Prozess SVP-Nationalrat wehrt sich gegen Bezeichnung «Rechtsextremist»

SDA

25.3.2025 - 09:40

Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner teilt auch gern aus - doch als "Gaga-Rechtsextremist" will er nicht bezeichnet werden: Das Aargauer Obergericht befindet über den Fall. (Archivbild)
Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner teilt auch gern aus - doch als "Gaga-Rechtsextremist" will er nicht bezeichnet werden: Das Aargauer Obergericht befindet über den Fall. (Archivbild)
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Vor dem Aargauer Obergericht stehen am Dienstag Andreas Glarner und Hansi Voigt: Der SVP-Nationalrat hatte Strafanzeige eingereicht, nachdem ihn Medienunternehmer Voigt ihn in einem Tweet unter anderem als «Gaga-Rechtsextremen» bezeichnet hatte.

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Er könne mit dem Begriff nicht Leben, sagte Glarner vor Gericht. «Bei Rechtsextremist denkt man gleich an Nazi.» Er sei im demokratischen Lager daheim – ein Rechtsextremist befinde sich ausserhalb davon, sagte Glarner.

Glarner sei kein Nazi, sagte Voigt vor Gericht. «Er ist aber auch kein normaler SVPler.» Ein Extremist sei jemand, der seine Ziele mit Gewalt durchsetze. Und Glarner verwende immer wieder digitale Gewalt, indem er etwa Telefonnummern einer ihm nicht passenden Lehrerin veröffentlicht habe, sagte Voigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Voigt per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 200 Franken verurteilt. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach ihn im Februar 2024 frei. Glarner und Staatsanwaltschaft gelangten ans Obergericht.