Booster-Wirrwarr Trotz Aufforderung des Kantons vom Impfzentrum heimgeschickt

Von Alex Rudolf

28.1.2022

Den Weg um sonst auf sich genommen. Ein blue-Leser erhält den Booster nicht.
Den Weg um sonst auf sich genommen. Ein blue-Leser erhält den Booster nicht.
Paul Zinken/dpa

Ein Zürcher, der sich besser gegen Omikron schützen wollte, darf sich nicht boostern lassen – obwohl ihn der Kanton dazu aufgefordert hatte.

Von Alex Rudolf

«Ich fühle mich nicht ausreichend gegen das Virus geschützt», sagt Peter K.* Der Mann aus dem Kanton Zürich war doppelt geimpft, als es ihn im Dezember noch vor dem Booster erwischt hat. Da er nicht sicher weiss, ob er sich da mit Delta oder Omikron infiziert hat, möchte er sich so gut wie möglich vor einer neuerlichen Infektion schützen.

K. war seit Mitte Juli mit zwei Dosen geimpft. Dass der Schutz nachgelassen hatte, zeigte sich wenige Tage vor Weihnachten: Am 20. Dezember wurde K. positiv auf Corona getestet. «Auch meine Frau und mein Sohn waren krank, unsere Symptome jedoch schwach ausgeprägt – praktisch ohne Husten. Wir nehmen an, dass uns Omikron erwischt hat.»

Mehrmals vom Kanton zum Booster eingeladen

Bereits damals klärte K. ab, wann er sich boostern lassen könne. Ein Arzt in einem Zürcher Impfzentrum sagte ihm, er sei frühestens 28 Tage nach der Erkrankung bereit für den dritten Piks. «Auch die Covid-App des Kantons Zürich wies mich im Verlauf des Januars mehrmals darauf hin, dass ich mich boostern lassen sollte.»

Also vereinbarte K. einen Termin für den vergangenen Mittwoch. Erstaunt stellte er fest, dass Leute wie er offiziell gar nicht zum Booster zugelassen sind. «Man sagte mir, dass ich mindestens seit vier Monaten genesen sein muss», sagt er zu blue News.

Infizierung zählt laut BAG wie ein Booster

So sieht es auch das BAG. Auf der Website heisst es, dass sich boostern soll, wer sich innert weniger als vier Monate nach der Grundimmunisierung mit dem Virus infiziert. Und zwar vier Monate nach der Infektion. Gänzlich auf einen Booster verzichten kann, wer sich später als vier Monate nach der Grundimmunisierung mit dem Virus infiziert hat. In diesem Fall zähle die Infizierung wie ein Booster, heisst es.

Wer weniger als vier Monate nach seiner Grundimmunisierung (nach beiden Impf-Dosen) einen Booster will, der kann diesen Off-Label beziehen – gegen eine schriftliche Einwilligung. Der Grund: Offiziell wird das Vakzin zu diesem Zeitpunkt noch nicht von Swissmedic empfohlen, weshalb man es auf eigenes Risiko zu sich nimmt.

Auch K. hätte die Impfung gegen eine solche Einwilligung haben können, er entschied sich dagegen. 

Wie sehr eine Omikron-Infektion eine Impfung oder einen Booster ersetzen kann; diese Frage stellen sich derzeit viele. Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlichte Mitte Januar einen Tweet, worin er diese Frage vermeintlich beantwortete. «Omikron ersetzt Impfung nicht», schrieb er zu einem Post von Impf-Professor Florian Kammer. Dieser verwies darin wiederum darauf, dass die Immunantwort sehr Omikron-spezifisch ausfalle, wenn diese durch Omikron induziert wird.

Doch auch auf der Website des Kantons Zürich heisst es, dass eine Infektion, die mehr als vier Monate nach der Grundimmunisierung stattfindet, als Booster gelte und daher kein solcher notwendig sei.

Peter K. will sich nochmals eine Zweitmeinung bei seinem Hausarzt einholen, lässt sich aber ziemlich sicher vor Erreichen der vier Monate off-label boostern: «Gerade jetzt, wo bereits wieder ein Subtyp von Omikron kursiert, fühle ich mich mit dem Booster einfach sicherer.»

Was sagt der Kanton Zürich zum Booster-Wirrwarr? Die Zürcher Gesundheitsdirektion beantwortete die Anfrage von blue News nicht bis Redaktionsschluss.