.02.2026, 04:30
03.02.2026, 16:56
Dominik Müller
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Ein 15-Jähriger wurde im Sommer 2024 in Aesch BL bei einer nächtlichen Auseinandersetzung mit einem Messer tödlich verletzt.
- Der heute 19-jährige Tatverdächtige stand am Montag und Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht.
- Die Anklageschrift beschreibt zwei mögliche Tatabläufe. Die Staatsanwaltschaft geht trotz unklarer Details von einer vorsätzlichen Tötung aus.
- Zusätzlich werden dem Angeklagten ein Verkehrs- und ein Sexualdelikt sowie Verstoss gegen das Waffengesetz angelastet.
- Die Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung.
Im Prozess gegen einen heute 19-Jährigen, der im Sommer 2024 einen 15-jährigen Jugendlichen mit einem Messerstich auf dem Pausenplatz des Neumattschulhauses in Aesch BL getötet haben soll, ging am Dienstag der zweite Prozesstag über die Bühne.
Neben dem Tötungsdelikt wird dem Beschuldigten im Rahmen des gleichen Verfahrens auch ein Sexual- sowie ein Verkehrsdelikt vorgeworfen. So soll er im Alter von 16 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen gehabt haben.
Im April 2024 habe er in Grellingen BL innerorts mit seinem Töff zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 Stundenkilometer überschritten. Der Besitz des verbotenen Klappmessers stellt zusätzlich einen Verstoss gegen das Waffengesetz dar. In allen Fällen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verteidigung plädiert auf fahrlässige Tötung
Am Dienstag stand das Ringen um die rechtliche Einordnung der Tat im Zentrum. Die Verteidigung zeichnete das Bild eines Jugendlichen in Todesangst, der in einer Extremsituation gehandelt habe. Der tödliche Messerstich sei unkontrolliert erfolgt, ohne Tötungsabsicht – höchstens fahrlässig.
Deshalb fordert die Anwältin eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung im Notwehrexzess. Strafmildernd seien Geständnis, Kooperation mit der Polizei, Reue sowie eine aus Sicht der Verteidigung überlange Ermittlungsdauer.
Demgegenüber verlangte der Anwalt der Opferfamilie erneut eine klare Freiheitsstrafe. Für die Familie sei es unerträglich, dass dem Angeklagten trotz vorsätzlicher Tötung allenfalls eine Massnahme für junge Erwachsene drohe. Mit dem Stich in den Oberkörper habe der Beschuldigte den Tod bewusst in Kauf genommen, von Notwehr könne keine Rede sein. Das Leid der Familie sei immens und anhaltend.
Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft
Auch das Sexualdelikt war Thema: Die Anwältin der Exfreundin schilderte starken psychischen Druck auf das damals 13-jährige Mädchen. Die Verteidigung widersprach und sprach von Einvernehmlichkeit. Beweise für Druckversuche gebe es nicht.
Zum Schluss wandte sich der Angeklagte selbst ans Gericht: «Es tut mir unendlich leid», sagte er und bat um ein mildes Urteil. Die Urteilsverkündung ist auf 11. Februar angesetzt.
Bereits gestern hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Freiheitsstrafe, eine ambulante Massnahme und Sicherheitshaft beantragt. Sie geht von Eventualvorsatz aus und hält die Notwehr-Version für unglaubhaft. Gutachter attestierten nur leicht eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
Der Liveticker zum Nachlesen
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LivetickerNeue Beiträge
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Liveticker beendet
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16.24 Uhr
Letztes Wort des Angeklagten: «Es tut mir unendlich leid»
Nun hat der Angeklagte zum Ende des Prozesses das letzte Wort: «Was passiert ist, tut mir unendlich leid.» Er sehe ein, dass er die Verantwort für das Geschehene trage. Zum Richtergremium sagt er: «Ich bitte sie um ein mildes Urteil.» Und an die Angehörigen gerichtet: «Es tut mir für die Opferfamilie unendlich leid. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.»
Damit ist die Verhandlung beendet. Das Gericht zieht sich nun für die Urteilsberatung zurück. Die Urteilsverkündung ist auf den 11. Februar angesetzt.
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16.17 Uhr
Bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten
Die Verteidigerin fordert einen Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung im Notwehrexzess. Es sei eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 angemessen. Im Anklagepunkt der sexuellen Handlungen mit Kindern sei das Verfahren einzustellen.
Damit hat die Verteidigerin ihr Plädoyer beendet.
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16.08 Uhr
Mildes Strafmass gefordert
Die Verteidigung plädiert auf ein möglichst mildes Strafmass. Der tödliche Angriff sei in der Nähe eines entschuldbaren Notwehrexzesses anzusiedeln. Der Angeklagte habe von Beginn an mit den Behörden zusammengearbeitet, ein Geständnis abgelegt, die Polizei zur versteckten Tatwaffe geführt und Reue gezeigt. Kritisiert wird zudem die aus Sicht der Anwältin überlange Ermittlungsdauer – das Beschleunigungsgebot sei klar missachtet worden. Diese Punkte rechtfertigten insgesamt eine spürbare Reduktion der Strafe.
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15.46 Uhr
«An der Grenze zu einem Notwehrexzess»
Das Tötungsdelikt sei gemäss Verteidigung an der Grenze zu einem Notwehrexzess. Ein Notwehrexzess ist kein Rechtfertigungsgrund, sondern ein Entschuldigungsgrund für den Täter, der die Grenzen der Notwehr durch zu hartes wehren überschreitet. Dies sei gemäss Verteidigung als stark strafmildernder Umstand zu werten. So könne das Gericht selbst im Falle einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung unter das Mindeststrafmass von fünf Jahren Freiheitsstrafe gehen.
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15.41 Uhr
Keine Äusserungen zu weiteren Delikten
Zu den Vorwürfen wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln verzichtet die Verteidigung auf weitergehende Ausführungen, zumal der Beschuldigte diese Straftatbestände eingesteht.
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15.38 Uhr
Snapchat-Bilder mit Filter am Ursprung der Beziehung
Das Alter des damals 13-jährigen Mädchens habe der Beschuldigte nicht beim Kennenlernen, sondern erst nach den ersten Treffen erfahren. Grund dafür seien Snapchat-Bilder mit einem Filter, die sie älter erscheinen liessen. Zum Zeitpunkt, als er das Alter erfuhr, sei der Beschuldigte bereits verliebt gewesen, führt die Verteidigerin aus.
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15.35 Uhr
Keine Beweise für Druckversuche
Der Vorwurf, der Beschuldigte habe seine damalige Freundin unter Druck gesetzt, um Geschlechtsverkehr zu erwirken, bestreitet die Verteidigerin. Solche Druckversuche liessen sich auch nicht beweisen.
In dieser Zeit sei der Beschuldigte selbst in einem schwierigen psychischen Zustand gewesen und musste sich aufgrund eines Suizidversuchs gar in Therapie begeben. «Es ist schwer vorstellbar, dass er in dieser Verfassung derart berechnend gehandelt und seine Partnerin derart unter Druck gesetzt hat», sagt die Verteidigerin.
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15.30 Uhr
Verteidigerin äussert sich zum Sexualdelikt
Nun nimmt die Verteidigerin zum Sexualdelikt Stellung. Die Exfreundin habe bewusst einen älteren Freund gesucht und auch selbst sexuelle Handlungen initiiert. Auch die Initiative für das erste Mal habe die damals 13-Jährige ergriffen.
Der Beschuldigte habe bei allen Handlungen nach dem Einverständnis der damaligen Freundin gefragt. Er sei sich deshalb nicht darüber im Klaren gewesen, dass sie mit seinem Handeln nicht einverstanden gewesen sei.
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15.22 Uhr
Unkontrollierte Ausholbewegung
Weil sich die Angreifer in der Überzahl befunden hätten und sich der Beschuldigte nicht mit physischer Gegenwehr aus der Situation hätte befreien können, sei die Verwendung des Messers laut der Verteidigerin zulässig gewesen. Zumal ihr Mandant zunächst intuitiv die Beine, also eine weniger gefährliche Stelle, habe treffen wollen. Der verhängnisvolle Stich in den Oberkörper des Opfers sei im Rahmen einer unkontrollierten Ausholbewegung erfolgt.
Für die Verteidigerin ist klar: «Der Beschuldigte hat beim Messerstich von Emotionen überflutet und in Todesangst gehandelt.»
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15.13 Uhr
Messerbewegung als einzige Option
«Mein Mandant hat das Risiko einer schweren Verletzung in dieser emotionalen Ausnahmesituation nicht erwägt», so die Verteidigerin. Der Beschuldigte habe im Moment der folgenreichen Ausholbewegung mit dem Messer keine andere Möglichkeit gesehen, um der Situation zu entkommen.
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15.07 Uhr
«Eine zugegeben fahrlässige Entscheidung»
Nach Auffassung der Verteidigung handelt es sich im vorliegenden Fall nicht wie bei der Staatsanwaltschaft um eine vorsätzliche, sondern um eine fahrlässige Tötung. Diese sei im Rahmen einer Notwehr-Situation erfolgt.
Gemäss der Verteidigerin haben sich die beiden Jugendlichen, die ihn angriffen – der dritte ergriff die Flucht – zunächst von ihm entfernt, nachdem sie das Messer bemerkt hätten. Als der Beschuldigte ihnen nachlief – «eine zugegeben fahrlässige Entscheidung» –, hätten die Jugendlichen zu einer zweiten Attacke angesetzt, in deren Folge es zum tödlichen Messerstich kam. Der Angeklagte habe den Jugendlichen mit dem Messerstich nur leicht verletzen wollen, mit dem Ziel, den Angriff zu beenden.
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14.39 Uhr
Jugendliche seien schuld am Treffen
«Dass er mit dem Messer eine andere Absicht als Abschreckung verfolgte, kann ihm nicht nachgewiesen werden», sagt die Verteidigerin. Heutzutage sei es bei jungen Männern üblich, dass dies so gehandhabt werde.
Bis zum Zeitpunkt, als er die erste Perosn mit Sturmmaske sah, sei der Angeklagte davon ausgegangen, dass ihn sein Kollege beim Schulhaus erwarte. «Es ist einer gewissen jugendlichen Naivität geschuldet, dass er überhaupt zu diesem Treffen gegangen sei», so die Verteidigerin. Und dass es überhaupt zu diesem folgenreichten Treffen kam, sei einzig die Schuld der Dreiergruppe.
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14.31 Uhr
«Messer hat er spontan mitgenommen»
Ihr Mandant sei beim anonymen Anrufer davon ausgegangen, dass es sich um einen Kollegen handle. Die Dreiergruppe, die in Wahrheit hinter den Anrufen steckte, hätten die jugendliche Neugier des Beschuldigten ausgenutzt, indem sie ihn zum Schulhaus gelockt hatten.
Weil er noch seine Schuhe haben holen müssen, sei der Beschuldigte nach den anonymen Anrufen zuerst nach Hause gegangen. Dass er dort auch noch das Messer einpackte, sei ein spontaner Entschluss und keine geplante Aktion gewesen.
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14.21 Uhr
Verteidigerin erklärt ausbleibende Verletzungen
Nun kommt die Verteidigerin auf die rechtsmedizinische Untersuchung beim Beschuldigten zu Sprechen. Die Staatsanwaltschaft führ dieses als Beweis auf, dass die Grupe den Beschuldigten nicht schwer verprügelt haben könne. Die nicht festgestellten Verletzungen würden laut Verteidigerin nichts darüber aussagen, wie der Beschuldigte die Schläge subjektiv empfunden habe. So sei es auch für den Beschuldigten eine Extremsituation gewesen, die psychische Narben hinterlassen könne.
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14.08 Uhr
Konsistente Aussagen des Mandanten
Im Gegensatz zu den Aussagen des Zeugen seien diejenige ihres Mandanten detailliert, konsistent und betreffend des Kerngeschehens widerspruchsfrei. So sei es aussergewöhnlich, dass der Beschuldigte ab dem Zeitpunkt seiner Festnahme Aussagen gemacht habe, sagt die Anwältin. Überdies habe er sich damit auch selbst belastet, indem er etwa die Polizei zum vergrabenen Tatmesser geführt hatte.
Auch habe ihr Mandant Erinnerungslücken eingestanden und transparent kommuniziert, wenn er etwas nicht mehr wusste.
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13.56 Uhr
Aussagen von Zeugen sollen unverwertbar sein
Weil die Glaubhaftig- und Verwertbarkeit der Aussagen des Hauptbelastungszeugen bezweifelt werden müsse, könne sich das Gericht gar nicht erst auf die Haupttatvariante stützen (vgl. Tickereintrag von gestern, 11.41 Uhr). Entsprechend komme, wenn überhaupt, nur die Eventualvariante 2 infrage.
Zur Untermauerung ihrer Argumentation führt die Verteidigerin mehrere Widersprüche in den Aussagen des Zeugen auf. So habe dieser etwa unterschiedliche Angaben gemacht, warum er sich in jener Nacht überhaupt erst mit den anderen beiden Jugendlichen getroffen und zum Schulhaus begeben hat.
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13.45 Uhr
Im Zweifel für den Angeklagten
In diesem Verfahren sei der Sachverhalt im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Ihre drei Vorrednerinnen seien ihrem Mandanten ausschliesslich negativ gegenübergestanden.
Die Staatsanwaltschaft habe zwei Tatvarianten präsentieren müssen, weil ansonsten die Chance gross gewesen sei, dass der Beschuldigte vom Hauptvorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen wird, so die Verteidigerin. Als entlastende Tatsache nennt die Verteidigerin, dass der Hauptbelastungszeuge – einer der drei Jugendlichen – die Aussage am gestrigen Prozesstag und in mehreren Einvernahmen verweigerte (vgl. Tickereintrag von gestern, 15.06 Uhr).
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13.38 Uhr
Jetzt redet die Verteidigerin
Der Prozess wird mit dem Plädoyer der Anwältin des Beschuldigten fortgeführt. Und die Verteidigerin beginnt ihre Ausführungen mit dem gleichen Satz wie bereits die Staatsanwältin: «Der Vorfall ist an Tragik kaum zu überbieten.»
Alle Beteiligten in der Tatnacht seien Verlierer, weder der Beschuldigte noch die drei Jugendlichen hätten was gewonnen.
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11.51 Uhr
Mittagspause
Die Verhandlung wird um 13.30 Uhr fortgesetzt. Dann steht das Plädoyer der Verteidigung auf dem Programm.
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11.50 Uhr
«Mandantin ist bis heute traumatisiert»
Ihre Mandantin leide bis heute unter den Erlebnissen, so die Anwältin: «Die mit dem Beschuldigten gemachten Erfahrungen haben sie traumatisiert.» Es sei Stand heute unklar, ob die junge Frau je wieder ein normales Sexualleben führen könne.
Damit hat die Anwältin der Exfreundin ihre Ausführungen beendet.
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11.46 Uhr
«Sonst mache ich es mit einer anderen»
«Es handelte sich nicht um eine klassische Jugendliebe», führt die Anwältin aus. Der Beschuldigte sei aufgrund seines Alters der jüngeren Exfreundin kognitiv deutlich überlegen gewesen. Mit Aussagen wie «sonst mache ich es mit einer anderen» oder «sonst gehe ich in den Stripclub» habe der Beschuldigte das Mädchen stark unter Druck gesetzt, sich seinem Wunsch nach Geschlechtsverkehr zu fügen.
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11.42 Uhr
Jetzt spricht die Anwältin der 13-jährigen Exfreundin
Nun spricht die Anwältin der Exfreundin des Beschuldigten. Ihre Mandantin habe damals gefürchtet, vom Beschuldigten abgewiesen zu werden, sollte sie als damals 13-Jährige nicht mit dem damals 16-jährigen Beschuldigten zu schlafen.
«Obwohl sie ihm in den Tagen zuvor wiederholt gesagt habe, dass sie dies nicht wolle, liess sie seine Berührungen zu», so die Anwältin. Dies sei aus Angst vor seiner möglichen Reaktion geschehen.
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11.39 Uhr
Erneute Forderung nach Freiheitsstrafe
«Es kann nicht sein, dass ein Volljähriger für ein vorsätzliches Tötungsdelikt lediglich mit einer Therapie, und nicht mit einer Freiheitsstrafe, bestraft wird», betont der Anwalt erneut. Zumal dem Angeklagten keine verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert werden könne.
Es gehe hier und heute nicht ausschliesslich um eine rechtliche Frage, sondern um eine Grundsatzfrage:« Ist es opportun, einem Volljährigen nach der Tötung eines 15-Jährigen eine Massnahme für junge Erwachsene zu gewähren?»
Das beantragte Strafmass der Staatsanwältin – eine Freiheitsstrafe von neun Jahren – halte er für deutlich zu tief, so der Anwalt der Opfer-Familie. Als Begründung nennt er, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag fälschlicherweise eine leichte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit berücksichtige. Diese sei aber nicht gegeben – und auch die ADHS-Diagnose des Beschuldigten könne sich nicht strafmildernd auswirken.
Damit hat der Opfer-Anwalt sein Plädoyer beendet.
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11.24 Uhr
«Das ist eine reine Schutzbehauptung»
Auch der Opfer-Anwalt kommt auf die ausbleibenden Verletzungen im rechtsmedizinischen Bericht zu sprechen. Es sei deshalb nachweislich falsch, dass die Jugendlichen auf den Angeklagten eingeschlagen haben und sich dieser mit dem Messer verteidigen musste. «Das ist eine reine Schutzbehauptung», so der Anwalt.
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11.22 Uhr
Beschuldigter und Schwester des Opfers besuchten gleiche Klasse
Der Beschuldigte habe die gleiche Klasse wie die Schwester des Opfers besucht. «Mit seiner Tat, hat ihr der Angeklagte alle Erinnerungen an eine eigentlich glückliche Schulzeit gestohlen», sagt der Anwalt der Opfer-Familie.
Betreffend Ausführungen zur Straftat schliesse er sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Der Beschuldigte habe mit seinem Stich in den Oberkörper bewusst in Kauf genommen, dass der Getroffene an seinen Verletzungen stirbt.
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11.17 Uhr
Familie in psychischem Ausnahmezustand
Das Leid, dass der Beschuldigte der Opfer-Familie zugefügt habe, lasse sich nicht in Worte fassen, so der Anwalt. Die Familie befinde sich seither in einem psychischen Ausnahmezustand. So sei die Mutter seither nicht mehr arbeitsfähig, und auch der Vater leide unter einem schweren Trauma.
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11.13 Uhr
Haltung des Beschuldigten «ist unerträglich»
Die Meinung des Beschuldigten, zu Unrecht in Untersuchungshaft zu sitzen, sei für die Opfer-Familie gemäss deren Anwalt «unerträglich» gewesen. Diese Haltung zeige auch, dass es beim Beschuldigten an Reue und Einsicht fehle.
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11.10 Uhr
Opfer-Familie verlangt Freiheitsstrafe
Der Opfer-Anwalt äussert sein Unverständnis, dass der Beschuldigte eventuell «mit einer Massnahme für junge Erwachsene davonkommen könnte» – zumal die Rückfallgefahr bei einem Tötungsdelikt gering sei. «Die Eltern und Geschwister des Opfers erwarten, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.» Ein Verzicht auf eine Freiheitsstrafe zugunsten einer begleitenden Massnahme für junge Erwachsene würde für die Opfer-Familie «einer schallenden Ohrfeige» gleichkommen.
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11.07 Uhr
«Ein Kind zu verlieren, ist das Schlimmste»
Nun folgt das Plädoyers des Anwalts, der die Familie des getöteten Jugendlichen vertritt. «Ein Kind zu verlieren, ist vermutlich das Schlimmste, dass einer Familie widerfahren kann», sagt er einleitend. Noch schlimmer sei es, wenn der Verlust aufgrund eines Gewaltverbrechen verkraftet werden müsse.
Der Angeklagte habe nicht nur das Leben des Opfers, sondern auch jenes seiner Familie zerstört. «Schmerz und Trauer werden meine Mandanten ihr Leben lang begleiten.»
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10.50 Uhr
Zweiter Prozesstag läuft – das ist bis jetzt passiert
Im Prozess gegen einen heute 19-Jährigen, der im Sommer 2024 einen 15-jährigen Jugendlichen mit einem Messerstich auf dem Pausenplatz des Neumattschulhauses in Aesch BL getötet haben soll, hat am Dienstag der zweite Prozesstag begonnen. Dem Angeklagten werden gleich mehrere Straftaten vorgeworfen: vorsätzliche Tötung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie grobe Verletzung der Verkehrsregeln.
blue News ist auch am Dienstag im Strafjustizzentrum Muttenz vor Ort, konnte aufgrund einer technischen Störung bis anhin aber den Ticker nicht aktualisieren. Deshalb hier die Geschehnisse des Morgens in zusammenfassender Form:
Am zweiten Prozesstag stand zunächst die Befragung des Beschuldigten zum Sexualdelikt im Fokus. Der Beschuldigte gibt zu, als damals 16-Jähriger mit seiner damals 13-jährigen Freundin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Der Beschuldigte bezeichnete die Beziehung als einvernehmlich und sagte, er habe sich keine Gedanken über die Strafbarkeit des Altersunterschieds gemacht. Erst durch das Verfahren habe er erfahren, dass die Ex-Freundin unter der Beziehung gelitten habe.
Zum Abschluss des Beweisverfahrens will der Beschuldigte eine Botschaft in Richtung Angehörige des getöteten Jugendlichen verkünden: «Ich bin bis jetzt noch nicht dazu gekommen, aber ich will mein herzliches Beileid ausdrücken. Ich will den Angehörigen sagen, dass es mir sehr leid tut, dass ihr Sohn gestorben ist. Sobald es mir möglich ist, werde ich Wiedergutmachung leisten. Wenn ich es könnte, würde ich es rückgängig machen.»
Im anschliessenden Plädoyer sprach die Staatsanwältin von einem «an Tragik nicht zu überbietenden» Fall. Zwar habe der Beschuldigte die Tötung gestanden, seine Darstellung der Tatnacht sei jedoch widersprüchlich und unglaubhaft. Aussagen zu Alkoholkonsum, Tatablauf und angeblicher Notwehr hätten sich mehrfach verändert. Zudem habe die rechtsmedizinische Untersuchung keine Verletzungen beim Beschuldigten festgestellt, was seiner Darstellung widerspricht, von den Jugendlichen verletzt worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte mit dem Stich in den Oberkörper bewusst den Tod des Opfers in Kauf genommen hat. Ein Eventualvorsatz sei klar gegeben. Auch beim Sexualdelikt sieht die Anklage das Mädchen unter Druck gesetzt. Das beantragte Strafmass beläuft sich auf neun Jahre Freiheitsstrafe, eine ambulante Massnahme und Sicherheitshaft bis zum Urteil.
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16.32 Uhr
Das war der erste Prozesstag
Am Strafgericht Muttenz hat am Montag der Prozess gegen den heute 19-jährigen Mann begonnen, der im Sommer 2024 auf dem Pausenplatz des Neumattschulhauses in Aesch BL einen 15-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt haben soll. Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Sicherheitshaft und ist wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Zusätzlich stehen ein Sexual- und ein Verkehrsdelikt im Raum.
Zu Beginn des Prozesstages wurde der Beschuldigte ausführlich zu seiner Person befragt. Er schilderte eine von Mobbing geprägte Schulzeit, gesundheitliche Probleme sowie eine ADHS-Diagnose. Eine psychiatrische Gutachterin attestierte ihm eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung und eine erhöhte Impulsivität, sah seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit jedoch nur leicht eingeschränkt. Eine Therapie für junge Erwachsene erachtet sie als aussichtsreich.
Im Zentrum des Tages stand die Befragung zum Tötungsdelikt. Der Beschuldigte wollte sich zu den zwei Tatvarianten der Anklageschrift nicht äussern. Er räumte ein, dass das Opfer durch seinen Messerstich starb, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Er habe sich angegriffen gefühlt und aus Selbstverteidigung gehandelt. Gleichzeitig konnte er sich an viele Details der Tatnacht nicht mehr erinnern – auch nicht daran, weshalb er ein einhändig bedienbares Klappmesser mitnahm.
Mehrere Aussagen des Beschuldigten wurden durch Beweise infrage gestellt. Rechtsmedizinische Untersuchungen zeigten keine Verletzungen an ihm, obwohl er von einem Angriff sprach. Auch der Stichverlauf in der Brust des Opfers – von oben nach unten – widerspricht seiner Darstellung, wonach er sich geduckt habe.
Sturmmasken-Nachrichten in Chats
Am Montag sagten zudem mehrere Zeugen aus. Einer der Jugendlichen bestätigte, dass die Dreiergruppe den Beschuldigten gezielt treffen und schlagen wollte. In Chatnachrichten war von Sturmmasken und Gewalt die Rede. Ein weiterer Jugendlicher verweigerte die Aussage unter Verweis auf ein laufendes Strafverfahren gegen ihn.
Zum Abschluss des Tages wurden weitere Vorwürfe behandelt. Der Beschuldigte räumte ein, innerorts massiv zu schnell mit seinem Töff gefahren zu sein, bestritt aber das Bewusstsein, für das Tatmesser eine Bewilligung benötigt zu haben.
Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt, unter anderem mit der Befragung zum Sexualdelikt und den Plädoyers der Parteien.
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16.15 Uhr
Verhandlung für heute beendet
Damit ist die Verhandlung für heute beendet. Am Dienstag geht das Beweisverfahren mit der Befragung zum vorgeworfenen Sexualdelikt weiter, bevor dann die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgen. Die Urteilsverkündung ist auf den 11. Februar angesetzt.
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16.14 Uhr
Grobes Verkehrsdelikt
Auch eine grobe Vertetzung der Verkehrsregeln wird dem 19-Jährigen vorgeworfen. Im April 2024 soll er mit seinem Töff die Delsbergstrasse in Grellingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 km/h überschritten haben. Diesen Umstand bestreitet der Beschuldigte nicht. An Details mag er sich aber nicht mehr erinnern.
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16.11 Uhr
Befragung zu weiteren Delikten
Die Verhandlung wird fortgeführt. Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt wird dem Beschuldigten auch mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen. So habe er das Tatmesser in seinem Besitz gehabt, ohne über die notwendige kantonale Ausnahmebewilligung zu verfügen.
«Mir war nicht klar, dass ich eine Bewilligung brauche», kommentiert der Beschuldigte den Vorwurf.
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15.33 Uhr
«Ich weiss, dass mich eine gewisse Schuld trifft»
«Ich weiss mittlerweile, dass mich eine gewisse Schuld trifft», sagt der Beschuldigte. Er sei damals angegriffen worden, das Benutzen des Messers sei für ihn damals die richtige Entscheidung gewesen. «Aber es war zu keinem Zeitpunkt meine Absicht, jemanden ernsthaft zu verletzen.»
Damit ist die Befragung des Beschuldigten zum Vorwurf der vorsätzlichen Tötung beendet. Die Verhandlung wird nun für 30 Minuten unterbrochen.
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15.27 Uhr
Analysen widerlegen Aussagen
Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung nach der Tat wurden beim Beschuldigten keine Verletzungen festgestellt werden. Das widerspricht den Ausführungen des Beschuldigten, wonach dieser von der Gruppe attackiert und verletzt wurde. «Ich kann mir nicht erklären, wieso die Verletzungen nicht festgestellt werden konnten», sagt der Beschuldigte.
Auch sei die Stichverletzung beim Opfer von oben nach unten ausgeführt worden. Auch dies widerspricht der Aussage des Beschuldigten, wonach er sich zum Tatzeitpunkt in geduckter Haltung befunden habe. Auch diesen Umstand kann sich der Beschuldigte nicht erklären.
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15.19 Uhr
Ungläubiges Lachen und Seufzer
Im Übertragungsraum, in dem sich die Medienschaffenden sowie ein Teil der Besucher*innen befinden, stossen die Äusserungen des Beschuldigten auf wenig Verständnis. Viele Aussagen werden von Besuchenden mit Seufzern, ungläubigem Lachen oder abschätzigen Bemerkungen kommentiert.
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15.14 Uhr
«Wurde angegriffen und habe mich verteidigt»
Der Richter zitiert nun aus einer Nachricht, die der Beschuldigte kurz nach der Tat an einen Kollegen schrieb: «Mich wollten gerade zwei Personen zusammenschlagen – habe einem voll in die Brust gestochen.» Wie die Auseinandersetzung genau ablief, wisse der Beschuldigte nicht mehr: «Ich weiss nur noch, dass ich angegriffen wurde und mich verteidigt habe.»
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15.09 Uhr
Beschuldigter wird erneut befragt
Die Befragung des Beschuldigten wird jetzt fortgeführt. Er habe dem Treffen nach dem anonymen Anrufen zugestimmt, weil er davon ausging, dass er beim Schulhaus einen Kollegen von ihm antreffen werde. Warum er dennoch ein Messer mitnahm, wisse er nicht mehr.
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15.06 Uhr
Zeuge sagt nicht aus – wegen aktuellem Strafverfahren
Nun wird der dritte Jugendliche, der zusammen mit dem eben befragten Zeugen sowie dem Todesopfer die Dreiergruppe bildete, die den Beschuldigten in der Tatnacht auf dem Pausenplatz konfrontierte, befragt. Der Richter will ihn zu seinen Erinnerungen an die Tatnacht befragen, allerdings stellt der Zeuge klar: «Ich will heute keine Aussage machen.»
Auf eine Frage antwortet er dann doch: «Ich habe nicht gesehen, ob das Opfer den Beschuldigten geschlagen hat oder nicht.»
Und auf Nachfrage des Opferanwalts wird auch klar, wieso sich der Zeuge nicht äussern will: «Aktuell läuft ein Strafverfahren gegen mich.»
Daraufhin akzeptiert auch der Richter endgültig, dass eine Befragung so keinen Sinn macht. Der junge Mann ist wieder aus dem Zeugenstand entlassen.
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14.51 Uhr
Prügel-Plan existierte bereits im Frühling
Die Idee, den Beschuldigten zu verprügeln, sei bereits im Frühling – also deutlich vor der Tatnacht Ende Juni – diskutiert worden. Damals seien gemäss dem Zeugen rund sieben Leute in den Plan involviert gewesen. An die Details des damaligen Plans möge er sich aber nicht mehr erinnern.
Damit ist die Befragung des Zeugen beendet.
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14.40 Uhr
Treffen trotz bekannter Waffenvorliebe
Als sie noch im gleichen Freundekreis unterwegs gewesen seien, habe der Beschuldigte erzählt, dass er einen Waffenschein beantragen wolle. Auch ein Klappmesser habe der Beschuldigte manchmal mit sich geführt. Trotzdem hätten seine zwei Kollegen und er das Risiko, den Beschuldigten zu treffen, um ihn zu verprügeln, unterschätzt: «Ich hätte nie gedacht, dass er so etwas tun könnte.»
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14.35 Uhr
«Ich habe einfach gehofft, dass nichts Schlimmes passiert»
An Details, wer genau mit wem gekämpft hat, mag sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Er habe es selbst mit der Angst zu tun bekommen, sei weggerannt und habe sich versteckt. Von dort habe er einzig noch Hilferufe mitbekommen. «Ich habe einfach gehofft, dass nichts Schlimmes passiert», so der Zeuge.
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14.24 Uhr
«Beschuldigter und Opfer haben gekämpft»
Bevor es zum folgenreichen Aufeinandertreffen zwischen der Gruppe und dem Beschuldigten auf dem Pausenplatz gekommen sei, habe die Gruppe ihre Wertsachen in einem Versteck deponiert. An den Grund dafür mag sich der Zeuge nicht mehr erinnern.
Nach seinen Erinnerungen an die Tat befragt, sagt der Zeuge aus: «Ich sah meinen Kollegen die Treppe herunterrennen, während das Opfer und der Beschuldigte gekämpft haben.» Bevor der erste Jugendliche aber wegrannte, soll dieser in Richtung Beschuldigter geschrien haben: «Was hast du da in der Hand?» Für den Zeugen sei da klar geworden, dass es sich um ein Messer handeln muss. «Da war für mich klar: Ich muss hier sofort weg.»
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14.19 Uhr
Zeuge bestätigt Prügel-Plan
«Unser Plan war es, ihn zu schlagen», sagt der Zeuge aus. Der Richter zitiert zudem aus Chat-Nachrichten, die sich die Dreiergruppe geschickt hatten. Darin diskutierten sie etwa, wie sie an Sturmmasken gelangen können. Auch Sätze wie «Scheissegal, mir fätzed de Wi**** abe» seien dort gefallen.
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14.14 Uhr
Jugendlicher: «Anonyme Anrufe kamen von mir»
«Der Beschuldigte und ich waren in der gleichen Freundesgruppe», führt der Zeuge aus. Als er sich dann von seiner Exfreundin trennte, hätten sich die Wege getrennt. Der Beschuldigte ergänzt auf Nachfrage: «Wir hatten nicht das beste Verhältnis, aber wir hatten auch keine Probleme miteinander.»
Nun kommt der Zeuge auf den unfreiwilligen Kuss zu sprechen, der der Beschuldigte seiner Exfreundin aufgezwungen haben soll. Der Zeuge bestätigt, dass auch ihm diese Gerüchte berichtet wurden.
Der Zeuge bestätigt zudem, dass die drei anonymen Anrufe in der Tatnacht von ihm aus kamen – die beiden anderen Jugendlichen hätten dieses Vorhaben unterstützt. In den Telefonaten habe die Dreiergruppe den Beschuldigten dann aufgefordert, sich zum Schulhaus zu bewegen.
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14.05 Uhr
Verhandlung wird fortgesetzt
Es geht weiter im Strafjustizzentrum Muttenz. Nun wird einer der drei Jugendlichen, die in der Tatnacht den Streit mit dem Beschuldigten auf dem Pausenplatz hatten, befragt.
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12.07 Uhr
Verhandlung wird unterbrochen
Nun wird die Befragung des Beschuldigten für die Mittagspause unterbrochen. Um 14 Uhr geht es mit Zeugenbefragungen weiter, bevor dann die Befragung des Beschuldigten fortgesetzt wird.
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12.07 Uhr
«Kann nicht mehr zwischen Realität und Gedanken unterscheiden»
Vor der Tat habe der Beschuldigte auch eine Party besucht. Wie viel Alkohol er dort genau konsumiert hatte, wisse er nicht mehr genau. «Ich hatte so viel Zeit, darüber nachzudenken, dass ich nicht mehr zwischen der Realität und meinen Gedanken unterscheiden kann.»
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12 Uhr
Wieso das Klappmesser?
Beim Beschuldigten wurden mehrere Messer beschlagnahmt. In der Einvernahme habe er ausgesagt, das einhändig bedienbare Klappmesser mitzunehmen, «damit ich es jederzeit einsetzen könnte». An diese Aussage mag sich der 19-Jährige nun nicht mehr erinnern. Auch, ob er das Messer in der Absicht mitgenommen habe, um es zu benutzen, wisse er nicht mehr.
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11.54 Uhr
«Das war nur Grossschwätzerei»
Mehrere Zeugen hatten von Schlägereien berichtet, in die der Beschuldigte involviert gewesen sei. Der 19-Jährige bestreitet jegliche Beteiligung: «Das sind alles nur Gerüchte.» Auch ein Video, in dem sich der Beschuldigte damit brüstet, für andere unantastbar zu sein, relativiert er: «Das war nur Grossschwätzerei.»
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11.48 Uhr
Beschuldigter sieht seine Schuld teilweise ein
«Ich sehe mein Schuld insofern ein, dass das Opfer aufgrund meines Messerstichs leider verstorben ist», sagt der Beschuldigte auf Nachfrage des Richters. Die Gesamtsituation, die zur Tat geführt habe, stimme aber so nicht, wie sie in der Anklageschrift steht.
Wie er das Messer im Streit genau benutzt habe, wisse er nicht mehr genau. Das Opfer, dass rund drei Jahre jünger war, habe er nicht gut gekannt. Ein weiterer Jugendlicher aus der Dreiergruppe habe sich zeitweise in der gleichen Freundesgruppe wie er bewegt.
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11.43 Uhr
Beschuldigter macht keine Aussagen zu Tatvarianten
Der Beschuldigte liess dem Gericht via Verteigerin ausrichten, dass er bereits zahlreiche Aussagen in den Einvernahmen gemacht habe und sich nicht mehr an alle Details aus der Tatnacht erinnern könne. Allerdings verweist der Richter auf widersprüchliche Aussagen des Beschuldigten. «Ich werde sie deshalb trotzdem befragen», so der Richter.
Nun werden dem Beschuldigten die beiden Tatvarianten aus der Anklageschrift vorgelesen. Er will sich zu beiden nicht äussern.
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11.41 Uhr
Das sind die zwei Tatvarianten
Auf dem Pausenplatz der Schule kam zur Eskalation zwischen dem Beschuldigten und einer Gruppe von drei Jugendlichen. In Szenario 1 erkannte einer der drei jungen Männer das Messer, das der Beschuldigte mit sich führte, und flüchtete. Das 15-jährige Opfer hingegen soll die Waffe nicht bemerkt und den Angeklagten provoziert haben. In der Folge kam es zum tödlichen Messerstich.
Szenario 2 stellt den Ablauf anders dar: Demnach sei der heute 19-Jährige zunächst selbst angegriffen und geschlagen worden. Erst danach habe er das Messer gezogen, zunächst auf Höhe der Beine damit hantiert und den Jugendlichen schliesslich im Oberkörper getroffen.
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11.37 Uhr
Unfreiwilliger Kuss als Streitauslöser?
In der Beziehung soll es zu einem unfreiwilligen Kuss – vom Beschuldigten ausgehend – gekommen sein. Kurz darauf sei die Beziehung beendet worden. Ist dies der Hintergrund für den Streit, der den Konflikt zwischen dem Beschuldigten und der Gruppe von Jugendlichen überhaupt erst aufflammen liess? «Ich glaube, sie haben einfach einen Grund gesucht, um dem Beschuldigten eins auszuwischen. Sie hatten es noch nie gut miteinander», sagt die Exfreundin.
Die Exfreundin hat den Verhandlungssaal wieder verlassen. Nun wird der Beschuldigte zur Tat befragt.
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11.30 Uhr
«Ich habe mir gedacht, dass er mit einem Plan auftauchen wird»
Einer der drei Jugendlichen habe ihr kurz vor der Tatnacht angekündigt, dass der Beschuldigte zusammengeschlagen werden solle, sagt die Zeugin aus. Es sei für sie klar gewesen, dass der Beschuldigte zu einer Schlägerei aber vorbereitet auftauchen werde. «Ich habe mir gedacht, dass er mit einem Plan auftauchen wird», so die Exfreundin. Allerdings dachte sie dabei an Verstärkung in Form von Freunden, die ihn begleiten, und nicht an Waffen.
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11.25 Uhr
Jetzt wird die Exfreundin des Beschuldigten befragt
Nun wird die Exfreundin des Beschuldigten befragt. In der Tatnacht soll der Beschuldigte auf eine Gruppe von drei Jugendlichen – darunter das spätere Opfer – getroffen sein. Die junge Frau habe auch einen der Jugendlichen aus der Dreiergruppe näher gekannt.
«Wenn ihn etwas gestört hat, ist es ihm nicht schwer gefallen, mich tagelang zu ignorieren», sagt die Zeugin, angesprochen auf den Grund des Beziehungsendes.
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11.12 Uhr
«Erfolgschancen einer Therapie sind gut»
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Auch die Verteidigerin hat noch Fragen an die Gutachterin. Sie will wissen, wie die Expertin die Chancen einer Therapie einschätze. «Das ist schwierig zu sagen», sagt die Gutachterin. Eine frühere Therapie wegen Depressionen sei beim Beschuldigten erfolgreich verlaufen. Dies sei ein Anhaltspunkt, dass der Beschuldigte gut auf eine Therapie anspricht. «Als Gesamtbeurteilung denke ich, dass die Erfolgsaussichten einer Therapie gut sind», konstatiert die Gutachterin.
Damit ist die Befragung der Gutachterin beendet.
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10.35 Uhr
Widersprüchliche Aussagen zum Alkoholkonsum
Der Anwalt der Opferfamilie will von der Gutachterin wissen, wieso sie beim Beschuldigten zum Tatzeitpunkt von einer Berauschung ausgehe, zumal rund acht Stunden nach der Tat auf dem Polizeiposten ein Alkoholwert von 0,0 Promille festgestellt wurde. «Ich stütze mich dabei auf die Aussagen des Beschuldigten sowie weiterer Befragten, wonach der Angeklagte in der Tatnacht Alkohol konsumiert hatte», führt die Expertin aus. Allerdings habe der Beschuldigte widersprüchliche Aussagen gemacht. Ein genauer Alkoholwert im Blut lasse sich deshalb nicht feststellen.
Die Verhandlung wird nun für ein 30-minütige Pause unterbrochen.
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10.15 Uhr
«Hat eine erheblich gestörte Persönlichkeitsentwicklung»
Das Gutachten attestiert dem Beschuldigten eine Störung in der Persönlichkeitsentwicklung. Konkret gehe es beispielsweise um Probleme, den eigenen Körper mit den vorhandenen Erkrankungen zu akzeptieren. Auch könne der Beschuldigte bei Konflikten nicht adäquat reflektieren, sondern handle eher impulsiv. «Der Schweregrad liegt im Bereich einer erheblich gestörten Persönlichkeitsentwicklung», so die Gutachterin. Sie empfiehlt in ihrem Bericht eine Massnahme respektive Therapie für junge Erwachsene.
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10 Uhr
War der Beschuldigte bei der Tat berauscht?
Gemäss der Gutachterin sei es unklar, ob die Erinnerungen des Beschuldigten an das Tötungsdelikt verzerrt seien oder noch der Realität entsprechen. Das Berufsziel, die Ausbildung zum Berufsmilitär, sei zudem aufgrund seiner Vorerkrankungen von Beginn an unrealistisch gewesen – «das zeigt eine mangelnde Auseinandersetzung mit seinem Berufwunsch», so die Gutachterin.
Zum Tatzeitpunkt stand der Beschuldigte laut eigenen Angaben sowie Angaben von Zeugen unter Alkoholeinfluss. Er habe die Symptome gegenüber der Gutachterin als «leichten Rausch» beschrieben. Im Zusammenhang mit seiner ADHS-Diagnose sei auch von einer leichten Impulsivität auszugehen. «Beides spielt bei seinem späteren Verhalten eine Rolle, hat seine Steuerungsfähigkeiten aber wohl nur leicht beeinträchtigt.»
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9.39 Uhr
Jetzt wird Gutachterin befragt
Nun gibt eine Gutachterin Auskunft über ihren Bericht. Die Aussagen des Beschuldigten seien teilweise widersprüchlich gewesen. «Das hat die Untersuchung schwierig und aufwändig gemacht», so die Expertin. Grundsätzlich habe sie den Beschuldigten aber als freundlichen jungen Mann erlebt.
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9.27 Uhr
«Das ist aber komisch, ich habe hier Fotos»
Nun geht es um die Vorstrafen des Beschuldigten. Er liess sich in der Vergangenheit mehrere Verkehrsdelikte wegen Geschwindigkeitübertretungen zu Schulden kommen lassen. In einem Fall zitiert der Richter aus einem Strafbefehl, nach welchem er zu schnell mit dem Töff unterwegs gewesen sei, wöhrend er gleichzeitig mit einer Hand sein Handy bediente. «Das stimmte alles nicht», kommentiert der Buschuldigte. «Das ist aber komisch, ich habe hier Fotos», erwidert der Richter.
Als Ziel für seine Zukunft gibt der Beschuldigte eine Ausbildung als Physiotherapeut an. Auch eine Therapie wolle er in Anspruch nehmen, «um meine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, weil bis jetzt offenbar nicht alles perfekt lief».
Langfristig wolle er eine Familie, ein Haus und einen Job, der ihm Spass mache.
Damit ist die Befragung zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten abgeschlossen.
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9.20 Uhr
Beschuldigter beantragte Waffenschein
Sein Freundeskreis habe sich vor allem auf Personen aus Bern und Luzern beschränkt. «Ich habe keinen grossen Bezug zu Aesch gehabt», so der Beschuldigte. Grund dafür sei, dass in Aesch BL viele Gerüchte über ihn Umlauf gewesen seien.
Der Richter befragt ihn auch zu einem Waffenerwerbsschein, den der 19-Jährige beantragt hatte. Als Begründung gab er damals Selbstverteidigung an. «Ich wollte vor der Rekrutenschule Kenntnisse im Schiessen haben», sagt der Beschuldigte. Am Ende habe sich aber gegen einen Waffenerwerb entschieden.
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9.12 Uhr
Berufsmilitär als Berufswunsch
Während seiner ganzen Ausbildung – von Kindergarten bis Lehrbetrieb – sei der Beschuldigte immer wieder von Mobbing und Hänseleien betroffen gewesen. Auslöser für das Mobbing sei unter anderem sein Berufswunsch gewesen: Berufsmilitär. «Ich wollte für mein Land da sein», begründet der heute 19-Jährige.
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8.48 Uhr
Beschuldigter gibt Auskunft über seine Person
Noch immer wird der Beschuldigte zu seiner Person befragt. Er führt aus, was er für Medikamente zu sich nimmt und wie sich seine Erkrankung am Kartagener-Syndrom – eine Erbkrankheit, die die Atemwege beeinträchtigt – auf sein Leben auswirkt.
In der Schule sei er als hyperaktiv aufgefallen, führt der Beschuldigte aus. Grund dafür sei seine ADHS-Diagnose.
Die Befragung zur Tat startet erst, nachdem die Befragung zur Person abgeschlossen ist. Dem Beschuldigten werden gleich drei Straftaten zur Last gelegt: vorsätzliche Tötung, ein Sexual- sowie ein Verkehrsdelikt. Am Montag wird voraussichtlich nur das Tötungsdelikt verhandelt, die weiteren mutmasslichen Straftaten am Dienstag.
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8.38 Uhr
Bericht attestiert positives und negatives Verhalten
Der Richter zitiert aus dem Führungsbericht der U-Haft. Demnach habe sich der Beschuldigte rebellisch verhalten, habe aber einen guten Umgang mit den Mitgefangenen gepflegt. «Ich kann nicht einschätzen, wie mich andere sehen. Meiner Meinung nach, habe ich mir immer Mühe gegeben», so der Angeklagte.
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8.34 Uhr
Jetzt wird der Beschuldigte befragt
Weil die einzelnen Parteien abgesehen von einem Schreibfehler in der Anklageschrift keine Vorfragen zu klären hatten, startet nun bereits die Befragung des Beschuldigten.
«Ich bin ziemlich nervös, sonst geht es mir okay», sagt der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. In der U-Haft sei es für ihn ziemlich schwierig gewesen. Er sitzt bereits seit der Tat im Juni 2024 in Sicherheitshaft. Vor allem zu Beginn habe er die Zeit in Haft als belastend empfunden, «aber man gewöhnt sich etwas daran».
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8.26 Uhr
Prozess startet
Wer ins Strafjustizzentrum Muttenz will, muss eine umfassende Sicherheitskontrolle passieren – das gilt sowohl für Besuchende als auch für Medienschaffende. Weil nicht alle im Verhandlungssaal Platz finden, müssen die Medienschaffenden in einem Übertragungssaal sitzen. Aufgrund des grossen Andrangs hat sich der geplante Prozessstart um 8.15 Uhr um ein paar Minuten verzögert.
Nun hat der vorsitzende Richter Arvind Jagtap den Prozess eröffnet.
Der Vorfall machte im Sommer 2024 schweizweit Schlagzeilen: Auf dem Gelände des Neumattschulhauses in Aesch BL eskalierte in den frühen Morgenstunden ein Streit tödlich. Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde mit einem Messer verletzt und starb kurze Zeit später im Spital an massivem Blutverlust.
Der mutmassliche Täter wurde noch am selben Morgen von der Polizei verhaftet. Der heute 19-jährige Beschuldigte sitzt seither in Sicherheitshaft. Ab Montag muss er sich vor dem Strafgericht Muttenz verantworten. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung.
Die Hintergründe der Tat waren bisher unklar. Die Anklageschrift, die blue News vorliegt, bringt nun Details ans Licht. Allerdings ist es der Staatsanwaltschaft offenbar nicht gelungen, einen eindeutigen Tathergang zu ermitteln: Sie schildert zwei Szenarien für das Tötungsdelikt – ein übliches Vorgehen, wenn Aussagen voneinander abweichen und die Beweislage komplex ist.
In beiden Szenarien wird beschrieben, dass es bereits vor der Tat innerhalb einer Gruppe von rund 15 Personen zu Spannungen gekommen war. In der Tatnacht erhielt der Angeklagte einen anonymen Anruf. Ob er wusste, dass er kurz darauf drei junge Männer aus diesem Umfeld treffen würde, bleibt offen. Fest steht jedoch: Er verliess nach Mitternacht das Haus und nahm ein Klappmesser mit.
Auf dem Pausenplatz der Schule kam es dann zur Eskalation. In Szenario 1 erkannte einer der drei jungen Männer das Messer, das der Beschuldigte mit sich führte, und flüchtete. Das 15-jährige Opfer hingegen soll die Waffe nicht bemerkt und den Angeklagten provoziert haben. In der Folge kam es zum tödlichen Messerstich.
Szenario 2 stellt den Ablauf anders dar: Demnach sei der heute 19-Jährige zunächst selbst angegriffen und geschlagen worden. Erst danach habe er das Messer gezogen, zunächst auf Höhe der Beine damit hantiert und den Jugendlichen schliesslich im Oberkörper getroffen.
Unklar bleibt hingegen weiterhin, was den Streit ursprünglich ausgelöst hat.
Anklage wegen vorsätzlicher Tötung
Trotz der unterschiedlichen Schilderungen hat sich die Staatsanwaltschaft in ihrer rechtlichen Bewertung festgelegt. Sie geht nicht von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus, sondern von einer vorsätzlichen Tötung.
Neben dem Tötungsdelikt wird dem Beschuldigten im Rahmen des gleichen Verfahrens auch ein Sexual- sowie ein Verkehrsdelikt vorgeworfen. So soll er im Alter von 16 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen gehabt haben.
Im April 2024 habe er in Grellingen BL innerorts mit seinem Töff zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 Stundenkilometer überschritten. Der Besitz des verbotenen Klappmessers stellt zusätzlich einen Verstoss gegen das Waffengesetz dar.
In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 20 Jahren.
Die Verhandlung findet am Montag und Dienstag statt. Die Urteilsverkündung ist auf den 11. Februar angesetzt. blue News ist am Montag im Strafjustizzentrum in Muttenz vor Ort und wird über den Fall umfassend berichten.