Dreiste Forderung Berner Wirt erhält Betreibung – 18 Jahre nach Restaurant-Aus

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23.6.2025 - 18:52

Bis im Jahr 2006 pachtete Martin Hubler mit seiner Frau das Restaurant Brunnenhof in Köniz BE.
Bis im Jahr 2006 pachtete Martin Hubler mit seiner Frau das Restaurant Brunnenhof in Köniz BE.
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Martin Hubler soll 500 Franken für Musiknutzung in einem Restaurant zahlen, das er seit 2006 nicht mehr betreibt. Ursprung ist ein alter Handelsregistereintrag.

Redaktion blue News

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Vor 18 Jahren hat Martin Hubler den Pachtvertrag für das Restaurant Brunnenhof in Köniz BE beendet.
  • Nun erhielt er eine Zahlungsaufforderung für Urheberrechte aus dem Jahr 2024.
  • Die Forderung entstand offenbar, weil das Lokal noch im Handelsregister eingetragen war.

Im Mai erhielt Martin Hubler eine Zahlungsaufforderung über 500 Franken von der Suisa. Diese forderte Gebühren für die Nutzung von Hintergrundmusik im Jahr 2024 in einem Restaurant. Kurios: Hubler hat das besagte Lokal bereits vor 18 Jahren aufgegeben, wie der «Beobachter» berichtet.

Die Suisa ist für die Verteilung von Urheberrechtsentschädigungen an Komponisten und Verleger zuständig und arbeitet nach einem Meldeprinzip, bei dem öffentliche Musiknutzende wie Restaurants verpflichtet sind, ihre Musiknutzung selbst zu melden.

Da viele dieser Pflicht nicht nachkommen, kauft die Suisa Adressen potenzieller Musiknutzer und versendet gezielte Mailings. Diese Praxis führte gemäss Bericht dazu, dass auch Hubler und sein ehemaliges Restaurant Brunnenhof in Köniz BE in den Adresslisten auftauchten. Obwohl das Restaurant seit 2006 nicht mehr von ihm betrieben wird, war es demnach noch im Handelsregister aktiv eingetragen.

Inkassobüro übernimmt Fall

Hubler erklärt gegenüber dem «Beobachter», dass er nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten habe, da diese vermutlich an die Adresse des Restaurants geschickt wurden. Erst der Zahlungsbefehl, der an seine Wohnadresse gesendet wurde, machte ihn auf die Forderung aufmerksam.

Die Suisa hingegen betonte, dass sie nach ausbleibender Rückmeldung und unbeantworteten Mahnungen die Forderung an ein Inkassobüro übergeben habe. Zu diesem Zeitpunkt sei ihnen die Betriebsaufgabe nicht bekannt gewesen.

Das Inkassobüro EOS Schweiz AG, das mit der Forderung betraut war, gab an, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte und die Angelegenheit an die Suisa zurückgegeben wurde. Die Suisa hat inzwischen Hubler aus ihrem System entfernt, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.