Heute im NationalratStreit um Arztgeheimnis: Darf der Chef bald mehr wissen über kranke Angestellte?
Petar Marjanović
17.3.2026
FDP-Nationalrat Philippe Natermod und SP-Nationalrätin Barbara Gysi.
Bild:Keystone / Imago blue News
Ein Arztzeugnis nach zehn Minuten? Eine RTS‑Recherche schürte vor einigen Jahren Zweifel an der Aussagekraft von Arztzeugnissen. Nun fordern bürgerliche Politiker*innen, das Arztgeheimnis zu lockern.
Eine RTS‑Recherche machte publik, dass manche Ärzt*innen Krankheitszeugnisse nach wenigen Minuten ausstellten – teils für völlig unbekannte Patientinnen und Patienten.
FDP‑Nationalrat Philippe Nantermod fordert deshalb eine Lockerung des Arztgeheimnisses, damit Arbeitgeber besser gegen falsche Arztzeugnisse vorgehen können.
Der Bundesrat hält den Vorstoss für überflüssig und verweist auf bestehende gesetzliche Möglichkeiten.
Von links kommt heftiger Widerspruch: SP‑Nationalrätin Barbara Gysi spricht von Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft und einem Problem, das kaum existiere.
Seit Wochen diskutiert Deutschland, ob Angestellte zu oft krank sind – und ob die Politik strengere Regeln für Arztzeugnisse braucht. Auch in der Schweiz wird diese Debatte schon länger geführt.
Ausgelöst wurde sie durch eine Recherche des Westschweizer Fernsehsenders RTS. Die Sendung «Mise à point» hatte mehrere Ärztinnen und Ärzte dabei erwischt, wie sie Unbekannten nach kaum zehn Minuten ein Arztzeugnis für eine nicht belegte Krankheit ausstellten. Manche Krankschreibungen dauerten zehn, teils sogar 30 Tage.
Das alarmierte den Walliser FDP‑Nationalrat Philippe Nantermod. Schon vor vier Jahren forderte er vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie gross das Problem in der Schweiz tatsächlich ist. Die Regierung befolgte den Auftrag aus dem Parlament, hörte Ärztinnen, Ärzte und Gewerkschaften an – und kam zum Schluss: Das Problem ist überschaubar.
Nicht alle waren zufrieden. Hinter vorgehaltener Hand war im Bundeshaus bald von einem «Gefälligkeitsgutachten» die Rede – eine Anspielung auf die angeblichen Gefälligkeitszeugnisse in Arztpraxen. Nantermod suchte Unterstützung bei Parteikollegen und erreichte so, dass eine Parlamentskommission einen neuen Vorstoss dazu einreicht.
Vorstoss fordert Aufweichung des Arztgeheimnis
Dieser fordert nichts Geringeres als eine Abschwächung des Arztgeheimnisses. Der Bundesrat soll «alle geeigneten Massnahmen» prüfen, um fahrlässig ausgestellte oder falsche Arztzeugnisse zu bekämpfen. Konkret heisst das: Ärztinnen und Ärzte sollen auf Anfrage von Arbeitgebern oder Sozialbehörden Auskunft über die gesundheitlichen Einschränkungen geben müssen – soweit diese relevant für die Arbeitsfähigkeit sind.
Ziel des Vorstosses: Arbeitgeber und Sozialversicherungen sollen vor ungerechtfertigten Belastungen geschützt werden. Zudem sollen kranke Angestellte schneller wieder eingegliedert werden können. Quasi beschlossen ist aber bereits: Informationen über Diagnosen oder Krankheitsgeschichten sollen die Arbeitgeber weiterhin nicht erhalten.
Bundesrat ist gegen den Vorstoss
Der Bundesrat lehnt die Idee ab. Er hält die heutigen Gesetze für ausreichend – Arbeitgeber könnten schon jetzt gegen zweifelhafte Arztzeugnisse vorgehen, etwa durch eine vertrauensärztliche Untersuchung oder die Pflicht, ein Attest ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.
Auch das geltende Recht erlaubt es Ärztinnen und Ärzten, mit Zustimmung der Betroffenen Auskunft über deren Arbeitsfähigkeit zu geben. Das Arztgeheimnis sei also kein echtes Hindernis.
«Misstrauen gegenüber Ärzten»: Linke lehnt Vorstoss ab
Widerspruch kommt von links. Die St. Galler SP‑Nationalrätin Barbara Gysi bestreitet auf Anfrage, dass Gefälligkeitszeugnisse ein verbreitetes Problem seien. Zu demselben Schluss kommt auch der Bundesrat. Laut seinem Bericht sind solche Fälle selten: Zwischen 1984 und 2024 kam es im Schnitt nur zu 1,66 Verurteilungen pro Jahr nach Artikel 318 des Strafgesetzbuchs – dieser stellt falsche ärztliche Zeugnisse unter Strafe und sieht bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor.
Die Sozialdemokratin Gysi kritisiert zudem, dass der Vorstoss die Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebern und Sozialbehörden lockern will. «Das drückt ein Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft aus», sagt sie.
Sollte es heute ein Ja zum Vorstoss geben, wird der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten müssen. Danach wird das Parlament nochmals über die Forderung diskutieren. Sobald National- und Ständerat denselben Beschluss gefällt haben, kann zudem noch ein Referendum dagegen ergriffen werden.