Erlass des BundesIst die Aare zu warm, muss Beznau die Leistung drosseln
SDA/gbi
5.7.2019 - 10:25
Das Kernkraftwerk Beznau darf sein Kühlwasser nur noch in die Aare einleiten, wenn deren Temperatur 25 Grad nicht überschreitet. Sonst muss das AKW seine Leistung zurück- oder sogar ganz herunterfahren. Das hat das Bundesamt für Energie verfügt.
Für das Kraftwerk Beznau gelten nun strengere Richtlinien in Bezug auf die Kühlwasserableitung. Das darf nur noch in die Aare eingeleitet werden, wenn deren Temperatur unter 25 Grad liegt. Damit diese Limite schon in diesem Sommer gilt, hat das BFE gemäss einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung eine Zwischenverfügung erlassen. Allfälligen Beschwerden gegen diese wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Betreiberin Axpo kritisiert den Entscheid. Diese Betriebseinschränkung gehe nach ihrer Ansicht deutlich zu weit und sei nicht verhältnismässig, teilte sie mit. Die Axpo sei der Meinung, dass die Dringlichkeit für die Anordnung derartiger Massnahmen nicht gegeben sei. Ob die Axpo den Entscheid anfechten wird, lässt sie offen: Sie werde die Verfügung im Detail prüfen und danach das weitere Vorgehen bestimmen, schreibt sie.
Lehre aus Hitzesommer 2018
Das BFE begründet seine Sofortmassnahme mit den Erfahrungen im vergangenen Jahr. Im Hitzesommer 2018 war die Aare beim AKW Beznau während mehrerer Tage deutlich mehr als 25 Grad warm. Das zurückgeführte Kühlwasser aus dem Atomkraftwerk lässt die Temperatur noch weiter ansteigen: Das Flusswasser, das zur Kühlung entnommen wird, wird durch den Kühlungsvorgang im Atomkraftwerk weiter erhitzt. Wassertemperaturen von 26 Grad sind jedoch für Fischarten wie Äsche oder Forelle bereits tödlich.
Für die Zukunft soll geprüft werden, ob die Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser für die von der Axpo betriebenen Kernkraftwerke Beznau I und II angepasst oder neu erteilt werden muss. Die heute für Beznau geltende Einleitungsbewilligung stützt sich auf eine Verordnung von 1975.
Die Verordnung über Abwassereinleitungen wurde jedoch 1999 durch die strengere Gewässerschutzverordnung abgelöst. Gemäss dieser darf Kühlwasser nur dann in ein Fliessgewässer eingeleitet werden, wenn dessen Temperatur nicht über 25 Grad liegt. Für Atomkraftwerke waren bisher Ausnahmen aus wichtigen Gründen möglich.
Mit der Axpo sind die Bundesbehörden seit Jahresfrist im Gespräch über die Einleitungsbewilligung. Bisher konnte aber keine Einigung erzielt werden. Die Axpo argumentiert, sie habe im Vertrauen auf die unbefristet gültige Einleitbewilligung in der Vergangenheit namhafte Investitionen in die Anlage getätigt.
Ausserdem weist sie darauf hin, dass sie im Hitzesommer freiwillig Massnahmen ergriffen habe. Das Kraftwerk sei auf rund 65 Prozent der Leistung gedrosselt worden. Eine Beeinträchtigung der Aare unterhalb des Kraftwerks habe nicht festgestellt werden können, schreibt die Axpo. Sie habe auch stets erklärt, solche freiwilligen Massnahmen im Bedarfsfall wieder vorzunehmen.
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