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In Männedorf ZH beschäftigt ein Streit um Tempo 30 nun das oberste Schweizer Gericht.
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Das Verwaltungsgericht Zürich hat den Weg für Tempo 30 auf einem Strassenabschnitt in Männedorf ZH freigemacht. Damit ist der Fall noch nicht erledigt: Nun landet der Fall vor Bundesgericht.
Auf einem rund 200 Meter langen Abschnitt der Bergstrasse in Männedorf ZH soll künftig Tempo 30 gelten. Das Verwaltungsgericht Zürich hat eine Beschwerde eines Anwohners und der Zürcher Sektion des Automobilclubs Schweiz (ACS) gegen die Temporeduktion nun abgewiesen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig: Der Anwohner zieht den Fall weiter ans Bundesgericht.
Die Bergstrasse ist eine wichtige Verbindung zwischen dem Dorfzentrum und der Gemeinde Oetwil am See. Gleichzeitig führt sie durch Wohnquartiere und dient teilweise als Schulweg. Der Regierungsrat und die Kantonspolizei versprechen sich von Tempo 30 eine Entlastung der Anwohner und weniger Verkehrslärm.
Die Beschwerdeführer stellten den Nutzen der Massnahme infrage. Sie argumentierten unter anderem, dass abbremsende und anschliessend wieder beschleunigende Fahrzeuge sogar zusätzliche Emissionen verursachen könnten. Zudem befürchteten sie Ausweichverkehr in angrenzende Quartierstrassen.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Laut Urteil, über das der «Tages-Anzeiger» berichtet, zeigen die vorliegenden Lärmgutachten, dass mit Tempo 30 eine «deutlich wahrnehmbare Reduktion des Strassenlärms» erreicht werden könne. Die Expertisen seien «vollständig und schlüssig». Auch negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss seien nicht zu erwarten. Die Fahrzeit verlängere sich lediglich um fünf bis sechs Sekunden.
ACS-Präsidentin Ruth Enzler erklärte gegenüber der Zeitung, der Verband nehme das Urteil zur Kenntnis, «die Schlussfolgerungen teilen wir aber nicht». Das Gericht habe den möglichen Folgen für den Gesamtverkehr und die Quartiere aus ihrer Sicht zu wenig Gewicht beigemessen. Einen Weiterzug unterstützt der ACS jedoch nicht mehr, da die Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt würden.
Bis das Bundesgericht entschieden hat, bleibt auf der Bergstrasse weiterhin Tempo 50 in Kraft.