Ausweisentzug Temposünder und Chauffeure können mit neuer Milde rechnen

tafi

6.12.2019

Wer erstmalig zu schnell unterwegs ist, könnte in Zukunft mit mehr Milde rechnen: Führerausweisentzüge sollen bedingt verhängt werden können. (Symbolbild)
Wer erstmalig zu schnell unterwegs ist, könnte in Zukunft mit mehr Milde rechnen: Führerausweisentzüge sollen bedingt verhängt werden können. (Symbolbild)
Kapo Wallis

Wer erstmalig zu schnell unterwegs ist, soll in Zukunft nicht automatisch den Führerausweis verlieren. Von einer neuen Milde bei Verkehrsdelikten könnten auch Berufsfahrer profitieren.

Wer auf Schweizer Strassen zu schnell unterwegs ist, muss mit harten Strafen rechnen. Im vergangenen Jahr wurden laut Statistik des Bundesamts für Strassen (Astra) 80'077 Führerausweise entzogen. Die meisten davon wegen überhöhter Geschwindigkeit. FDP-Ständerat Hans Wicki fordert nun, dass erstmalige Temposünder nicht automatisch das Billett verlieren.

«Wem einmal ein Lapsus passiert, der sollte nicht so hart bestraft werden. Aber die Staatsanwälte haben im Moment gar keine andere Wahl, als den Ausweis zu entziehen», sagte er im «Blick». In einem Vorstoss fordert Wicki, dass Richter auch bedingte Ausweisentzüge aussprechen können. Nicht jeder Ausrutscher auf dem Gaspedal solle mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Der Führerausweis wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 21 km/h und ausserorts ab 26 km/h entzogen.



Laut «Blick» haben 18 der 46 Ständeräte Wickis Vorstoss mitunterzeichnet. Unterstützung gibt es sogar von Roadcross: Die Stiftung für Verkehrssicherheit setzt sich für Unfallopfer ein und hat vor einigen Jahren die Raser-Initiative auf den Weg gebracht. Nun sagt Mediensprecher Mike Egle: «Die Vorgeschichte eines Autofahrers sollte bei weniger gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen berücksichtigt werden können.»

Milde bei Berufsfahrern

Besonders hart trifft die strenge Auslegung der Gesetze Berufskraftfahrer. Wer etwa als Carchauffeur privat sein Permis verliert, gerät schnell in existenzielle Nöte, sagt SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher im «Tages-Anzeiger». Auch sie hatte in einer Motion mehr Spielraum bei Verkehrsdelikten gefordert: Führerausweise sollen privat und beruflich unterschiedlich lange entzogen werden können.



Der Nationalrat hatte Graf-Litschers Motion bereits im Juni deutlich zugestimmt, gestern sagte auch der Ständerat Ja. Der Bundesrat arbeitet jetzt ein Gesetz aus, das einen differenzierten Entzug des Führerausweises bei Berufsfahrern ermöglicht. Voraussetzung ist: Es handelt sich bei den Verstössen der Lenker um leichte Delikte, bei denen nur eine geringe Sicherheitsgefährdung vorliegt.

Kein Freibrief für Raser

Auch der Vorstoss von Ständerat Wicki ist kein Freibrief für Raser. Für den bedingten Entzug wolle er laut «Blick» keine fixe Grenze festlegen, wie viel Stundenkilometer zu schnell gefahren werden dürfen. Aber: «Wenn niemand gefährdet wurde, wenn nicht Alkohol oder Drogen im Spiel waren und wenn es kein Wiederholungstäter ist, sollte man einen bedingten Entzug prüfen.»



Roadcross-Sprecher Egle sekundiert ihm. Bei Autofahrern, die sich über Jahre keine gleichwertigen Vergehen geleistet haben, «können wir uns einen bedingten Fahrausweisentzug vorstellen». Allerdings dürften «Wiederholungstäter oder Leute, die mit Alkohol oder Drogen» fahren, von der neuen Regel nicht profitieren. Generell sollen Raser «weiterhin hart bestraft werden».

Entschärfung des Raserartikels: Richtig oder falsch?

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