Unfall in Dottikon AG 17-Jähriger mitgeschleift - Autolenker freigesprochen

SDA

9.5.2018 - 12:00

Tragischer Unfall: Ein 17-Jähriger wurde beim Überqueren eines Fussgängerstreifens erfasst und mitgeschleift. (Symbolbild)
Tragischer Unfall: Ein 17-Jähriger wurde beim Überqueren eines Fussgängerstreifens erfasst und mitgeschleift. (Symbolbild)
Keystone

Mehr als sieben Jahre nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Dottikon AG ist ein in den Unfall involvierter Autolenker vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei gesprochen worden. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen den Freispruch des Obergerichts ab.

Der Unfall hatte sich am 22. Dezember 2010 kurz nach 7 Uhr morgens ereignet. Ein 17-jähriger Jugendlicher überquerte auf dem Fussgängerstreifen die Bahnhofstrasse in Dottikon, als er von einem Fahrzeug erfasst wurde. Das Auto hatte sich ihm von links genähert.

Der 17-Jährige wurde auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo er von einem entgegenkommenden Fahrzeug erfasst und mitgeschleift wurde. Dabei erlitt er tödliche Verletzungen.

Mehrere Beschwerden

Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte den Lenker des zweiten Fahrzeugs 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 2000 Franken.

Dieses Urteil fällte das Obergericht nach der ersten Rückweisung durch das Bundesgericht. Es blieb bei seinem ursprünglichen Strafmass. Zudem wurde der Lenker zu einer Genugtuungszahlung an die Eltern und den Bruder des Opfers von total 25'000 Franken verpflichtet.

Wiederum gelangte der involvierte Lenker ans Bundesgericht. Dieses hiess seine Beschwerde 2017 ein weiteres Mal teilweise gut, so dass der Fall zum dritten Mal beim Obergericht lag. Es sprach den Lenker im Mai 2017 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Eine Beschwerde der Familie des Opfers hat das Bundesgericht nun abgewiesen, soweit es auf die Rügen eingetreten ist. (Urteil 6B_803/2018 vom 26.04.2018)

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