GerichtThiam geht gegen Freispruch von Ex-Haushälterin in Berufung
sime, sda
10.8.2024 - 10:05
Ex-Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam hat auf Instagram Berufung gegen den Freispruch seiner ehemaligen Haushälterin angekündigt.
10.08.2024, 10:05
SDA
Ex-Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam hat auf Instagram Berufung gegen den Freispruch seiner ehemaligen Haushälterin angekündigt. Das Urteil sei seiner Meinung nach falsch.
Das Bezirksgericht Meilen sprach am 6. August eine frühere Hausangestellte des ehemaligen Credit-Suisse-Chefs vom Vorwurf der Nötigung frei.
In einer E-Mail an Thiam hatte die Frau 587'000 Franken gefordert. Damit biete sie ihm an, ihre Differenzen zu begleichen. Ansonsten werde sie die Gewerkschaften und das Internationale Olympische Komitee informieren, dem Thiam damals schon angehörte.
Ihm sei, verbunden mit der Forderung einer beträchtlichen Geldsumme, implizit mit Rufschädigung gedroht worden, schrieb Thiam auf Instagram. Trotz vorgelegter Beweise habe das Gericht seine Ex-Mitarbeiterin freigesprochen.
Arbeitsbedingungen als Auslöser
Eine Nötigung setze die Androhung eines ernstlichen Nachteils voraus, begründete die Richterin den Freispruch. Sie erinnerte daran, dass der Banker zuvor wegen der Beschattung zweier Topkader bereits «schlechte Presse» erhalten hatte.
Dass dabei das mögliche Bekanntwerden von schlechten Arbeitsbedingungen im privaten Umfeld ihn dann zur Zahlung von über einer halben Million Franken an eine Hausangestellte gebracht hätte, sei unwahrscheinlich, so die Richterin.
Die heute 43-jährige Rumänin hatte für Thiam während rund sechs Jahren als Hausangestellte gearbeitet, zunächst in London, später auf dessen Wunsch ab 2015 auch in der Schweiz, wo Thiam bis 2020 Konzernchef der früheren Grossbank Credit Suisse war.
Vor Gericht sprach die Frau von miserablen Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen, die nicht eingehalten worden seien.
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