«Keinerlei Reue» Tessiner Messer-Angreiferin muss 9 Jahre ins Gefängnis

sda

19.9.2022

Der Eingang des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. (Archivbild)
Der Eingang des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. (Archivbild)
KEYSTONE/PABLO GIANINAZZI

Das Bundesstrafgericht hat eine 29-jährige Tessinerin zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Im November 2020 stach sie in Lugano auf zwei Frauen ein.

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Das Bundesstrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Die vorsitzende Richterin sprach die 29-jährige Tessinerin des zweifachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig.

Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie eine stationäre therapeutische Massnahme. Die Staatsanwältin argumentierte, die Angeklagte habe keinerlei Reue gezeigt und vor Gericht ausgesagt, dass sie die Attacke wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung versuchte vor Gericht glaubhaft zu machen, dass die Tessinerin gar nicht wirklich zum Islam konvertiert sei. Aus diesem Grund sei die 29-Jährige des zweifachen versuchten Mordes für schuldig zu befinden, jedoch von der Wiederhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz freizusprechen. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Die 29-Jährige hat laut Anklage im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen. Ausserdem soll sich die Frau zwischen 2017 und 2020 ohne Anmeldung bei den Behörden prostituiert haben.

Vor der Tat soll sich die Frau in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfohlen haben lassen. Damit stach sie auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, die schwerer verletzte Frau tritt im Prozess gegen die 29-Jährige als Privatklägerin auf. Sie hat eine Forderung von 440'000 Franken geltend gemacht.