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SVP-Nationalrätin wittert nach Plagiatsaffäre «hinterhältige Intrige»
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Anzeige kurz nach Wahl

SVP-Nationalrätin wittert nach Plagiatsaffäre «hinterhältige Intrige»

«Mittelschweres Verschulden»: Bei der Doktorarbeit der Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel wurden 17 Stellen von der Universität als abgeschrieben eingestuft. (Archivbild)

«Mittelschweres Verschulden»: Bei der Doktorarbeit der Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel wurden 17 Stellen von der Universität als abgeschrieben eingestuft. (Archivbild)

Keystone

Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel hat bei ihrer Doktorarbeit als Juristin geschummelt. Zu diesem Schluss kommt die Universität Zürich. Ihren Titel darf sie aber behalten.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

10.06.2026, 08:49•10.06.2026, 10:59

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Gutachten der Universität Zürich fand in der Dissertation von SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel 17 Plagiate und 44 Verstösse gegen wissenschaftliche Standards.
  • Trotz der Mängel wird die Arbeit weiterhin als eigenständig und promotionswürdig eingestuft; der Doktortitel bleibt bestehen.
  • Fehr Düsel räumt Fehler ein, spricht aber von einem begrenzten Ausmass und vermutet hinter der Anzeige eine politisch motivierte Aktion.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Ein Gutachten kam zum Schluss, dass die Doktorarbeit der Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel zur «vorvertraglichen Anzeigepflicht im Versicherungswesen» an 44 Stellen einen Verstoss gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis enthält, etwa unsaubere Zitierweisen.

Bei zusätzlichen 17 Textstellen kam das Gutachten zum Schluss, dass es sich um Plagiate handelt, also abgeschriebene Passagen. Dies teilte die Universität Zürich am Mittwoch mit.

Das Fehlverhalten sei keineswegs zu bagatellisieren, heisst es im Gutachten. Es handle sich nicht bloss um vereinzelte Flüchtigkeitsfehler, sondern um mehrere, teils erhebliche unzulässige Übernahmen.

Fehr Düsels Verschulden stuft das Gutachten als «mittelschwer» ein. Dennoch sei die Doktorarbeit als Ganzes nach wie vor eine eigenständige und promotionswürdige Arbeit. Aus diesem Grund verzichtete die Universität denn auch darauf, der SVP-Nationalrätin ihren Doktortitel abzuerkennen.

«In Randteilen und Fussnoten»

Fehr Düsel betonte in einer Stellungnahme, dass die 17 als Plagiatsstellen gewerteten Fehler überwiegend in Randteilen und Fussnoten zu finden seien. «Vom Kernteil der Arbeit sind etwa vier Prozent betroffen», schrieb sie auf ihrer Website.

Es gehe etwa um einzelne Sätze, die sie deshalb nicht mit einer Quelle in einer Fussnote belegt habe, weil sie diese als versicherungsrechtliches Allgemeinwissen wahrgenommen habe.

Teilweise habe sie irrtümlicherweise andere Quellen angegeben. Und schliesslich habe sie «zu grosszügig» zitiert. Die Quelle habe sie an den Ende des Absatzes gesetzt, obwohl dieser Absatz mehrere Sätze enthalten habe.

«Ich ärgere mich darüber»

«Ich ärgere mich darüber», schreibt sie. Die kritisierten Stellen habe sie bereits korrigiert. Dass bei einem 220-seitigen Werk mit insgesamt 734 Fussnoten einzelne Fehler vorkämen, sei aber klar. Es gebe wohl nicht allzu viele wissenschaftliche Arbeiten, in denen es überhaupt keine Fehler gebe.

Was sie mehr beschäftigt, ist die anonyme Person, die das Verfahren ausgelöst hatte: Fehr Düsel hatte ihren Titel im Jahr 2017 erhalten. Die Anzeige stammte aus dem Jahr 2023 und wurde nur einen Tag nach ihrer Wahl in den Nationalrat bei der Universität eingereicht. «Wer mochte mir die Wahl so sehr nicht gönnen?» Für Fehr Düsel ist das Ganze eine «hinterhältige Intrige».


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