Staatsanwaltschaft erklärt, wiesoRaser tötet Mann (25) – muss aber nicht hinter Gitter
Samuel Walder
4.12.2025
Das Bezirksgericht Frauenfeld spricht Peter K. schuldig.
Kanton Thurgau
Peter K. fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol im Blut – und tötete dabei einen jungen Mann. Nun wurde er vom Bezirksgericht Frauenfeld schuldig gesprochen. Die Strafe fällt bedingt aus.
Peter K. wurde nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Matzingen TG zu 16 Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Franken Busse verurteilt; er anerkannte alle Anklagepunkte.
Der Unfall geschah unter Alkoholeinfluss bei hoher Geschwindigkeit, wobei ein 25-Jähriger tödlich verletzt wurde. Peter K. zeigte im Prozess Reue.
Die bedingte Strafe wurde im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens festgelegt. Die Staatsanwaltschaft erklärt, welches Strafmass bei einem Delikt angemessen ist.
Im Februar 2024 kam es in Matzingen TG zu einem Unfall, der ein Menschenleben kostete. Am Mittwoch steht Peter K. vor Gericht und muss sich dem Vorfall stellen.
Dieser trug sich folgendermassen zu: Peter K. fuhr mit seinem Auto auf einer Feldstrasse, auf der 50 km/h erlaubt wären – mit Alkohol im Blut und mit 120 auf dem Tacho. Bei einem Überholmanöver erfasst er einen 25-Jährigen, zu diesem Zeitpunkt war er noch zwischen 60 und 80 km/h schnell. Der Fussgänger wirbelte rund 30 Meter durch die Luft und erlag seinen Verletzungen. Jede Hilfe kam für ihn zu spät. Peter K. genehmigte sich unmittelbar nach dem Unfall 1dl Alkohol, wie es in der Anklage steht.
Angeklagter anerkennt alle Anklagepunkte
Am Mittwochmorgen versammeln sich Täter, Angehörige des Opfers und Medienschaffende vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der Täter scheint nervös zu sein. Er zeigt Reue, weil er den Kopf gesenkt hält und immer wieder beteuert, wie leid ihm der Vorfall tue. Der Prozess wird zwar abgekürzt verhandelt, das heisst eine lange Anhörung fehlt, es werden keine Zeugen vorgeladen und die Verteidigung, wie auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf die Verlesung des Plädoyers. Dennoch kommt Peter K. zum Sprechen.
Die Richterin befragt ihn zuerst zu den Anklagepunkten. Ihm wird fahrlässige Tötung, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand, versuchte Vereitelung von Massnahmen zu Feststellung der Fahrunfähigkeit und den Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Peter K. anerkennt alle Anklagepunkte.
Dann will die Richterin etwas über seine Person erfahren. Peter K. kommt ursprünglich aus Polen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder, 7 und 3 Jahre alt. Er arbeitet in der Schweiz und lebt auch hier. Alle zwei Wochen reist er aber mit einem Kollegen nach Polen, um seine Familie zu besuchen. Nach dem Unfall machte er eine kurze Therapie – zwei Sitzungen in zwei Wochen. Seit dem Vorfall konsumiere er aber weder Alkohol noch Drogen, erklärte er dem Gericht.
«Es muss schlimm sein, den Sohn und den Bruder verloren zu haben»
Die Antworten kommen leise aus ihm heraus. Er weiss, dass der Bruder des Verstorbenen hinter ihm auf den Besucherstühlen sitzt. Im Schlusswort sagt Peter K.: «Ich bedauere sehr, was geschehen ist. Ich will mich bei der Familie und auch beim Bruder, der heute anwesend ist, entschuldigen.»
K. fühle sich sehr schlecht nach dem Unfall. «Es muss schlimm für die Familie sein, ihren Sohn und ihren Bruder verloren zu haben.»
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verzichten auf die Präsentation ihrer Plädoyers. Dann zieht sich das Gericht zur Urteilsbesprechung zurück.
16 Monate bedingt und 1500 Franken Busse
Nach einer Weile eröffnet die Richterin am Bezirksgerich Frauenfeld das Urteil. Peter K. wird in allen Punkten schuldig gesprochen. Er wird zu einer bedingten Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt. Zudem erhält er eine Busse von 1500 Franken. Die Verfahrens- und Gerichtskosten von insgesamt rund 20'000 Franken werden ihm ebenfalls auferlegt.
Auf den ersten Blick scheint die Strafe für so ein Delikt mild. Doch auf Anfrage sagt die Staatsanwaltschaft Thurgau, die Strafe sei den Umständen des vorliegenden Falls angemessen. Sie erklärt: «Ein Strafmass kommt so zustande, dass für jedes einzelne Delikt aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall die Strafe innerhalb des gesetzlichen Rahmens festgelegt wird. Der Strafe für die schwerste Straftat werden dann die Strafen für die weiteren Delikte anteilsmässig aufgerechnet.»
Man schaut sich also die Anklagepunkte bei einer Straftat an. Bei jedem Anklagepunkt geht man vom schwersten aus. Dann vergleicht den aktuellen Fall und passt das Strafmass an.
Wieso kommt der Täter nicht hinter Gitter?
Doch wieso eine bedingte Freiheitsstrafe? «Eine bedingte Strafe ist gemäss Gesetz der Regelfall. Sie soll den Täter davon abhalten, erneut straffällig zu werden», heisst es von der Staatsanwaltschaft. Eine bedingte Strafe ist jedoch nur möglich bei günstiger Prognose und bis zu einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Zwischen zwei und drei Jahren könne nur ein Teil bedingt ausgesprochen werden und ab drei Jahren nur noch unbedingt.
Zudem seien sich in diesem konkreten Fall Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Strafmass einig gewesen. Wäre man sich nicht einig gewesen, hätte der Fall ordentlich angeklagt werden müssen. Auch das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, die Anklage zurückzuweisen. Man könne also davon ausgehen, dass das Gericht die Strafe als angemessen erachtet habe.
Fahrausweisentzug verordnet das Strassenverkehrsamt
Doch einen alkoholisierten Raser sollte man doch lieber nicht mehr auf die Strasse schicken? «Für den Entzug von Führerausweisen ist nicht die Staatsanwaltschaft zuständig, sondern das Strassenverkehrsamt. Denn es handelt sich um eine administrative Massnahme. Das wissen viele nicht.
Bei einem Strassenverkehrsdelikt kann es also sein, dass man zwei Mal Post bekommt. Ein Mal von der Staatsanwaltschaft und ein weiteres Mal vom Strassenverkehrsamt», sagt die Staatsanwaltschaft.