Flüge abgesagtSwiss hält an Impfpflicht für Flug-Personal fest
lpe
12.6.2022
Trotz Personalmangel und Flugausfällen beharrt die Fluggesellschaft Swiss auf der Impfpflicht für das Personal an Board. Die Betroffenen wollen sich wehren – wenn nötig auch vor Gericht.
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12.06.2022, 16:01
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Mindestens 370 Flüge muss die Swiss im Juli und August streichen – aus Personalmangel. Das kündigte die Airline diese Woche an. Dass es noch mehr werden, ist nicht ausgeschlossen.
Denn die Swiss sucht händeringend nach Personal: Sie will in diesem Jahr neue Mitarbeiter im dreistelligen Bereich einstellen.
Noch letztes Jahr hatte die Fluggesellschaft hunderte Mitarbeiter entlassen, unter anderem auch wegen der Impfpflicht, die sie als eine von wenigen Airlines im Dezember einführte. 60 Prozent der Gekündigten haben wieder eine Stelle bei der Swiss erhalten – die Ungeimpften jedoch nicht. Auch jene nicht, denen nicht gekündigt wurde, sondern die nur freigestellt wurden.
«Ich weiss, dass die Swiss viel Personal mit abgelaufenem Covid-Zertifikat arbeiten lässt, doch Ungeimpfte lässt man am Boden, selbst dann, wenn sie wie ich nachweislich genesen sind», erzählt die ungeimpfte Flight-Attendant Chantal Biolley der Sonntagszeitung.
Für sie ist diese «absurde Ungleichbehandlung» unverständlich: Nur wenige Destinationen würden eine Impfpflicht für Personal verlangen. Auf dem Grossteil der Flüge könnten also auch ungeimpfte Mitarbeitende zum Einsatz kommen.
Nächste Woche soll ein Schlichtungsgesuch eingereicht werden
Die Fluggesellschaft bleibt jedoch bei der Regel: Die Impfung biete unverändert den besten Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen, begründet ein Sprecher den Entscheid gegenüber der Sonntagszeitung. Die Regeln an den verschiedenen Destinationen könnten sich kurzfristig ändern und es sei zudem unsicher, wie sich die Lage im Herbst entwickeln werde. Auch die Einsatzplanung würde aufwendiger.
Das lassen die ungeimpften Swissarbeitenden nicht auf sich sitzen: Nächste Woche würden die Anwälte der gekündigten oder freigestellten Personen in Basel und Zürich erste Schlichtungsgesuche einreichen, weiss die Zeitung. Das ist nötig, um danach beim Gericht Klage einreichen zu können – falls die Schlichtungsverhandlungen ohne Einigung bleiben.
Geht es vor Gericht, könnte es für die Swiss teuer werden: Die Piloten würden laut eines Anwalts aufgrund ihres Gesamtarbeitsvertrags eine Lohnfortzahlung von 18 Monaten verlangen, die Flight-Attendants eine solche von sechs Monaten. Eine Wiederanstellung hingegen ist kein Thema: Das kann laut Schweizer Arbeitsrecht nicht angefordert werden.