Ältere Arbeitslose Räte streiten um Obergrenze für Überbrückungsrente

SDA/aka

12.3.2020 - 10:39

Wie viel Geld sollen ältere Ausgesteuerte künftig maximal erhalten? Um diese Frage streiten sich die Räte bei den Überbrückungsleistungen weiterhin. (Themenbild)
Wie viel Geld sollen ältere Ausgesteuerte künftig maximal erhalten? Um diese Frage streiten sich die Räte bei den Überbrückungsleistungen weiterhin. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Ältere Arbeitslose finden nur schwer eine neue Arbeit. Nun feilschen die Räte darüber, wie teuer diese werden soll. Unklar ist, wie viel Geld ausgesteuerte Personen maximal erhalten sollen.

Die Räte haben sich auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose geeinigt. Der Ständerat hat bei seiner dritten Beratung des Geschäfts heute Donnerstag mit einer Ausnahme alle Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Nur bei den Leistungsobergrenzen gibt es noch Klärungsbedarf.

Der Nationalrat will die maximale Überbrückungsleistung beim 2,25-Fachen des allgemeinen Lebensbedarfs ansetzen. Das entspricht bei alleinstehenden Personen 43'762 Franken pro Jahr, bei Mehrpersonenhaushalten 65'643 Franken pro Jahr.



Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen separat abgegolten werden. Diese betragen maximal 5'000 Franken für Alleinstehende und 10'000 Franken für Paare, Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Alleinstehende mit Kindern.

Mit oder ohne Gesundheitskosten

Weniger weit gehen möchte der Ständerat: Er setzt den Plafond für Alleinstehende beim 2-Fachen des Lebensbedarfs, das heisst bei jährlich 38'900 Franken. Mehrpersonenhaushalte sollen maximal 65'643 Franken erhalten – also gleich viel wie der Nationalrat vorschlägt.



Im Gegensatz zu dessen Beschluss sollen aber die Krankheits- und Behinderungskosten in diesem Höchstbetrag inkludiert sein. Der Ständerat fällte diesen Entscheid mit 28 zu 15 Stimmen.

Bundesratsentwurf aufs Nötigste reduziert

Dass die Überbrückungsleistungen gedeckelt werden sollen, darüber waren sich die Räte am Mittwoch einig geworden. Der Nationalrat kam auf seinen ursprünglichen Entscheid zurück und folgte dem Ständerat, der wie der Bundesrat von Anfang an für eine Plafonierung eingestanden war.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen sollen nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen haben. Überbrückungsleistungen beantragen können Personen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Auch in diesen Punkten setzte sich im Zuge der Beratungen eine bürgerliche Mehrheit durch.

Der Bundesrat rechnete bei seinem Gesetzesentwurf mit Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die nun absehbare Lösung ist deutlich günstiger – zum Unmut der Linken. Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) sagte, der Grundgedanke des bundesrätlichen Vorlage sei verloren gegangen. «Wir dürfen das Niveau der Leitungen nicht weiter senken.»

Ziel kommt näher

Voraussichtlich am kommenden Montag berät der Nationalrat die Vorlage ein letztes Mal. Gibt es dann keine Einigung, muss die Einigungskonferenz einen Vorschlag machen, um die letzte verbliebene Differenz auszuräumen.

Ziel aller Parteien mit Ausnahme der SVP ist es, das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Ausgesteuerte am Ende der kommenden Woche zu verabschieden. Die Überbrückungsrente soll auch dazu beitragen, dass die Begrenzungsinitiative der SVP abgelehnt wird, indem sie negative Folgen der Personenfreizügigkeit abfedert.

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