Bis zu 35'000 Franken Nationalrat beschliesst spontan deutliche Steuersenkung für Familien

tafi

12.3.2019

Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Der allgemeine Kinderabzug steigt ebenfalls deutlich. Die SVP sieht darin das traditionelle Familienbild gestört.

Es hört sich ziemlich sperrig an, worüber der Nationalrat in seiner Frühjahrsession heute abgestimmt hat: «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten». Dabei ging es um eine Erhöhung des Steuerabzugs für die Kosten der Kinder-Fremdbetreung. Für die SVP war das aber vor allem ein Kampf um das Familienmodell in der Schweiz.

«Wir setzen uns für die traditionelle Familie ein», wird SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (40) im «Blick» zitiert. «Ein Abzug nur für Fremdbetreuung diskriminiert das traditionelle Familienmodell, das lehnen wir ab.» Hintergrund seiner Auslassung: Der Bundesrat wollte den maximalen Steuerabzug für die Kinderbetreuung deutlich erhöhen. Allerdings nur für Kosten, die durch die Betreuung in Kinderkrippen oder durch Tagesmütter entstehen.

Pro Kind sollen künftig bis 35'000 Franken steuerlich abgesetzt werden können: Der Nationalrat beschloss in seiner Frühjahrssession die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs auf 10'000 Franken, externe Betreuungskosten sollen bis 25'000 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden können. (Symbolbild)
Pro Kind sollen künftig bis 35'000 Franken steuerlich abgesetzt werden können: Der Nationalrat beschloss in seiner Frühjahrssession die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs auf 10'000 Franken, externe Betreuungskosten sollen bis 25'000 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden können. (Symbolbild)
Keystone

Die grosse Kammer folgte dem Bundesrat und der vorberatenden Wirtschaftskommission. Dieser hatte vergangenen Mai vorgeschlagen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich vermehrt zum Abzug gebracht werden können. Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Heute sind es 10'100 Franken. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nichtsubventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.

SVP-Forderung abgewiesen

Mit 131 zu 48 Stimmen bei 14 Enthaltungen stimmte der Nationalrat diesem Vorschlag zu. Die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten könne ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE) im Namen der Kommission. Die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch.



Die SVP findet jedoch, dass dadurch traditionelle Familienmodelle benachteiligt werden. Die Partei hatte gefordert, dass «der 25'000-Franken-Abzug auch jenen Familien zugute kommt, die ihre Kinder selbst betreuen», schreibt der «Blick». Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, würde ein «fiktiver Lohn» entgehen, begründet Aeschi den SVP-Antrag. Deswegen sollten sie dieselben Abzüge tätigen können, «sonst haben wir am Schluss nur noch Staatskinder».

Der Forderung der SVP, die damit einmal mehr ihren alten Kampf ums richtige Familienbild – der Mann geht arbeiten, die Frau kümmert sich um Kinder (und Küche und Haushalt) – ausgefochten hat, wurden allerdings von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die FDP sprach vorab im «Blick» von einem «Giesskannenprinzip», die SP befürchtete einen «wirtschaftlichen Nachteil für Familien, die auf Fremdbetreuung angewiesen sind». Selbst die CVP war gegen «einen Pauschalabzug ohne Kostennachweis».

Auch allgemeiner Kinderabzug steigt

Die jetzt vom Nationalrat beschlossene Anpassung bei der direkten Bundessteuer führt kurzfristig zu Mindereinnahmen von rund zehn Millionen Franken. Mittelfristig rechnet der Bundesrat mit 2500 neuen Vollzeitstellen, wodurch die Einbussen wettgemacht würden.

Die grosse Kammer nahm eine Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor. Neben den erhöhten Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten soll auch der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10'000 Franken angehoben werden. Verschiedene Kantone prüften diesen Vorschlag bereits, argumentierte Philipp Kutter (CVP/ZH). Mit der Unterstützung der SVP fand dieser Vorschlag eine knappe Mehrheit.

Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Auch dort dürften Diskussionen programmiert sein. Viele Kantone hatten sich in der Vernehmlassung skeptisch gezeigt, ob die Vorschläge des Bundesrats die Beschäftigung tatsächlich erhöhen würde. Sicher seien einzig die Steuerausfälle, hiess es.

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