Kinder betäubt und missbrauchtThurgauer Gericht verurteilt Sexualstraftäter zu Höchststrafe
sda/tcar
12.12.2024 - 19:21
Ein 39-jähriger Mann missbraucht über ein Dutzend Mädchen und Frauen und filmt seine Taten. Jetzt wurde er vom Bezirksgericht Frauenfeld zu 15 Jahren Haft verurteilt - danach gilt ein Landesverweis.
Keystone-SDA, sda/tcar
12.12.2024, 19:21
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Ein 39-jähriger Mann hat über ein Dutzend Mädchen und Frauen missbraucht.
Die sexuellen Übergriffe geschahen während Jahren und sind auf Videos belegt, die der Mann selber herstellte.
Vom Bezirksgericht Frauenfeld wurde der Mann jetzt zu 15 Jahren Haft und einem anschliessenden Landesverweis von 15 Jahren verurteilt.
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat einen 39-jährigen Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Vergewaltigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Anschliessend gilt ein Landesverweis für 15 Jahre. Der Mann missbrauchte über ein Dutzend Mädchen und Frauen und filmte seine Taten.
In seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte aufgrund der massiven und mehrfachen sexuellen Gewalt die Höchststrafe für die begangenen Delikte. Der vorsitzende Richter bezeichnete dies als angemessen.
Dem Mann wurde unter anderem auch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen, ein Kontaktverbot mit sämtlichen Opfern und eine ambulante psychiatrische Behandlung auferlegt.
Das Gericht verurteilte den Mann auch zur Bezahlung von mehr als 200'000 Franken zuzüglich Zinsen für Genugtuung und Schadenersatz an die Opfer. Hinzu kommen Verfahrenskosten von rund 100'000 Franken und Anwaltskosten von mehreren Zehntausend Franken.
«Verstörende Bilder» beweisen Taten
Der Mann flösste seinen Opfern das Narkosemittel Ketamin ein. Danach verging er sich teils massiv an den bewusstlosen Mädchen und Frauen. Sie stammten aus seinem persönlichen Umfeld. Das jüngste Opfer war vier Jahre alt.
Die sexuellen Übergriffe geschahen während Jahren und sind auf Videos belegt, die der Mann selber herstellte. Der Richter sprach in seinem Urteil von «verstörenden Bildern», welche die Taten beweisen.
Ein Mädchen bringt den Fall ins Rollen
Die Staatsanwältin bezeichnete den Beschuldigten während des Gerichtsprozesses als selbstsüchtigen und manipulativen Charakter. Skrupellos habe er sich seine Opfer ausgesucht. «Er nutzte das Vertrauen seines persönlichen Umfelds schamlos aus.» So habe der Mann beispielsweise seine eigenen kleinen Kinder als Lockvogel benutzt, um deren «Gspänli» für Übernachtungen zu sich nach Hause zu locken, erklärte die Staatsanwältin.
Den Fall ins Rollen brachte ein siebenjähriges Mädchen, das seiner Grossmutter Einzelheiten von den erlebten Übergriffen schilderte. Bei einer Hausdurchsuchung stiessen Ermittler schliesslich auf Videoaufnahmen mit mehr als einem Dutzend Opfern.
Eines der Kinder in den Videos, ein etwa 5- bis 7-jähriges Mädchen, an welchem der Beschuldigte sexuelle Handlungen vornahm, konnte nicht identifiziert werden.
Staatsanwaltschaft zieht Aussagen in Zweifel
«Es ist grauenhaft, ich übernehme die volle Verantwortung», sagte der Beschuldigte an der Befragung während des Prozesses. Zuvor schilderte der Richter Details eines schweren sexuellen Missbrauchs an einem Mädchen im Vorschulalter.
Der Mann erklärte die Missbräuche mit eigenen Erfahrungen, die er als Kind in seinem Geburtsland in Lateinamerika erlebt habe, als er von einem Mann selber sexuell missbraucht und auch an andere Männer weitergegeben worden sei. Ausserdem sei er aufgrund einer Ketamin-Abhängigkeit während der Taten nicht sich selber gewesen.
Diese Argumente zog die Staatsanwaltschaft jedoch in Zweifel. Zu den angeblichen Missbräuchen als Kind seien widersprüchliche Aussagen vorhanden. Ausserdem habe er seinem nächsten Umfeld, etwa gegenüber seiner Ex-Frau, nie etwas von solchen Erfahrungen erzählt. Und auch die Ketamin-Abhängigkeit sei ärztlich nicht bestätigt. Auch das Gericht erachtete den Beschuldigten schliesslich als voll schuldfähig.
Die Anwältin des Angeklagten forderte für ihren Mandanten vor Gericht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und den Verzicht auf den Landesverweis.