15 Jahre HaftThurgauer Staatsanwältin fordert Höchststrafe für Sexualstraftäter
sda/tgab
5.12.2024 - 17:34
Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld 15 Jahre Haft gegen einen 39-jährigen Mann gefordert. Er soll mehr als ein Dutzend Mädchen und Frauen betäubt und teils massiv sexuell missbraucht haben. Dabei filmte er.
Keystone-SDA, sda/tgab
05.12.2024, 17:34
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In einem Vergewaltigungs-Prozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld hat die Staatsanwältin 15 Jahre Haft für den Beschuldigten gefordert.
Ihm werden sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache Vergewaltigungen vorgeworfen.
Mit dem Narkosemittel Ketamin machte der Täter seine Opfer bewusstlos. Das Jüngste war vier Jahre alt.
Die Staatsanwältin sprach am zweiten Prozesstag vor den Richtern von abscheulichen Filmaufnahmen, auf welchen die Anklage gründet. Das kinderpornografische Material auf den sichergestellten Datenträgern des Beschuldigten sei äusserst schwer zu ertragen.
Dem Mann wird unter anderem mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern und mehrfache Vergewaltigungen vorgeworfen. Mehr als einem Dutzend Opfern aus seinem persönlichen Umfeld flösste er laut Anklage das Narkosemittel Ketamin ein. Danach verging er sich an den bewusstlosen Mädchen und Frauen. Die sexuellen Übergriffe filmte er mit seinen Mobiltelefonen. Das jüngste Opfer war vier Jahre alt.
Die Staatsanwältin bezeichnete den Beschuldigten als selbstsüchtigen und manipulativen Charakter. Die geforderten 15 Jahre Haft sei die höchste mögliche Strafe für die angeklagten Delikte. Dies sei aufgrund der massiven und mehrfachen sexuellen Gewalt gerechtfertigt. Nebst der Haftstrafe fordert die Anklage einen anschliessenden Landesverweis für 15 Jahre.
Unklar, ob noch mehr Taten geschahen
Eine zweite Staatsanwältin erklärte vor Gericht, der Beschuldigte relativiere seine Taten, rede sie klein oder wolle sich nicht mehr daran erinnern können. Laufend stelle er Schutzbehauptungen auf. «Seine Taten gab er erst zu, als sie mit Videos belegt werden konnten», erklärte die Staatsanwältin. Unklar bleibe, wie viele Taten nebst den durch die Filmaufnahmen bewiesenen Sexualdelikten noch geschehen seien.
Eine wirkliche Reue sei beim Beschuldigten nicht erkennbar, so die Staatsanwältin weiter. Sie sprach stattdessen von einem berechnenden, durchtriebenen und skrupellosen Verhalten. «Er nutzte das Vertrauen seines persönlichen Umfelds schamlos aus.» So habe er beispielsweise seine eigenen kleinen Kinder als Lockvogel benutzt, um deren Gspänli für Übernachtungen zu sich nach Hause zu locken, erklärte die Staatsanwältin.
Sieben Mädchen und acht Frauen seien über Jahre hinweg sexuell missbraucht worden. Dem Beschuldigten wird ausserdem Konsum von verbotener Pornografie vorgeworfen, etwa mit Kindern oder Tieren.
Zweifel an Aussagen des Beschuldigten
Der Beschuldigte erklärte seine Missbräuche mit eigenen Erfahrungen, die er als Kind in Lateinamerika erlebt habe, als er von einem Mann selber sexuell missbraucht worden sei. Ausserdem sei er aufgrund einer Ketamin-Abhängigkeit während der Taten nicht er selbst gewesen.
Diese Argumente zog die Staatsanwaltschaft in Zweifel. Zu den angeblichen Missbräuchen als Kind seien widersprüchliche Aussagen vorhanden. Ausserdem hätte er seinem nächsten Umfeld, etwa gegenüber seiner Ex-Frau, nie etwas von solchen Erfahrungen erzählt. Auch die Ketamin-Abhängigkeit sei ärztlich nicht bestätigt. Der Beschuldigte sei voll schuldfähig.
Opfer erlitten seelische Schäden
Am zweiten Verhandlungstag stellten Opferanwälte Forderungen für ein Dutzend Opfer. Die verlangten Genugtuungen bewegten sich zwischen je 10'000 und 45'000 Franken zuzüglich Zinsen. Hinzu kommen Schadenersatzforderungen.
Keinem der Opfer könne das Leid, welches erlitten wurde, wirklich abgegolten werden, so ein Anwalt. «Die Genugtuungen sollen dazu da sein, der emotionalen Gesundung zu helfen.» Mehrere Opfer würden mit grossen psychischen Problemen kämpfen.
Den Fall ins Rollen brachte ein siebenjähriges Mädchen, das seiner Grossmutter Einzelheiten von den erlebten Übergriffen schilderte. Bei einer Hausdurchsuchung stiessen Ermittler schliesslich auf selbst erstellte Videoaufnahmen mit mehr als einem Dutzend Opfern.
Der Prozess wird nächste Woche mit dem Plädoyer der Verteidigerin des Beschuldigten fortgeführt.