Fussgängerin schwer verletztZürcher Tramführer stand bei Unfall unter Drogen
Maximilian Haase
25.11.2025
Der Fahrer eines Trams in Zürich stand zum Zeitpunkt eines Unfalls im Januar 2024 unter Marihuana-Einfluss (Symbolbild).
sda
Vor knapp zwei Jahren wurde eine 21-jährige Frau bei einem Tram-Unfall in Zürich schwer verletzt. Neue Erkenntnisse zeigen nun: Der Tramfahrer stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss.
Der Fahrer eines Trams, das im Januar 2024 in Zürich in einen schweren Unfall verwickelt war, stand zu diesem Zeitpunkt neuen Recherchen zufolge unter Drogen.
Bei dem Unfall im Zürcher Kreis 4 wurde im Januar 2024 eine 21-jährige Frau lebensbedrohlich verletzt.
Laut «Tages-Anzeiger» soll der Tramfahrer, der seinen Job inzwischen verloren hat, unter dem Einfluss von Marihuana gestanden haben.
Im Januar 2024 kam es im Zürcher Kreis 4 zu einem folgenschweren Tram-Unfall, bei dem eine junge Frau lebensbedrohlich verletzt wurde. Nun steht fest: Der damals verantwortliche Tramführer stand zu diesem Zeitpunkt unter Drogeneinfluss. Neue Recherchen des «Tages-Anzeigers» zeigen, dass der VBZ-Fahrer vor der Fahrt Marihuana geraucht hatte. Der 32-Jährige habe seine Stelle inzwischen verloren, wie die Zeitung schreibt.
An jenem Januarabend überquerte eine 21-jährige Fussgängerin die Badenerstrasse auf einem offiziellen Fussgängerstreifen, als sie von einem Tram der Linie 2 erfasst wurde. Das Fahrzeug war stadteinwärts unterwegs, vom Letzigrund kommend. Bei dem Unfall erlitt die Frau lebensbedrohliche Verletzungen und musste nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte sofort ins Spital gebracht werden.
Marihuana-Konsum vor Dienstbeginn
Spezialisten der Stadtpolizei sicherten am Unfallort Beweise, die Staatsanwaltschaft ordnete Blut- und Urinproben beim Fahrer an. Laut Strafbefehl der Zürcher Staatsanwaltschaft, so die «Tages-Anzeiger»-Recherche, hatte der Mann vor Dienstbeginn Marihuana konsumiert und hätte damit rechnen müssen, nicht fahrtüchtig zu sein.
Demnach habe es eine klare Überschreitung des in der Schweiz geltenden THC-Grenzwerts gegeben, der seit 2005 bei 1,5 Mikrogramm pro Liter Blut liegt und damit faktisch einer Nulltoleranz entspricht. Beim VBZ-Mitarbeiter seien mindestens 4,5 Mikrogramm nachgewiesen worden, also das Dreifache des maximal erlaubten Werts.
Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken. Diese wird nur dann wirksam, wenn sich der Beschuldigte innerhalb von zwei Jahren etwas zuschulden kommen lässt. Hinzu kamen eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 2400 Franken, die der Mann zahlen muss.
Ein parallel geführtes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein. Dies legt nahe, dass die Fussgängerin das herannahende Tram möglicherweise nicht bemerkt hatte.
«Seltener Einzelfall»
Für den Job des Beschuldigten blieb der Unfall dennoch nicht folgenlos. Eine VBZ-Sprecherin bestätigte dem «Tages-Anzeiger», dass das Arbeitsverhältnis «nach Abklärung und Prüfung aller relevanten Umstände» aufgelöst wurde.
Trete man seinen Dienst unter Einfluss von Drogen oder Alkohol an, sei dies eine grobe Verletzung der arbeitsvertraglichen Sorgfalts- und Treuepflichten. Bei Verdacht führe man vor Schichtbeginn entsprechende Kontrollen durch. Eine Statistik über ähnliche Fälle existiere nicht, wird die Sprecherin zitiert, es handle sich um einen «seltenen Einzelfall».