Schwere VorwürfeSVP Schwyz fordert Sistierung der Mitgliedschaft von Kantonsrat
SDA / tchs
25.6.2023 - 17:49
Die Anklage lautet auf Gefährdung des Lebens, sexuelle Nötigung und verbotene Pornografie: Die SVP Schwyz hat die Ortspartei Wägital aufgefordert, die Parteimitgliedschaft von Bernhard Diethelm auszusetzen.
Keystone-SDA, SDA / tchs
25.06.2023, 17:49
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Die SVP Schwyz hat die Ortspartei Wägital am Sonntag aufgefordert, die Parteimitgliedschaft von SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm per sofort zu sistieren. Dieser ist der Gefährdung des Lebens, der versuchten sexuellen Nötigung und verbotener Pornografie angeklagt. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Gemäss der Anklageschrift, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, soll Diethelm im Jahr 2021 einer Frau für fünf Stunden sadomasochistische Rollenspiele einen Betrag von 4200 Franken geboten haben. Nach dem Betreten der Wohnung habe er ein Halsband mit Hundeleine, Latexhandschuhe und eine schwarze FFP2-Maske angezogen.
Danach habe er die Frau von hinten gepackt, in einen Unterarmgriff genommen und sie so fest gewürgt, sodass diese Mühe hatte zu atmen und es ihr schwindlig wurde. Damit habe er sie wissentlich und willentlich in verwerflicher Weise in Gefahr Lebensgefahr gebracht. Die Frau erlitt dabei erste Verletzungen am Unterkiefer.
Danach habe der Beschuldigte versucht, die Frau mit einer unbekannten Substanz zu betäuben, wobei diese fast in Ohnmacht gefallen sei. Die Frau sei durch eine Verbrennung oder Verätzung am Kinn verletzt worden. In der Folge habe sie versucht, sich zu wehren und es sei ihr schliesslich gelungen, auf den Balkon zu flüchten und um Hilfe zu rufen.
Massive Verletzungen
Diethelm habe sie aber eingeholt und ins Schlafzimmer zurück zerren wollen. Die Frau habe sich erneut losreissen können und sei dann in Richtung Küche gerannt. Der Beschuldigte habe sie dabei am Kopf gepackt und ihr alle Haarextensions ausgerissen.
Die Frau habe ihn aber in den Finger beissen können und es dann geschafft, die Wohnungstür zu öffnen, um erneut um Hilfe zu schreien. Diethelm jedoch habe die Türe wieder geschlossen und dabei ihr Knie eingeklemmt. Die Frau habe den Beschuldigten mit der Faust ins Gesicht oder an den Hals geschlagen, in gekratzt und an seinen Lippen gerissen.
Als der Beschuldigte gemerkt habe, dass die Nachbarn auf die Hilfeschreie aufmerksam geworden seien, habe er das Haus barfuss und mit Leine und Halsband verlassen. Die Frau habe durch die verschiedenen weiteren Gewaltanwendungen Kratzer und Prellungen an den Armen, Oberschenkeln, Knie und Fuss erlitten. All das habe der Beschuldigte in Kauf genommen.
Verbotene Pornografie
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wirft Diethelm ausserdem vor, er habe der Frau im Vorfeld über Whatsapp einen Link zu 43 verbotenen pornographischen Bildern mit sexuellen Handlungen mit Tieren geschickt.
Bei der Auswertung des Handys und Notebooks des Beschuldigten seien insgesamt 56 verbotene Bilder «der Kategorie Zoophilie» gefunden worden. Diethelm habe diese aber nur für seinen eigenen Konsum gebraucht und nicht geteilt.
Für all diese Vergehen – von versuchter sexueller Nötigung über versuchte Vergewaltigung, Gefährdung des Lebens und mehrfacher Körperverletzung bis hin zu harter Pornografie – fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Diethelm bestreitet Schuld
Diethelm betonte gemäss Medienberichten in einer Stellungnahme 2021 seine Unschuld. Er verwies darauf, dass es sich um eine rein private Angelegenheit handle, die seine politische Tätigkeit nicht tangiere und deshalb auch nicht von öffentlichem Interesse sei.
Obwohl die Unschuldsvermutung gelte, zeigte sich die SVP Kanton Schwyz in einer Medienmitteilung «erschüttert» über die Schwere der Vorwürfe. Sie habe dazu am Sonntagmorgen eine Sitzung einberufen, um die Situation zu besprechen.
Zum Sachverhalt könne sie sich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Schuldspruchs nicht äussern. Trotzdem fordert die SVP Schwyz die Ortspartei Wägital auf, Diethelms Mitgliedschaft bis zu einem allfälligen Freispruch zu sistieren. Sollte diese der Aufforderungen nicht nachkommen, werde die Kantonalpartei über einen vorläufigen Ausschluss der Ortspartei befinden müssen.